Corporate AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Event-Sponsoring bei der Firma EDITION F GmbH, Geschäftsführung: Nora-Vanessa Wohlert, Susann Hoffmann,
Jablonskistraße 35, 10405 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 1563375 B.

I. Allgemeines

§1 Geltungsbereich


Für sämtliche mit der EDITION F GmbH (im folgenden „EDITION F“)
geschlossenen Verträge im Rahmen eines von EDITION F ausgerichteten
Events gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“). Davon abweichende Bedingungen des Kunden erkennt EDITION F nicht an, es sei denn, dass EDITION F ihrer Geltung ausdrücklich
in Textform zugestimmt hat.

§2 Vertragsschluss

– Der Vertrag zwischen EDITION F und dem Kunden kommt zustande, indem der Kunde das an ihn versandte Angebot schriftlich oder per E-Mail gegenüber EDITION F durch Übersendung eines Scans des unterzeichneten Angebots bestätigt. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.

– Soweit Werbe-, PR- oder Digitalagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.

§3 Zahlungsbedingungen

– Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung im Voraus fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu bezahlen. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail.

– Im Falle des Verzugs ist EDITION F berechtigt, die Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs versandt wird, wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

– EDITION F kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen und für die restliche Auftragsausführung Vorauszahlung verlangen. ž

– Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen EDITION F, auch während der Laufzeit des Vertrages die Ausführung weiterer Einzelaufträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages für den jeweiligen Einzelauftrag und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. ž

– Sollten sich die Vertragsparteien auf ein Gegenseitigkeitsgeschäft ohne Geldfluss geeinigt haben, ist von beiden Parteien eine Rechnung über den vereinbarten Betrag zu erstellen.

§4 Haftung

– Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber EDITION F als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. ž

– Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d.h. solcher Pflichten deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungs-beschränkung gilt außerdem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn EDITION F die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. ž

– Für grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für vorsätzlich verursachte Schäden, ist die Haftung begrenzt auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden. ž

– Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. ž Die Haftung ist insgesamt der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

§5 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde
Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; ferner im Fall, dass der
Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus
dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt
einer Klageerhebung unbekannt ist.

§6 Sonstiges

– Auf Verträge zwischen EDITION F und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“) und des deutschen Internationalen Privatrechts. ž

– Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so bleiben die Regelungen im Übrigen hiervon unberührt.


II. Event-Sponsoring

§7 Sponsoring-Auftrag


– Sponsoring-Auftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über das Sponsoring eines im Angebot näher bestimmten, von EDITION F veranstalteten Events (nachfolgend „Event“), insbesondere über die Einbindung von Werbemitteln im Rahmen des Events sowie über die Teilnahme des Kunden am Event und an etwaigen Veranstaltungen im Vor- und Nachgang zum Event. Der Vertrag wird zwischen EDITION F und einem Kunden oder einer Agentur (beide nachfolgend „Kunde“ genannt) abgeschlossen.

– Diese AGB werden mit Buchung des Sponsoring-Paketes Vertragsbestandteil und gelten für alle mit dem Sponsoring-Auftrag im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und geschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Kunden und EDITION F.


§8 Leistungen und Vergütung

– EDITION F bietet für jedes Event verschiedene Sponsoring-Pakete an, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Die wechselseitig zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Sponsoring-Auftrag in Zusammenschau mit dem gebuchten Sponsoring-Paket. ž

– EDITION F hat die in dem jeweils gebuchten Sponsoring-Paket beschriebenen Leistungen zu erbringen. Insofern kein Gegenseitigkeitsgeschäft ohne Geldfluss vereinbart wurde, hat der Kunde hierfür die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

§9 Mitwirkung des Kunden

– Der Kunde stellt die für die Erbringung der Vertragsleistungen seitens EDITION F notwendigen Unterlagen (Firmenlogo, Firmenbeschreibung, Werbeanzeige für Event-Booklet/Printmagazin etc.) rechtzeitig, in jedem Fall bis zu den einzelvertraglich vereinbarten Terminen elektronisch zur Verfügung. Nicht rechtzeitig gelieferte Daten sind von EDITION F nur dann zu berücksichtigen, wenn dies technisch ohne Mehraufwand für EDITION F möglich ist. Anderenfalls verfällt der diesbezügliche Leistungsanspruch des Kunden, ohne dass die Vergütung hierdurch gemindert wird oder dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. ž

– Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte der eingereichten Unterlagen gemäß vorstehenden Absatz 1 ist und gewährleistet, dass sämtliche Angaben in den eingereichten Unterlagen der Wahrheit entsprechen. Der Kunde sichert ferner zu, dass sämtliche durch ihn eingereichte Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen oder gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen

– Der Kunde hat den Veranstalter unverzüglich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte bezüglich der eingereichten Unterlagen geltend machen, sei es durch eine Berechtigungsanfrage, Abmahnung, gerichtliche Schritte oder Vergleichbares. Der Kunde stellt EDITION F bei schuldhafter Zuwiderhandlung von allen Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Das umfasst die Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Der Kunde ist verpflichtet, EDITION F nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. ž

– Der Kunde räumt EDITION F für alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Texte, Illustrationen etc.) die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§10 Erbringung der Sponsoring-Leistungen

– Die genaue Platzierung der Logos und sonstiger Unterlagen des Kunden in den Medien von EDITION F zum Event obliegt, soweit hierüber zwischen den Parteien keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, EDITION F. Wünsche des Kunden werden – soweit möglich – berücksichtigt; ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. ž

– Sofern der Sponsoring-Auftrag vor Ort auch Promotionsflächen, Lounges/ exklusive Areas, Promotionsstände oder ähnliches umfasst, obliegt die Zuteilung von Plätzen bei dem Event EDITION F, soweit hierüber zwischen den Parteien keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Besondere Platzwünsche des Kunden werden – soweit möglich – berücksichtigt; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die von EDITION F im Vorwege zugewiesenen Plätze sind unverbindlich. EDITION F behält sich ausdrücklich vor, dem Kunden andere Plätze zuzuteilen und die Ein-, Aus- und Durchgänge im Eventbereich zu verlegen. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz des Kunden besteht insoweit nicht. ž

– Sofern der Sponsoring-Auftrag auch Werbeaufträge im Sinne von § 7 dieser AGB umfasst, gelten hierfür zusätzlich die Bestimmungen in Teil II. dieser AGB.

§11 Werbemaßnahmen des Kunden; Aufbau und Betrieb von Promotionsständen und -flächen ž

– Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt, die Herkunft oder die Form sämtlicher Werbemittel (Logos, Broschüren, Anzeigen, Beilagen, Flyer, Give-Aways und ähnliches) sowie für vom Kunden getätigte Aussagen im Rahmen von Redner-Beiträgen, Begrüßungsrunden, Event-Videos und ähnlichem trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde stellt EDITION F von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird EDITION F von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, EDITION F nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. ž

– Give-Aways, Drucksachen und sonstige Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugeteilten Platzes verteilt werden. Es sind nur Werbemaßnahmen erlaubt, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen bzw. politischen Charakter haben. EDITION F ist berechtigt, solche Werbemittel zu untersagen und vorhandene Bestände für die Dauer des Events sicherzustellen. ž

– Sofern der Sponsoring-Auftrag auch die Integration von Werbematerialen und Produkten in sogenannten Goodie Bags und die Herausgabe dergleichen an die Eventteilnehmer durch EDITION F umfasst, wird der Kunde die hierfür vorgesehenen Werbemittel kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung stellen. ž

– Sofern der Sponsoring-Auftrag vor Ort auch Promotionsflächen, Lounges/exklusive Areas, Promotionsstände oder ähnliches umfasst, verpflichtet sich der Kunde, ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal für den Aufbau und Betrieb des Promotionsstandes bzw. – fläche heranzuziehen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Aufbau und Betrieb des Promotionsstandes bzw. -fläche den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Für deliktische Ansprüche, die aufgrund von Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser etc.) entstehen oder andere Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt EDITION F keine Haftung. Alle eingebrachten Gegenstände sind nach Ende des Events unverzüglich zu entfernen. Andernfalls darf EDITION F die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

– Optische, sich bewegende oder akustische Werbemittel wie etwa Lautsprecherwerbung, Filmvorführungen oder Showeinlagen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch EDITION F. EDITION F ist berechtigt, trotz zuvor erteilter Genehmigung, solche Werbemaßnahmen einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Events führen. ž

– EDITION F stellt die vor Ort gültigen Brandschutzbestimmungen zur Verfügung. Diese sind zwingend zu beachten.

§12 Hausrecht ž

– EDITION F übt im Eventbereich das Hausrecht aus. EDITION F ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. ž

– Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Event ist untersagt. ž

– Die zur Verfügung gestellten Räume und Flächen sind widmungsgemäß und sorgsam zu behandeln. Nach Ende des Events sind sie unverzüglich in den gleichen Zustand zurückzuversetzen, in dem sie sich vor der Benutzung befunden haben. EDITION F behält sich vor, hier gegebenenfalls selbst auf Kosten des Kunden tätig zu werden, wenn der Kunde die Räume und Flächen nicht innerhalb einer angemessenen Frist in den Ausgangszustand zurückversetzt. ž

– Zur Wahrung der Rechte Dritter ist das Anfertigen und Veröffentlichen von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen bei dem Event ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von EDITION F untersagt.

§13 Absage oder Verschiebung des Events

– EDITION F ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit das Event – gleich aus welchem Grund – nicht durchgeführt wird.

– Entfällt das Event aus Gründen, die EDITION F ganz oder teilweise zu vertreten hat, erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

– Entfällt das Event aufgrund von höherer Gewalt oder einem anderen von keiner der Parteien ganz oder teilweise zu vertretenden Grund, ist lediglich eine verbleibende Bereicherung an den Kunden herauszugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

– Im Falle von höherer Gewalt oder zwingenden Gründen, für die EDITION F nicht verantwortlich ist, ist EDITION F zudem berechtigt, das Event zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise abzusagen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. EDITION F wird im Falle einer Absage aufgrund höherer Gewalt auf Wunsch des Kunden diesen im Folgejahr beim Event nach den im Angebot näher bestimmten Konditionen einbinden.

§14 Außerordentliche Kündigung

– Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird ausgeschlossen. ž

– Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. EDITION F ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von EDITION F zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt. ž

– Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden weniger als 4 Wochen vor dem geplanten Eventtermin, behält EDITION F Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stand: Februar 2020


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