Foto: George Gvasalia | Unsplash

Große Kritik: Die offizielle Liste mit Praxen, die Abtreibungen vornehmen, enttäuscht

Die Bundesärzt*innenkammer veröffentlichte eine Liste mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Kritik ist jedoch deutlich größer als die Zustimmung.

Was bewirkt die Liste?

Anfang des Jahres beschloss der Bundestag eine Ergänzung des Paragraphen 219a: Die Bundesärzt*innenkammer (BÄK) wurde dazu verpflichtet, eine Liste von Einrichtungen zu führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Fast ein halbes Jahr später, am 29. Juli, hat die BÄK diese Liste nun auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sie soll monatlich aktualisiert werden und enthält folgende Angaben: Name und Adresse der Praxis, Kontaktdaten sowie Auskunft darüber, ob eine medikamentöse oder operative Methode angeboten wird.

Die gerade einmal 87 Praxen umfassende Liste soll laut Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärzt*innenkammer, bei der Suche nach ärztlicher Hilfe in der Nähe helfen. 17 von 18 Seiten listen ausnahmslos Praxen in Berlin und Hamburg auf – Hilfe in der Nähe sieht anders aus. Dem gegenüber steht eine Zahl von knapp 101.000 Frauen in Deutschland, die 2018 eine Schwangerschaft abgebrochen haben, fast alle Abtreibungen erfolgten innerhalb der ersten zwölf Wochen. Rund 1.200 Praxen führen in Deutschland Abtreibungen durch, die Zahlen sind stark rückläufig, seit 2003 sind sie um 40 Prozent zurückgegangen. Die Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt. Doch ganze Regionen und Bundesländer tauchen in der Liste der Bundesärzt*innenkammer nicht auf. Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen seien gerade einmal drei Praxen gelistet, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, am Dienstag. „Ungewollt schwangeren Frauen in Not hilft das nicht.“ 

Auch Kristina Hänel äußert sich zur Debatte und verweist auf ein Statement von ihr und weiteren Ärztinnen, in dem sie gleich mehrere Gründe aufführen, weshalb sie sich nicht auf diese Liste setzen lassen. Unter anderem, weil die Liste zu wenige Informationen zur Behandlung enthalte, ihrer Forderung nach der Abschaffung von §219 nicht gerecht werde und Ärzt*innen in Gefahr bringe, da auch extremistische Gruppierungen darauf zugreifen können.

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Neben Kristina Hänel äußern weitere Personen ihre Enttäuschung und Kritik an der Liste:

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Es ist also zu bezweifeln, ob zeitnah weitere Krankenhäuser und Praxen in der Liste aufgeführt werden. Zum einen, weil es sich beim Aufnahmeverfahren laut BÄK um einen „mehrstufigen Registrierungs- und Verifizierungsprozess“ handelt, was ziemlich zeit- und aufwandsintensiv klingt. Zum anderen ist diese Liste nichts als eine unbefriedigende Lösung, da erst die Abschaffung von §219a freien Zugang zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht. Ihr kennt die Debatte und die umfassende Kritik an dem Kompromiss, der keiner ist.

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