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Die Regierung will seelische Folgen von Abtreibungen weiter erforschen – dabei ist es ihr Gesetz, das belastend wirkt

Der Kompromiss, den die Große Koalition zu Paragraf 219a vorgelegt hat, sieht unter anderem vor, die psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen zu untersuchen. Diese Studien gibt es bereits. Sie können kein erhöhtes Risiko für Depressionen belegen. Unsere Autorin Laura Dornheim schreibt zudem: Was sie belastet hat, war die Einschränkung ihrer Selbstbestimmung.

219a soll bleiben

„Zudem wollen wir in einer wissenschaftlichen Studie Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen gewinnen.“

Dieser Satz steht in einem Eckpunktepapier der Bundesregierung in dem ein „Kompromiss“ zum Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vorgeschlagen wird. §219a verbietet Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren und droht mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe. Kein anderer medizinischer Eingriff wird im Strafgesetzbuch geregelt, dort finden sich ansonsten die Strafmaße für Raubüberfall und Totschlag.

Normalerweise ist ein Kompromiss etwas, von dem beide Seiten etwas haben. In diesem Fall hat die Bundesregierung absolut nichts für Schwangere und Ärzt*innen getan. Der umstrittene Paragraf, Strafmaß eingeschlossen, bleibt soll bestehen bleiben. Verbände und Gesundheitszentralen sollen über Abtreibungen informieren dürfen und Kontaktdaten von durchführenden Praxen weitergeben. Das durften sie auch schon bisher.

Folgen von Abbrüchen sollen weiter erforscht werden

Für die, die eine befruchtete Eizelle für wertvoller erachten als das Leben einer Schwangeren gibt es hingegen ein kleines Extra im Eckpunktepapier der Regierung: Das „Post-Abortion-Syndrome“ soll erforscht werden – mit staatlichen Mitteln.

Bei diesem Syndrom handelt es sich um eine propagandistische Wortschöpfung von Abtreibungsgegner*innen, die sich selbst als „Lebensschützer*innen“ bezeichnen. Keine Studie konnte bislang die Existenz ein solches Syndrom belegen, auch die WHO, die alle Krankheiten und Gesundheitsprobleme listet, kennt dieses Phantasie-Syndrom nicht. Vielmehr ist belegt, dass etwaige psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen vor allem mit der gesellschaftlichen Tabuisierung des Themas verbunden sind oder mentale Belastungen entstehen, wenn Abbrüche verweigert werden. Da auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Schwangerschaftsabbrüche umfassenden Studien durchgeführt hat, überrascht die Forderung nach neuer Forschung umso mehr.

Abbrüche werden unterschiedlich erlebt

Natürlich können medizinische Eingriffe nicht nur körperliche, sondern auch seelische Narben hinterlassen. Ich hatte in den letzten Jahren einen komplizierten Knöchelbruch, eine Nierenbeckenentzündung und eine Gehirnerschütterung, nicht alles davon ist komplett spurlos an mir vorübergegangen.

Ich habe im selben Zeitraum auch eine Schwangerschaft abgebrochen und eine ausgetragen. Letzteres hat meinen Körper, meine Psyche und mein gesamtes Leben für immer drastisch verändert. Ich habe jetzt ein Kind, für das ich verantwortlich bin, für das ich um 4 Uhr morgens aufstehe, über das ich mich unendlich freue aber eben auch sorge.

Meine Abtreibung hingegen war körperlich vergleichbar mit einer schweren Periode. Die psychische Belastung, mich für oder gegen die Schwangerschaft zu entscheiden war intensiv, aber währte wenige Tage.

Wenn die Regierung will, dass Abbrüche weniger belastend sind, sollte sie bei ihren eigenen Gesetzen anfangen

Und sie hätte keinerlei Spuren hinterlassen müssen, wenn die Gesetzeslage eine andere gewesen wäre. Was traumatisch an meiner Abtreibung war, war dass ich nicht selbstständig entscheiden konnte. Ich durfte nicht aussuchen, wer die besten Gesprächspartner*innen und Ratgeber*innen für mich sind und wann ich mit ihnen spreche, ich musste zu einer staatlich reglementierten Beratungsstelle und zwar mindestens vier Tage vor dem Eingriff. Der Staat verordnet Frauen damit eine Bedenkpause – nur mit welchem Ziel?

Das heißt, dass ich in einer Situation, in der ich sowieso schon unter ziemlichem Stress stand, auch noch einen bürokratischen Spießrutenlauf bewältigen musste. Und es heißt, dass ich mindestens vier weitere Tage lang schwanger sein musste auch wenn ich schon wusste, dass ich das nicht wollte.

Kein Wunder, dass ich vollständig verdrängt habe, wie ich diese Zeit überbrückt habe. Im Gegensatz zum Tag des Abbruchs selbst erinnere ich mich an die Tage davor so gut wie gar nicht.

Der Staat entscheidet mit, was in deinem Körper geschieht

Woran ich mich sehr gut erinnere ist an die Fahrt zum Beratungsgespräch. Ich saß in der U-Bahn, mir gegenüber eine Gruppe Austauschschüler*innen, übermütig und vollkommen frei unterwegs in einer neuen Stadt. Und ich, mindestens fünfzehn Jahre älter, musste in dieser U-Bahn sitzen weil dieser Staat mir nicht vertraut, selbstbestimmt eine Entscheidung über meinen Körper und mein Leben zu treffen. Vor Wut habe ich angefangen zu heulen, in aller Öffentlichkeit.

Hatte ich davor meine Zweifel an der wirklichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland, so habe ich sie in diesem Moment ganz konkret erfahren. Ich wurde, mehr als zehn Jahre nach Erreichen meiner Volljährigkeit, für unmündig erklärt. Pauschal, weil mein Körper es mir ermöglicht hat, schwanger zu werden. Ich habe eine funktionierende Gebärmutter.

Mein Recht auf körperliche Unversehrtheit und mein Recht auf Freiheit, beides in Artikel 2 unseres Grundgesetzes verankert, galten nicht mehr. Ich durfte nicht frei und unabhängig über meinen Körper und dessen Zustand entscheiden, ich musste diese Entscheidung von einer unbekannten aber dafür staatlich lizensierten Beratung bestätigen lassen. Fremde Menschen, die dort beraten, mit denen ich eines der intimsten Erlebnisse meines Lebens teilen musste. Ob ich wollte oder nicht. Und weil selbst das nicht ausreicht, musste ich volle vier Tage warten. Greift hier das frauenfeindliche Klischee, dass Menschen, die schwanger werden können, gern einmal irrational und wankelmütig seien und besser nicht für sich selbst entscheiden sollten?

Meine Entscheidung war richtig für mich

Über die Tatsache, dass ich die Schwangerschaft abgebrochen habe, spielt für mich in meinem Leben keine Rolle mehr. Ich denke nicht daran, wenn ich nicht über die Paragrafen 218 und 219 StGB nachdenke. Ich habe nie ausgerechnet wie alt das Kind jetzt sein könnte und habe nie bereut, mich gegen diese Schwangerschaft entschieden zu haben. Meine Entscheidung damals war für mich die einzig Richtige.

Die Tatsache aber, in diesem Staat eben nicht uneingeschränkt eine mündige Bürgerin zu sein, die ist es, die mich tief verstört hat hat und über die ich immer wieder nachdenke. Dass meine eigene Entscheidung nicht respektiert wurde, ohne dass ich mich diversen Auflagen unterwerfe, das ist es, was mich bis heute so unfassbar wütend macht, dass ich kaum Worte dafür finde.

Wie es Schwangeren damit geht, liebe Bundesregierung, das solltet ihr erforschen.

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