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Die N-Wort-Debatte: Im Zweifel für Rassismus

Das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass es nicht verboten ist, das N-Wort zu verwenden. Ciani-Sophia Hoeder erklärt, woher der Begriff stammt, wie er sich verändert hat und welche Tragweite dieses Urteil für Schwarze Menschen im deutschsprachigen Raum hat.

Das N-Wort steht für die Herabwürdigung Schwarzer Menschen

Das N-Wort. Der Ursprung ist harmlos. Die linguistische Bedeutung vermeintlich auch. Doch über die letzten zwei Jahrhunderte wurde der Begriff zur rassistischen Denunzierung von Schwarzen Menschen im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus verwendet. „Das N-Wort steht für die Herabwürdigung und Entmenschlichung Schwarzer Menschen. Dies zeigt sich sowohl in der deutschen Geschichte (Sklaverei, Kolonialismus, Genozid, Zwangssterilisierung, Ermordung in Konzentrationslagern) als auch in der deutschen Gegenwart,” so der damalige Verein Brothers Keepers. Die Grünen-Politikerin Aminata Touré erklärte gegenüber dem Deutschlandfunk: „In 99,9 Prozent der Fälle wird das Wort als Herabwürdigung für Schwarze Menschen gebraucht.”

Trotzdem entschied das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern, dass das N-Wort nicht zu den Begriffen zähle, die ausschließlich der Provokation oder der Herabwürdigung anderer diene. Es sei von der „Situation abhängig”. Anlass ist die Klage des AfD-Abgeordneten Kramer im Schweriner Landtag. Kramer habe das Wort in einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber*innen in einem Zwischenruf verwendet und in einem Redebeitrag, in dem er erläuterte, dass er das Wort bewusst gewählt habe. Daraufhin erhielt er einen Ordnungsruf, ein Landtagsmitglied kann zur Ordnung rufen, wenn etwas die Würde oder die Ordnung des Hauses verletzt. Kramer klagte dagegen und gewann. Somit ist es nicht verboten, das N-Wort zu verwenden. Es gibt keinen rechtlichen Schutz. Wenn dir jemand den Begriff um die Ohren haut, musst du erst einmal beweisen können, dass es rassistisch motiviert war.

Doch woher stammt der Begriff, wie hat er sich verändert und welche Tragweite hat dieses Urteil für Schwarze Menschen im deutschsprachigen Raum.

Die lange Geschichte eines problematischen Wortes

Ein Blick in die Etymologie zeigt, dass der Begriff vom lateinischen Wort für die Farbe Schwarz, niger abgeleitet ist. Nach dem Random House Historical Dictionary of American Slang entstand es nicht als Schimpfwort, sondern nahm im Laufe der Zeit eine abfällige Konnotation an. Als John Rolfe 1619 die erste Lieferung von Afrikaner*innen nach Virginia in seinem Tagebuch aufzeichnete, listete er sie mit dem N-Wort auf. Niemand weiß genau, wann oder wie der Begriff eine negative, abwertende, spöttische Bedeutung erlangte. Zum Ende des ersten Drittels des 19.  Jahrhunderts entwickelte es sich jedoch zu einer einflussreichen Beleidigung. In „A Treatise on the Intellectual Character and Civil and Political Condition of the Colored People of the United States: and the Prejudice Exercised Towards Them” (1837) schrieb Hosea Easton, das Wort sei „ein schmählicher Begriff, der dazu benutzt wird, [Schwarze] als minderwertige Rasse Verachtung aufzuerlegen.” So viel zu den USA.

In Deutschland hat der Begriff eine ganz andere Historie, da das Wort „Negro” zu keiner Zeit im deutschen Sprachgebrauch verankert war. Schwarze Menschen wurden auch nicht als „Negro” bezeichnet, wie es in den USA der Fall war. Die abwertende Konnotation wurde direkt ab den 20. Jahrhundert mit dem Aufmarsch der Rassenlehre in den deutschen Sprachgebrauch katapultiert. Der Braune Mob e. V. erläutert, warum Einzelne weiterhin versuchen, die Verwendung von dem N-Wort zu legitimieren. Das, obwohl die betroffene Gruppe es geschlossen als Beleidigung auffasst. Diese Ausgangslage sollte eigentlich Anlass genug geben, eine nicht-diskriminierende und -rassistische Begrifflichkeit zu wählen. „Die reale Zumutung, von Angehörigen der Dominanzgesellschaft auf rassistische Art bezeichnet zu werden, ist zweifellos größer als die gefühlte „Zumutung“, auf gewaltvolle Sprache zu verzichten,” so Der Braune Mob e.V..

Das Urteil unterstützt unser rassistisches System

Das N-Wort ist die ultimative Beleidigung. Es ist ein Wort, das Generationen von Schwarzen Menschen gequält hat. Die fortlaufende Verwendung ist eine Erinnerung, dass wir in einer rassistischen Gesellschaft leben. Das der Begriff weiterhin verwendet werden darf und Betroffene rechtlich beweisen müssen, dass der Sender eine rassistische Motivation hinter dem Wort hegt, zeigt: Im Zweifel für den Rassismus. Das, obwohl der Begriff in der deutschen Sprache, keinen neutralen Ursprung hat. Mich zermürbt dieses Urteil fundamental, da es selbst in meinem Freundeskreis, in einem Umfeld von Menschen, die mich lieben, viel zu komplex ist, Rassismus zu erklären, geschweige denn zu beweisen. Es verläuft auf so vielen Ebenen, subtil, in Blicken, in Betonung oder auch direkt, indem das N-Wort verwendet wird. Wenn Schwarze Menschen in einem solch direkten Fall schon keinen rechtlichen Beistand erhalten, wie soll es dann in komplexeren Kontexten verlaufen? Doch viel desaströser ist die Tatsache, dass es die Afd geschafft hat, so eine große Welle mit dem traumatischsten sowie schmerzhaftesten Begriff zu schlagen. Allein an dem heutigen Tag, habe ich das Wort so häufig gesehen, dass mir schlecht wird. Es schmerzt. Es triggert und die Bundesrepublik zeigt, dass Schwarze Menschen keinen Schutz erhalten.

Unterschreibt doch bitte diese Petition.

Der Original-Artikel von Ciani-Sophia Hoeder ist bei ROSAMAG, einem Online-Lifestylemagazin, das afrodeutsche Frauen und Freund*innen informiert, inspiriert und empowert, erschienen.

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