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Das Ehegattensplitting widerspricht moderner Familienpolitik

Das Ehegattensplitting wird aktuell heftig diskutiert. Die Juristin Dr. Maria Wersig sieht in dem Steuermodell einen Widerspruch zur Familienpolitik.

Splitting widerspricht moderner Familienpolitik

Die grüne Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt hat sich in einem Interview mit der FAS von der Abschaffung des Ehegattensplittings distanziert. Die Reformansätze dieses Steuermodells haben das Ziel, Familien mit Kindern stärker zu fördern – unabhängig davon, ob zwei Menschen miteinander verheiratet sind oder nicht. Aktuell profitieren auch Ehen ohne Kinder finanziell vom Splitting. Die Juristin Dr. Maria Wersig hat zum Ehegattensplitting und den Hürden bei der Reform geforscht. Im Interview mit EDITION F spricht sie darüber, warum sie eine Reform als sinnvoll erachtet und wie sich das Steuermodell aktuell auswirkt.

Katrin Göring-Eckardt hat sich von der Abschaffung des Ehegattensplittings distanziert. Warum fällt es Parteien so schwer, daran zu rütteln?

„Im Kern geht es dabei um Ehe- und Familienbilder. Sollen Frauen arbeiten, sollen Mütter arbeiten, solche Fragen. Der Vorwurf, hier regulierend eingreifen zu wollen, wirkt immer noch schwer. Mit dem Argument, dass das Splitting die Frauenerwerbstätigkeit behindert, kommt man nicht weit. Denn diese Entscheidungen gelten als frei. Die Rahmenbedingungen, unter denen sich die Menschen entscheiden, werden kaum betrachtet. Erstaunlicherweise muss aber auch auf die Ungeeignetheit des Ehegattensplittings als Familenförderung immer wieder hingewiesen werden, wie die Diskussion bei den Grünen jetzt zeigt.“

Du hast zu der Geschichte des Ehegattensplittings geforscht. Warum wurde es eingeführt?

„Die Diskussion ist uralt. Eingeführt wurde es im Jahr 1958. Die Ehebesteuerung war in den 1950er Jahren sehr umstritten. Konservative Politiker sahen die Erwerbstätigkeit von Ehefrauen als familienzerstörerisch an. Sie wollten ein möglichst restriktives Steuerrecht, am besten eine Strafsteuer für damals sogenannte Doppelverdiener. Dagegen wendeten sich aber unter anderem wirtschaftliche Interessen, Frauen wurden als Arbeitskräfte auch gebraucht. Viele Aspekte der heutigen Kritik finden sich auch in der damaligen Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1957, der Staat dürfe nicht Verheiratete höher besteuern, als wenn sie nicht geheiratet hätten. In dem Urteil findet sich auch der bis heute aktuelle Satz „Zur Gleichberechtigung der Frau gehört, daß sie die Möglichkeit hat, mit gleichen rechtlichen Chancen marktwirtschaftliches Einkommen zu erzielen wie jeder männliche Staatsbürger.“ Als Kompromiss einigte man sich dann 1958 auf das Splitting und reformierte den Steuertarif. Das Splitting verhindert einerseits, dass Verheiratete mehr bezahlen als Unverheiratete. Es sorgt außerdem dafür, dass die Verteilung der Einkommen zwischen den Ehepartnern keine Rolle spielt. Das ist bis heute das Problem.“

Wer profitiert heute von Splitting?

„Der Splittingvorteil hängt von zwei Faktoren ab: Der Verteilung der Einkommen zwischen den Partnern und von der Höhe des Einkommens. Vom Splitting profitieren im Ergebnis Einverdienstehen – oder eingetragene Lebenspartnerschaften mit einem Ernährer – mit hohen Einkommen. Der maximale Splittingvorteil für die Einverdienstehe beträgt seit Einführung der sogenannten Reichensteuer für zu versteuernde Einkommen ab 500.000 Euro im Jahr 2007 nun ca. 15.000 Euro. Man muss also sehr genau hinschauen, wenn man über Reformmodelle diskutiert. Nicht alle Ehen wären durch eine Reform belastet. Wenn beide ungefähr gleich verdienen, haben sie nichts vom Splitting.“

Kann das Ehegattensplitting im Einklang mit dem Grundgesetz abgeschafft werden?

„Ganz klar ja. Der Gesetzgeber hat einen Spielraum bei der Gestaltung des Steuerrechts und ist nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, die mit dem Splitting verbundenen Vorteile zu gewähren. Eine Grenze gibt es aber: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum jedes Familienmitgliedes steuerfrei bleiben. Für Erwachsene würde das mindestens bedeuten, den steuerlichen Grundfreibetrag übertragbar zu gestalten.“

Das Ehegattensplitting hat als Besteuerungsmodell keinen internationalen Vorbildcharakter entfalten können. Warum hat es in Deutschland Bestand?

„Der Pfad hat sich aus mehreren Gründen verfestigt. In jeder Epoche hat man neue Argumente dafür gefunden, warum das Splitting eine gute Idee ist. In Deutschland kamen auch verfassungsrechtliche Argumente dazu, die eine weitere Ebene der politischen Auseinandersetzung bilden. Und das Splitting entfaltet auch seine Wirkung, die Erwerbsbeteiligung verheirateter Frauen ist in Deutschland immer noch eher niedrig. Gerade erst hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung auf der Basis der Einkommensteuerstatistik ergeben, dass Frauen durchschnittlich nur 49 Prozent des Pro-Kopf-Bruttoeinkommens der Männer verdienen. Das hat auch noch andere Ursachen, aber das Splitting ist eben Teil dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen des Ernährermodells. Da fragt sich die Politik natürlich, was zu gewinnen ist, mit einer Splittingdebatte. Außerdem gab es in Deutschland noch nie eine Bundesfinanzministerin. Vielleicht liegt es auch daran …“

Passt das Splitting noch zu den Konzepten moderner Familienpolitik?

„Die moderne Familienpolitik hat mit den Vorstellungen der 1950er Jahre nicht mehr viel zu tun. Die Rollenbilder sind offener, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen unterstützt werden. Da haben wir das Elterngeld, den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze, all diese Dinge. Die Ehe wird häufg auch nicht mehr auf Lebenszeit geschlossen, das nacheheliche Unterhaltsrecht fordert Eigenverantwortung und Familie findet in vielen Formen statt. Gleichzeitig gibt es eine Lehmschicht der auf die Ehe fixierten Regelungen, die also von der Ehe als Versorgungsinstitution ausgehen und die asymmetrische Arbeitsteilung fördern. Dazu gehört das Ehegattensplitting, es gibt aber auch noch andere Beispiele. Das ist ein eklatanter Wertungswiderspruch.“

Wie wirkt sich das konkret aus?

„Während einer bestehenden Partnerschaft wird die Nichterwerbstätigkeit oder der Minijob der Partnerin finanziell gefördert. Nach der Scheidung soll sie sich selbst versorgen. Wir sehen an der schwierigen Situation vieler Alleinerziehenden, wohin das führt.“

Dass Kinder von nur einem Elternteil großgezogen werden, ist ein ganz normales Familienmodell. 2,2 Millionen Kinder leben in solchen Familien. Sie sind jedoch auch besonders armutsgefährdet. Wirkt das Steuersystem dem aktuell entgegen?

„Für Einelternfamilien tut das Steuerrecht so gut wie nichts. Viele Alleinerziehende verdienen auch nicht genug, damit Steuerentlastungen bei ihnen wirken würden. Sie brauchen andere Unterstützung, zum Beispiel bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder eine Kindergrundsicherung. Diejenigen, die ordentlich verdienen, haben durch den Enlastungsbetrag für Alleinerziehende maximal eine Nettoentlastung von 564 Euro im Jahr. Das hat die Evaluation der familienbezogenen Leistungen enthüllt und es ist immer noch zu wenig bekannt. Da will der Koalitionsvertrag jetzt ran und diesen Betrag erhöhen.“

Kathrin Göring-Eckhardt sagte im Interview mit der FAS, eine Abschaffung des Splittings werde Familien mit Kindern finanziell treffen. Welche Konzepte gibt es, um Familie mit anderen Instrumenten zu fördern?

„Nichteheliche Familien mit Kindern profitieren aber nicht, deshalb greift das Argument meiner Meinung nach zu kurz. Eheförderung kann heute nicht mehr gleichgesetzt werden mit Familienförderung. Es gibt Überlegungen aus verschiedenen Richtungen zu einem Familiensplitting. Man könnte zum Beispiel neben den Erwachsenen auch Kinder mit einem Faktor beim Splitting berücksichtigen, ähnlich wie in Frankreich. Das würde aber im Vergleich zum Status Quo eher besserverdienenden Familien etwas bringen. Da sehe ich angesichts des drängenden Problems der Kinderarmut nicht so starken Handlungsbedarf.“

Warum wird die Abschaffung des Splittings noch nicht mehrheitlich von Bürgerinnen und Bürgern gewollt?

„Das ist ein schwieriges Problem. Das Ehemodell, für das das Ehegattensplitting steht, ist heute nicht mehr das Ideal. Wir haben also durchaus einen Einstellungswandel. Andererseits gibt in unserer Gesellschaft niemand gern Privilegien auf. Vor allem, wenn nicht gesagt wird, was die Alternativen sind. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist ja auch nicht das Ziel, sondern ein gerechtes Steuersystem. Hinzu kommt, dass das Ganze sehr kompliziert ist. Viele, die meinen, vom Splitting zu profitieren, haben im Ergebnis nicht so viel davon. Schon ein zehnprozentiger Verdienst der zweiten Person in der Ehe halbiert den Splittingvorteil. Aufklärung tut also immer noch Not.“

Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Maria Wersig hat über Hindernisse bei der Reform des Ehegattensplittings promoviert. Ihre Dissertation ist unter dem Titel „Der lange Schatten der Hausfrauenehe: Zur Reformresistenz des Ehegattensplittings“ als Buchfassung erschienen. Beruflich und in Publikationen beschäftigt sich Maria Wersig mit Geschlechterverhältnissen im Zusammenspiel von Recht und Gesellschaft. Sie ist außerdem Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich des Deutschen Juristinnebunds e.V. Sie twittert unter @mariawersig.

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