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Oberlandesgericht hebt Urteil gegen Kristina Hänel auf

Die Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe verurteil, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Das Urteil wurde nun aufgehoben.

Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Das Oberlandesgerichte Frankfurt am Main teilte am Mittwoch mit, dass das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel aufgehoben wurde. Zuvor wurde Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informierte.

In einer Pressemitteilung schreibt das Oberlandesgericht: „Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand“. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich um eine Ergänzung des Paragraphen 219a, der Anfang dieses Jahres beschlossen wurde. Die Ergänzung sieht vor, dass die Bundesärzt*innenkammer eine Liste von Einrichtungen führen soll, die Abbrüche vornehmen. Auf diesen Listen gilt das Werbeverbot für Ärzt*innen und Krankenhäuser nicht. Ärzt*innen selbst dürfen weiterhin nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren.

Das Problem ist noch nicht gelöst

Der Kampf von Kristina Hänel für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Frauen ist noch nicht vorbei. Einen Tag vor der Revision des Urteils kündigt sie auf Twitter an, dass ihre Anwält*innen eine Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld gegen Klaus Günter Annen eingereicht. Einer der vielen Abreibungsgegner*innen, die sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen stellen.

In einem Interview mit uns im April sagt Kristina Hänel, dass sie so lange weiter machen würde, bis die Paragraphen ganz abgeschafft werden würden. „Ich wüsste auch nicht, warum ich aufhören sollte – ich fühle mich im moralischen Recht und die Situation für Frauen ist nicht geklärt.“

Update | 3. Juli, 12.13 Uhr

Kristina Hänel äußert sich auf Twitter nun auch selbst zu dem Urteil. Sie schreibt, dass das Urteil nicht aufgehoben, sondern aus formalen Gründen an das Landgericht Gießen zurückverwiesen wurde. Für sie und alle Ärzt*innen, die sich für die Informationsfreiheit einsetzen, heißt es nun also leider doch weiterkämpfen.

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