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Junge Frau sitzt bei der Therapeutin, wirkt verzweifelt. Helles Sofa. Frau hat beigebraune Jacke. Kopf in die Hände gelegt.  | © Mart Production | Pexels
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23.09.2026 • 17:12
Autorin Fiona Rohde im Porträt | © Leah Kunz Fiona Rohde
14 Minuten
EDITION F bei Google bevorzugen
GKV Sparpaket

„Psychotherapie, wie sie bis jetzt angeboten werden konnte, wird nicht mehr stattfinden“

Das durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossene Sparpaket sieht starke Kürzungen im Bereich der Psychotherapie vor. Expert*innen warnen vor den Folgen für die Patient*innen und Therapeut*innen. Wir sprachen mit der psychologischen Psychotherapeutin Britta Gottlieb in Köln.

Der 10. Juli 2026 war nach Ansicht der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) ein „Schwarzer Freitag für die Psychotherapie“. An diesem Tag beschlossen Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das massive Einsparungen zur Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.

Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) warnen vor drei Milliarden Euro weniger im System und bitteren Folgen für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Besonders hart trifft es die Psychotherapie, wo Fachverbände mit 25 Prozent weniger Angeboten für alle gesetzlich Versicherten rechnen. Wir sprachen mit der Kölner Psychotherapeutin Britta Gottlieb über die konkreten Konsequenzen für Patient*innen und Praxen.

Bundestag und -rat haben am 10.07. das sogenannte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet, ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen. Die psychotherapeutische Versorgung ist hier massiv betroffen. Was bedeutet das konkret?

„Ja, der schwarze Freitag, wie es so schön genannt wurde. Für uns Psychotherapeut*innen bedeutet dieses Gesetz, dass Psychotherapie, wie sie bis jetzt angeboten werden konnte, nicht mehr stattfinden wird.

Der Grund: Therapieplätze werden an Kassensitzen bemessen, wobei es ganze und halbe Kassensitze gibt. Bis jetzt war es so, dass man mit einem halben Kassensitz bis zu 30 Sitzungen die Woche machen konnte. Das wird jetzt budgetiert, also gedeckelt, sodass in Zukunft mit einem halben Kassensitz voraussichtlich nur noch 18 Sitzungen pro Woche stattfinden können. Budgetierung bedeutet ja, dass ein gewisser Topf an Geldern vorhanden ist, den wir uns zusammen mit den Ärzt*innen teilen. Und wenn dieser Topf leer ist, dann gibt es auch kein Geld mehr für die Leistung.

Man kann sich ausrechnen, wie viel das ausmacht. Wir sprechen hier von einem Viertel weniger an Therapieplätzen. Das ist höchst dramatisch. Einmal natürlich für die Patient*innen, andererseits auch für die Personen, die sich mit einem halben Kassensatz selbstständig gemacht haben und das durch die Budgetierung wahrscheinlich gar nicht mehr finanzieren können.

Viele Kolleginnen, gerade die, die Kinder haben, haben die Sorge, ob sie überhaupt ihre Praxis aufrechterhalten können. Das ist ein Beruf, der größtenteils von Frauen ausgeübt wird. Und die leiden natürlich am meisten. Ganz nebenbei: Das ist schon wieder so ein massiver Einschnitt in einen Beruf, der maßgeblich von Frauen getragen wird.“

Es geht nicht nur um Honorarkürzungen um 4,5 % für Psychotherapeut*innen – bestimmte Zuschläge sollen ebenfalls entfallen.

„Ja, das betrifft vor allem die Kurzzeittherapie-Zuschläge. Die waren ursprünglich als Anreiz gedacht, um mehr Kurzzeittherapien anbieten zu können. Man muss wissen, dass die erste Phase einer Therapie besonders arbeitsintensiv ist. Wir machen ja nicht nur die Therapiesitzung, die bezahlt wird, sondern es gibt auch immer eine Vorbereitung und Nachbereitung. Wenn es möglich ist, sollte man sich zudem mit Kolleg*innen vernetzen und weitere Infos einholen. Diese ganze Arbeit ist natürlich gerade am Anfang einer Therapie besonders aufwendig und fällt bei Kurzzeittherapien mehr ins Gewicht. Die Zuschläge dafür sollen nun zukünftig wegfallen und das wird für uns spürbar sein, weil es einen großen Anteil ausgemacht hat. Denn bislang haben sie zumindest einen Teil der zusätzlichen Arbeit mit abgedeckt, für die es sonst gar keine Abrechnungsmöglichkeit gibt – und das alles als 1-Personenbetrieb, wo wir keine Aufgaben delegieren können. Und dann stellt sich natürlich die Frage: Kann ich diesen Aufwand zukünftig überhaupt noch leisten?

Die Psychoanalytikerin Sylke Andreas von der Universität Klagenfurt hat laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung gesagt, es gäbe definitiv einen Trend zu kürzeren Therapien. Das sei auch eine Folge des Kostendrucks. Aber wie soll das gehen, wenn die Therapeut*innen dabei pleite gehen? Bei welchen Patient*innen macht Kurzzeittherapie Sinn, und bei welchen eben nicht? 

„In der systemischen Psychotherapie haben wir vergleichsweise kurze Therapien von bis zu 48 Sitzungen, während in der Psychoanalyse z.B. bis zu 300 Sitzungen möglich sind. Aber man kann natürlich nicht per se sagen, kurze Therapien sind besser als längere, oder ein bestimmtes Therapieverfahren ist grundsätzlich besser als ein anderes. Wichtig ist doch, zu schauen: Was braucht die Person, die da vor mir sitzt? Manchmal zeigt sich eben auch erst im Verlauf, wie viele Sitzungen tatsächlich notwendig sind.“

Wäre Gruppentherapie eine Möglichkeit, um mehr Menschen versorgen zu können?

„Es gibt Studien, die zeigen, dass Gruppentherapien genauso hilfreich sein können wie Einzeltherapien. Als systemische Psychotherapeutin finde ich diese Perspektivvielfalt und die Ressourcen, die in einer Gruppe stecken, wahnsinnig hilfreich. Zu erleben: Andere haben ähnliche Probleme, wir können uns gegenseitig unterstützen und voneinander lernen. Natürlich kann eine Gruppentherapie nicht für jede Person das Richtige sein und auch nicht zu jedem Zeitpunkt. Und: Gruppentherapie kann natürlich auch nicht die Universallösung sein. Trotzdem sehe ich darin ein großes Potenzial – auch um mehr Menschen zu versorgen.“

Ein zentraler Kritikpunkt der Psychotherapeut*innen ist auch der geplante Wegfall der sogenannten Angemessenheitsprüfung. Was hat es damit auf sich? 

„Es gibt ein Gesetz im Sozialgesetzbuch (SGB), das besagt, dass Psychotherapeut*innen angemessen vergütet werden sollen. ‚Angemessen‘ heißt hier auch: angeglichen an ärztliche Verdienste. Psychotherapeut*innen wurden schon immer viel weniger vergütet und so sollte versucht werden, das ein bisschen anzugleichen. Wobei wir noch lange nicht auf dem Niveau von Ärzt*innen sind.

Durch die Angemessenheitsprüfung gab es eine Gesetzesgrundlage, um bestimmte Dinge anzufechten. Mit dem neuen Gesetz entfällt diese rechtliche Grundlage, auf die sich Fachverbände berufen können.

Derzeit läuft eine Klage gegen die Honorarkürzungen um 4,5 %. Dass genau jetzt diese Angemessenheitsprüfung entfallen soll, vermittelt einem schon das Gefühl: ‚Okay, da gibt es jetzt eine Klage. Dann streichen wir mal schön die Grundlage dafür, dass überhaupt noch mal geklagt werden kann.‘ Das hat einen ganz komischen Beigeschmack.“

Zumal dieser Passus nur wenige Tage, bevor das Gesetz verabschiedet wurde, hinzugefügt wurde. Vom Aktionsbündnis Psychotherapie war zu lesen: „Es soll die gerichtlich festgelegte Vergütungsgrenze für psychotherapeutische Leistungen ausgehebelt werden. Was das heißt? Praxen müssen schließen, Menschen werden ohne Hilfe zurückgelassen. Und das alles drei Tage vor der Abstimmung im Bundestag – und ohne die Psychotherapeut*innen oder die Öffentlichkeit zu informieren“. Wie haben du und deine Kolleg*innen das erlebt?

„Ganz ehrlich, wir fühlen uns verarscht. Jetzt spüre ich am eigenen Leib, was es bedeutet, wenn Politik einfach etwas durchsetzen will und tatsächlich einfach lügt, Dinge anders darstellt, Zahlen anders darstellt und nicht sagt, was es wirklich bedeutet. Man fühlt sich macht- und hilflos, dem so ausgeliefert zu sein. Ich hätte das vorher nicht für möglich gehalten.“

Diese Zahlen, von denen du sprichst, wurden von vielen Seiten angezweifelt, zum Teil als Falschbehauptungen von Lobbyverbänden bezeichnet. Beispielsweise wurde behauptet, dass Patient*innen nur 14 Tage auf eine Therapie warten müssten. 

„Ich habe keine Ahnung, wo die die Zahlen angeblich herhaben. Auch die Berechnung, wie viel angeblich Psychotherapeut*innen verdienen könnten. Das ist Unsinn. Die nehmen da als Grundlage für einen vollen Kassensitz eine 56-Stunden-Woche und erzählen dann, wie viel wir verdienen würden. Das ist in diesem Beruf natürlich gar nicht machbar.

Und woher die Zahlen über sehr kurze Wartezeiten kommen: Ich meine, jeder kennt eine Person, die schon mal im Bereich der Psychotherapie auf einen Platz gewartet hat. Da frage ich mich, wie lange die Person zukünftig warten muss und wie zermürbend das sein wird. Ich habe so oft Menschen am Telefon, die unter diesem System leiden und sagen, ich brauche ganz dringend einen Therapieplatz und habe schon vor einem Jahr versucht, einen zu bekommen. Die müssen dann weiter warten und geraten noch stärker in ihre Krise und versuchen es dann erst wieder, wenn sie wirklich ganz am Boden sind.“

Die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) Christina Joachim hat kürzlich gesagt: „Wir verstehen den Kostendruck, aber die Psychotherapie ist völlig unverhältnismäßig stark betroffen.“

„Die Gesamtausgaben, die wir als Psychotherapeut*innen ausmachen, liegen zwischen 0,8-1,5 % der Gesamtausgaben – da gibt es unterschiedliche Zahlen. Aber es ist wirklich ein minimaler Anteil. Es gibt Studien, die zeigen, dass gerade die Psychotherapie extrem wertvoll ist und dass jeder Euro, der hier investiert wird, bis zu vier Euro einspart. Das heißt, es ist total unverhältnismäßig, und es gibt schon so ein Geschmäckle in Form von ,Ist da vielleicht eine politische Bewegung, die Psychotherapie nicht mehr haben möchte?‘. Was ist da los? Ist psychische Gesundheit nicht mehr erwünscht?“

Waren eigentlich bei dem gesamten Dialog rund um diese Reform Psychotherapeut*innen bei der Entwicklung von Lösungen involviert? 

„Die großen Verbände haben sich immer wieder angeboten, haben das Gespräch gesucht, sich an Politiker*innen gewendet und gesagt: Wir würden gerne mitwirken, wir haben Ideen. Aber wir, die in dem Bereich täglich tätig sind, bzw. die Verbände, werden gar nicht gefragt.“

Die Fachverbände waren mit ihrer Klage allerdings vorerst erfolgreich. Am 9. Juli wurden die erwähnten Honorarkürzungen von 4,5 % vorerst ausgesetzt. Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat diese Senkung der Vergütung im Eilverfahren gestoppt. Die endgültige Entscheidung steht derzeit noch aus. Wie ist aktuell der Stand und was erwarten Psychotherapeut*innen hier?

„Natürlich ist es gut, dass das Ganze erstmal vom Gericht gestoppt wurde. Hintergrund war die Berechnungsgrundlage für die Kürzung um 4,5 %. Angeblich hatten wir in den letzten Jahren zu viele Gehaltserhöhungen. Dass das Gericht uns zustimmt, dass diese Berechnungsgrundlage nicht stimmt, ist erstmal ein Teilerfolg.“

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz & Psychotherapie (Stand: 24. September 2026)

Was ist beschlossen?
Das GKV-BStabG ist seit 10. Juli 2026 geltendes Recht. Ab 1. Januar 2027 werden psychotherapeutische Leistungen aus der bisherigen extrabudgetären (unbegrenzten) Vergütung zurück in die budgetierte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Zusätzlich entfallen die Kurzzeittherapie-Zuschläge und die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung.

Der Bundestag hatte am 10. Juli per Entschließungsantrag zugesagt, bis September 2026 Ausnahmeregelungen gesetzlich festzuschreiben. Diese Frist ist verstrichen — ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Der Entschließungsantrag ist politisch, aber nicht rechtlich bindend.

Warum die Dringlichkeit?

  • Ohne rechtzeitige gesetzliche Umsetzung vor dem 1. Januar 2027 greifen die im Antrag versprochenen Schutzregelungen möglicherweise nicht rechtzeitig.
  • Das parlamentarische Zeitfenster (Kabinettsbefassung → Bundestag → ggf. Bundesrat) wird mit jeder verstrichenen Woche enger.
  • Verbände (BPtK, DPtV, bvvp u. a.) warnen, dass ohne verbindliche Regelung ab Januar 2027 ein Budget-Deckel greift, sobald das jährliche Gesamtvolumen ausgeschöpft ist.

Infolge der massiven Kritik hat die Regierung angekündigt, nachzubessern. Inwieweit reicht das in deinen Augen?

„Für die Kinder- und Jugendpsychotherapie soll es Ausnahmeregelungen und weiterhin ein eigenes Budget geben. Dieser Bereich wäre von den Streichungen somit nicht betroffen.

Für Erwachsene wird so gut wie nicht nachgebessert. Wenn wir aber nur bei den Kindern und Jugendlichen ansetzen und den Eltern geht es schlecht, ist das auch fatal. Sie sind die, die versorgen, die erziehen, die Liebe vermitteln. Wenn ein Elternteil psychisch krank ist oder eine psychische Störung hat, ist diese Betreuung nicht mehr gewährleistet. Das Kind leidet automatisch. Das heißt, wir müssen die Eltern immer auch mit behandeln. Und wenn das wegfällt, hat dies dramatische Folgen für Kinder mit psychisch kranken Eltern.

Die andere Nachbesserung empfinde ich als komplett sinnfrei: Es soll für die Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen ebenfalls Ausnahmen geben. Im Wortlaut Patient*innen, die ,als dringlich festgelegte Fälle‘ gelten. Wer legt das fest? Mit welchem Blick gucken wir darauf? Wer ist denn besonders schwer betroffen? Ich sage ja auch nicht, wenn jemand herzkrank ist: ,Sie haben Herzrhythmusstörungen, aber warten Sie mal ab. Kommen Sie, wenn es ein Herzinfarkt ist. Dann werde ich Sie behandeln.'“ 

Expert*innen warnen nun vor Chronifizierung, längeren Arbeitsunfähigkeiten und eventuell mehr Frühverrentung. Was bedeutet das langfristig? 

„Prävention ist so wichtig, gerade bei der Psyche. Wenn Menschen als besonders schwer erkrankt gelten, ist die Therapie viel aufwendiger und nimmt sehr viel Kapazität in Anspruch. In Zukunft werden Menschen, denen präventiv geholfen werden könnte, nicht die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – sie werden eventuell dadurch irgendwann chronifiziert.

Das kostet im Endeffekt viel mehr Geld. Es werden wahrscheinlich mehr Menschen in psychische Kliniken kommen. Was natürlich unvergleichbar teurer ist, als eine ambulante Psychotherapie. Wenn wir jetzt mal nur auf die Kosten und nicht auf die menschliche Komponente schauen. Hier zu sparen ist Irrsinn.“

Die Auswertung von Daten der Bundespsychotherapeutenkammer besagt, dass gesetzlich versicherte Patient*innen 142 Tage auf den Beginn einer Therapie warten müssen. Mit welchen Wartezeiten rechnen wir dann erst, wenn das Gesetz umgesetzt wird?

„Das Aktionsbündnis der Psychotherapeut*innen hat das in einem Post auf Instagram mal durchgerechnet: ,9 Millionen Therapiestunden pro Jahr können deutschlandweit nicht mehr angeboten werden, wenn die Deckelung auf 18 Sitzungen pro Woche kommt. Die Rechnung: 7 Stunden weniger pro Woche als heute, hochgerechnet auf rund 30.000 Therapeut*innen mit halbem Kassensitz über 43 Wochen. Ergibt 9 Millionen Stunden – oder etwa 210.000 Menschen, die pro Jahr zusätzlich unversorgt bleiben.‘

Man mag sich gar nicht ausmalen, wie sich das gerade auf Kinder und Jugendliche auswirken wird. Spätestens seit der Corona Pandemie ist die Zahl der psychischen Erkrankungen gerade in diesem Bereich gestiegen. Die Zeit der Pandemie hat massive psychische Folgen und das nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, auch für die Erwachsenen.“

Schon vor der Pandemie wurde im Jahr 2018 in einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt, dass mindestens 2.400 Kassensitze in ganz Deutschland fehlen. Daraufhin hat der gemeinsame Ausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung 800 neue eingeführt. Also immer noch 1.600 fehlende Sitze, die einfach ignoriert wurden. Und das war vor der Pandemie. Woran wird bemessen, wie viele Sitze es gibt, wenn nicht am Bedarf? 

„Die Bedarfsplanung für Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde 1999 eingeführt. Die ist total veraltet und wurde nie neu berechnet. Das kritisieren wir auch immer wieder, aber das wird nicht berücksichtigt.

So wie auch der ganze Blick auf den Job als Psychotherapeut*in: Wir haben heute als Psychotherapeut*innen ganz neue Abläufe, technische Anforderungen, Datenschutz etc.. Das heißt, wir haben einen massiven Mehraufwand, der gar nicht vergütet wird. Alles Dinge, die Zeit kosten. Zeit, die dann für die Patient*innen fehlt.“

Wie geht ihr derzeit damit um, wenn Menschen Hilfe brauchen und bei euch nach einem Therapieplatz fragen? Und wie geht es den Patient*innen damit, wo sie ja wissen, ich kann zwar jetzt anfragen, aber die Wartezeit wird absurd lang sein?

„Wir können gerade gar nicht planen. Das ist das größte Problem. Wir haben eine Regierung, die sagt, es werde sich nichts verändern. Wir seien nur hysterisch und reagieren über. Wenn Patient*innen jetzt aber anfragen, können wir überhaupt keine Aussage machen. Wir können nur sagen: Rufen Sie noch mal an, vielleicht wissen wir dann mehr.“

Statisken zeigen deutlich, dass vor allem psychische Erkrankungen mit längeren Ausfallzeiten im Job verbunden sind – während es dem Bundeskanzler ja so wichtig ist, dass wir alle mehr und länger arbeiten. Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aber hat sich seit der Jahrtausendwende im Bereich der psychischen Erkrankung fast verdreifacht.

„Man kann es nicht verstehen, wo man doch merkt, dass es in unserer Gesellschaft einen so großen Teil betrifft. Und das alles hat ja auch Gründe. Die Pandemie haben wir schon angesprochen. Wir haben den Angriffskrieg auf die Ukraine, der sehr nah ist. Wir haben politische Entwicklungen und Krisen weltweit, die anders sind als früher. Und natürlich hat das massive Auswirkungen auf die Psyche. Ich verstehe nicht, wie Leute dann auf die Idee kommen, dass es total Sinn macht, genau hier jetzt zu kürzen. Wo wir doch sehen, dass da der höchste Leidensdruck herrscht.

Man muss sich folgende Zahlen einfach mal verdeutlichen: Im Jahr 2023 starben rund 10.300 Menschen durch Suizid (Statistisches Bundesamt (Destatis) (9/2024)). Das waren mehr als dreimal so viele Todesfälle wie beispielsweise in Folge von Verkehrsunfällen. Bei den 10- bis unter 25-Jährigen war Suizid im Jahr 2023 die häufigste Todesursache, vor Verkehrsunfällen und Krebs. 18 % aller Todesfälle in diesem Alter waren Suizide.“

Erschreckend, auch in Anbetracht der Tatsache, dass Gesundheit einmal mehr zu einer Frage des Geldes wird.

„Die Zweiklassenversorgung, die wir ja schon haben, wird noch dramatischer werden. Es wird prognostiziert, also nicht nur in der Psychotherapie, sondern auch bei Ärzt*innen, dass es darauf hinausläuft, dass es fast nur noch so eine Grundversorgung geben wird für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind. Und für alles andere muss man als Kassenpatient*in sehr lange warten oder selbst bezahlen – oder man lässt sich privat versichern. Privatversicherte müssen nicht auf einen Psychotherapieplatz warten. Und wer ist privatversichert? Menschen mit einem eher hohen Einkommen. Die kriegen direkt einen. Fakt ist: Wir haben genug Psychotherapeut*innen mit Privatpraxen. Es ist also nicht das Problem, dass wir nicht die Woman- oder Manpower hätten.“

Aber die Privatversicherung kann ja nicht der richtige Weg sein.

„Nein. Wir leben ja in einem Sozialversicherungssystem, wo die gesetzliche Krankenkasse eine Pflichtversicherung ist, damit alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen behandelt werden können, wenn sie Hilfe brauchen. Wenn jetzt alle privat versichert wären, gäbe es nur einen sehr kleinen Teil, der sich das leisten könnte. Ich finde den Gedanken schon wichtig, dass wir da auch solidarisch sind, um eben diese Schere von Arm und Reich aufzufangen. Ich finde Gesundheit ist ein Grundrecht.

Statt der Frage, warum nicht alle privat versichert sind, müsste man fragen, warum nicht alle gesetzlich versichert sind. Wieso können sich Leute, die besonders viel verdienen, rausnehmen aus diesem „sozialen Vertrag“? Warum zahlen die nicht mit in die Gesetzliche Krankenkasse ein? Wenn alle in das solidarische System einzahlen, wäre dadurch viel mehr finanzierbar.“

Viele Psychotherapeut*innen haben sich organisiert, sind gegen die Pläne der Regierung auf die Straße gegangen. Dem bereits erwähnten „Aktionsbündnis Psychotherapie“ haben sich mittlerweile mehr als 6.500 Therapeut*innen angeschlossen. Wie ist die Stimmung derzeit? 

„Wir sind natürlich dadurch, dass viele von uns eine eigene Praxis haben, immer Einzelkämpfer*innen gewesen. Jetzt zu merken: Okay, wir können uns irgendwie auch zusammentun, tut gut.

Das Aktionsbündnis Psychotherapie hat da unheimlich viel reingesteckt, viel Arbeit, viel Aufklärungsarbeit – und all das neben der täglichen Versorgung von Menschen, denen es nicht gut geht. Aber derzeit merkt man auch bei uns, dass wir langsam ausgebrannt sind. Das höre ich auch teilweise von Kolleg*innen, die resignieren, weil sie merken: Wir werden einfach nicht gehört.“

Wie kann man euch in eurem Protest und mit euren Forderungen unterstützen?

„Darüber reden. Ich bekomme immer noch mit, dass manche gar nicht Bescheid wissen, was dieses Gesetz eigentlich bedeutet. Aufklären, die Zahlen richtigstellen, deutlich machen, dass da falsche Sachen von der Politik verbreitet werden, und an Politiker*innen schreiben.

Auf der Seite des Aktionsbündnis Psychotherapie kann man sich gut informieren und dort findet man auch Infos, um sich an die Politiker*innen zu wenden bzw. sie anzuschreiben. Wir müssen jetzt einfach dranbleiben, denn wir haben nur jetzt noch mal die Chance, dass nachgebessert wird. Und wer weiß, vielleicht hat das noch mal eine Wirkung, wenn wir das Ganze weiterhin aktiv auf die Straße bringen.“

Dein Wunsch zum Schluss des Interviews:

„Mein Wunsch wäre, zu sehen, dass es wichtig ist, dass es der Seele gut geht. Dass es nicht immer nur um Geld, Geld, Geld geht, sondern darum, dass wir uns gegenseitig stützen und es schaffen, ein gutes Miteinander, eine gesunde Gesellschaft aufzubauen. Der Wunsch nach mehr seelischer Gesundheit und dass es uns gut gehen darf.“

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