Der Schutz gewaltbetroffener Frauen soll auf eine stabile gesetzliche Grundlage gestellt werden – das fordern die Anträge von CDU/CSU und Die Linke. Die Frauenhauskoordinierung e.V. begrüßt diesen Vorstoß und drängt auf eine schnelle Umsetzung.
Die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) begrüßt die am 14. November 2024 vorgelegten Anträge von der CDU/CSU-Fraktion (20/13734) und Die Linke (20/13739), die den Schutz gewaltbetroffener Frauen in Deutschland auf eine stabile bundesgesetzliche Grundlage stellen wollen. „Jetzt ist der Zeitpunkt, das lange geplante Gewalthilfegesetz endlich einzubringen und zu verabschieden – um die Rechte Betroffener nachhaltig zu stärken“, betont Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende der FHK.
Die Anträge greifen zentrale Forderungen auf, die von der FHK und anderen Akteur*innen seit Jahren erhoben werden: eine gesicherte Finanzierung für Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Diese Finanzierung ist eine Grundvoraussetzung, um flächendeckende, verlässliche Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen.
„Jetzt ist der Zeitpunkt, das lange geplante Gewalthilfegesetz endlich einzubringen und zu verabschieden – um die Rechte Betroffener nachhaltig zu stärken.“
Christiane Völz, Vorstandsvorsitzende der Frauenhauskoordinierung e.V.
Die Vorschläge basieren auf Planungen, die bereits gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden erarbeitet wurden, und bieten eine solide Grundlage für entschlossenes politisches Handeln. Neben der finanziellen Absicherung plädiert die FHK für eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention, gesetzliche Regelungen gegen digitale Gewalt, Maßnahmen zur Täterarbeit sowie spezifische Sorgerechts- und Umgangsregelungen bei häuslicher Gewalt.
„Dieser Vorstoß zeigt den politischen Willen, echten Fortschritt für gewaltbetroffene Menschen zu erreichen. Jetzt kommt es darauf an, die Maßnahmen entschlossen umzusetzen“, appelliert die FHK an alle politischen Entscheidungsträger*innen.
Quelle: Frauenhauskoordinierung