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Equal Pay: Bundesarbeitsgericht trifft wegweisende Entscheidung

In Deutschland beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen 19 Prozent. Eine Arbeitnehmerin hat nun ihre Arbeitgeberin verklagt, weil ihr Lohn geringer ist als der ihrer männlichen Kollegen – und vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen.

Laut dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern ist es verboten, beschäftigte Personen wegen ihres Geschlechts bei der Entlohnung ihrer Arbeit zu benachteiligen. Natürlich muss auch die Möglichkeit bestehen, eine eventuelle Benachteiligung nachzuweisen. Aus diesem Grund haben beschäftigte Personen das Recht, von ihren Arbeitgebenden Auskunft über den Lohn ihrer Kolleg*innen anderen Geschlechts für eine vergleichbare Tätigkeit zu verlangen.

Eine Arbeitnehmerin hat ihre Arbeitgeberin nun auf Auszahlung der Differenz ihres Lohns zum mittleren Lohn ihrer männlichen Kollegen verklagt, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben – und zwar für sechs Monate rückwirkend. Das Arbeitsgericht hatte ihrer Klage zwar stattgegeben, jedoch ist die Arbeitgeberin in Berufung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) gegangen. Vom LAG wurde die Klage abgewiesen, da die rechtsprechende Person Zweifel daran hatte, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts der Klägerin stattfand.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Entscheidung nun revidiert und beschlossen: Die Arbeitgeberin muss beweisen, dass ihre Angestellte nicht wegen ihres Geschlechts weniger Lohn erhält.

In der Urteilsbegründung steht, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts gegeben sei, wenn ein hypothetischer oder realer männlicher Beschäftigter mehr Geld für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erhalte. Die Klägerin erfahre somit Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Während das LAG noch davon ausgegangen ist, dass die Arbeitgeberin die Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihres Geschlechts widerlegt hat, sieht das BAG diesen Umstand nicht gegeben.

Beide Parteien haben nun die Möglichkeit, weitere Beweise anzubringen, bevor der Fall erneut vor dem LAG verhandelt wird.

Obwohl das Urteil des BAG wegweisend für den Bereich der Lohngleichheit in der Bundesrepublik ist, hofft Maria Noichl, die gleichstellungspolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament auf die EU-weite Einführung des Rechts auf Entgelttransparenz: “Leider fehlt noch immer die von der EU-Kommission versprochene Richtlinie zur Entgelttransparenz, die hoffentlich nicht mehr lange auf sich warten lässt.”

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