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Schwanger! Wie sag ich’s dem*der Chef*in?

Der Schwangerschaftstest ist positiv und der*die Ärzt*in hat es bestätigt: Hurra, schwanger! Aber wie sagst man das dem*der Vorgesetzten?

Schwangerschaft dem*der Arbeitgeber*in klar machen

Es gibt viele schöne Vorschläge dafür, wie man sein süßes Geheimnis dem Partner überbringt: einen Babystrampler mit der Aufschrift „Ganz der Papa“ verschenken, Luftballons mit Wunschkindernamen vor seinem Bürofenster aufsteigen lassen, das Ultraschallbild mit dem Familienfoto einrahmen, sein Frühstücksei mit Babysöckchen wärmen… Diese Botschaften lösen vielleicht beim werdenden Papa Jubel aus, für Arbeitgeber sind solche Ideen aber absolut unbrauchbar. Da muss es formeller zugehen.

Fünf Tipps, wie du dich optimal auf das heikle Gespräch mit deiner Chefin oder deinem Chef vorbereiten kannst:

Die Schwangerschaft dem*der Arbeitgeber*in mitteilen

1. Zeitpunkt festlegen

Entscheide für dich, wann du deiner oder deinem*deiner Vorgesetzten die große Nachricht mitteilen möchtest.

Diese Fakten können dir dabei helfen: Laut dem Mutterschutzgesetz sollen Frauen ihre Arbeitgeber*innen über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie davon wissen. Sie müssen es aber nicht. Die meisten Frauen wollen zunächst die kritische Phase des ersten Trimesters abwarten. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist das Risiko, das Kind zu verlieren noch sehr hoch. Und wer möchte im schlimmsten Falle einer Fehlgeburt auch noch mit dem*der Chef*in darüber sprechen?

Doch auch diese anfängliche Verschwiegenheits-Empfehlung gilt nicht für alle: Wer besonders unter der Schwangerschaft leidet oder den Verlauf der Schwangerschaft durch die Berufstätigkeit gefährden könnte, sollte schon früher mit der Nachricht herausrücken. Schwangere müssen dem Mutterschutz zufolge vor Ansteckung mit Krankheiten, körperlicher Überlastung sowie vor Chemikalien und Dämpfen geschützt werden. Erkundige dich über die möglichen Gefahren an deinem Arbeitsplatz.

2. Vorgesetzte zuerst informieren

Nichts wäre unangenehmer, als wenn die Chefin oder der Chef die Neuigkeit aus dem Flurfunk aufschnappt. Es ist ein Zeichen von Respekt, in solchen Angelegenheiten die Rangordnung zu befolgen. Eine Informationspolitik von unten führt mit großer Wahrscheinlichkeit nur zu unnötigen Spannungen – denn wenn Chefs sich übergangen fühlen, antworten sie meist mit Ärger, Dominanz oder Schikane.

3. Professionell vorbereiten

Als Erstes vereinbarst du einen Termin zu einem Mitarbeitergespräch. Falls du einen Grund angeben musst oder möchtest, könnte dieser zum Beispiel lauten „Zielvereinbarungen für meine weitere berufliche Zukunft“.

„Für einen Chef oder eine Chefin ist es wichtig, wenn die Mitarbeiterin mit einer Lösung und nicht mit einem Problem kommt“, sagt Beate Klutmann, Führungskräfte-Coach und Professorin für Betriebspsychologie und Personalwirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Für dich bedeutet das: lösungsorientiertes Denken und Handeln. Es ist also ratsam, darüber nachzudenken, wie die Zusammenarbeit in den nächsten Monaten geregelt wird. Muss zum Beispiel ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden? Wie kann die Arbeit an eine Vertretung übergeben werden? Und so weiter. Bereite dich auf das Gespräch mit möglichst konkreten Vorschlägen vor: „Dann kann man dem*der Chef*in einige Ideen unterbreiten, wie der Arbeitsalltag weitergeht – so dass der Chef oder die Chefin die Ziele für seine oder ihre Abteilung erreichen kann“, so Beate Klutmann.

Ein weiterer Punkt: Kenne deine Rechte. Schwangere stehen unter besonderem Schutz des Gesetzes. Der*die Arbeitgeber*in muss dafür sorgen, dass alle Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit nach den Regeln des Mutterschutzgesetzes abgesichert sind. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen: Eine genaue Zusammenfassung findest du in diesem Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie. Vielleicht müssen deine Arbeitszeiten angepasst oder andere Maßnahme getroffen werden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.

4. Verständnis aufbringen

Deine Chefin oder dein Chef reagieren nicht mit der erhofften Freude und Begeisterung? – Nimm es nicht persönlich.

Eine Führungskraft vergisst mitunter – gefangen in den Zwängen der Organisation – die menschlichen Aspekte der Arbeit. Das zurückhaltende Verhalten kann viele Gründe haben, womöglich ist dein Boss nur geschockt und braucht ein bisschen Zeit, um die Nachricht zu verarbeiten – eventuell ändert sie alle Pläne und erfordert völliges Umdenken. Egal was es ist, bleib bei dir und lass dich nicht verunsichern oder in deiner Vorfreude beeinträchtigen.

5. Kein schlechtes Gewissen haben

Bitte kein falsches Schamgefühl aufbauen! Beate Klutmann betont: „Frau muss sich nicht dafür schämen, schwanger zu sein. Es ist keine Krankheit und kein Vergehen. Also: Ein Verstecken ist nicht nötig, raus mit der Sprache.“ Im Übrigen ist es hilfreich für dich zu wissen, dass der Arbeitgeber keine finanzielle Mehrbelastung hat – ab dem Zeitpunkt des Mutterschutzes erstattet die Krankenkasse die vollen Gehaltskosten. Wichtig ist und bleibt nur, mit dem*der Arbeitgeber*in fair zu spielen und an Übergaben und Co kooperativ mitzuarbeiten.

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