Foto: Heinrich Böll Stiftung | Anne-Klein-Frauenpreis 2019

219a: Kristina Hänel und ihre Mitstreiterinnen geben nicht auf

Der Kompromiss zu 219a ist vom Bundestag beschlossen. Doch die Ärztinnen Natascha Nicklaus, Nora Szász und Kristina Hänel geben nicht auf. Wie geht es weiter?

Anne-Klein-Preis als Zeichen der Solidarität und Wertschätzung

Am 1. März 2019 wurde den Ärzt*innen Natascha Nicklaus, Nora Szász und Kristina Hänel der Anne-Klein-Frauenpreis 2019 der Heinrich-Böll-Stiftung verliehen. Die mit 10.000 Euro dotierte Ehrung erhielten sie, laut Jury-Begründung, „für ihre beharrliche Verteidigung des Informationsrechts von Frauen”. Nicklaus und Szász leiten gemeinsam eine gynäkologische Praxis in Kassel, Hänel führt in ihrer Allgemeinen Praxis in Gießen Schwangerschaftsabbrüche durch. Sie stehen alle drei momentan vor Gericht, weil sie Informationen zu den, bei ihnen durchführbaren Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Website bereitstellen. Möglich macht das Paragraf 219a. Dieser Paragraf, der ein Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen regelt, steht dank der drei Ärztinnen und vielen Unterstützer*innen seit rund eineinhalb Jahren wieder zur Diskussion.

Im vergangenen Winter kündigte die große Koalition einen Kompromiss dazu an. Dieser wurde am 21. Februar vom Bundestag beschlossen. Ein Kompromiss, der viel kritisiert wird. Allen voran von den Ärztinnen selbst. Denn, so betonten sie beim Pressefrühstück am Morgen der Preisverleihung, die Neuregelung schaffe nicht mehr, sondern eher weniger Rechtssicherheit für sie. Die Informationen, die sie auf ihrer Website abbilden, bleiben weiterhin strafbar. Und, so Kristina Hänel, sind Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit der Neuregelung nun sicher unter Strafe gestellt, sodass Richter*innen gar nicht mehr anders entscheiden könnten.

Klar ist aber auch, dass sie die Ärzt*innen, ihre Unterstützer*innen und andere Aktivist*innen mit dem Kompromiss nicht zufrieden geben werden. Was passiert also als nächstes?

Der Weg nach Karlsruhe?

Alle drei Ärzt*innen warten auf die Weiterführung ihrer Verhandlungen. Der Richter hatte im Januar einer Pausierung zugestimmt, um erst einmal die politische Entscheidung abzuwarten. Die hat der Bundestag nun beschlossen. Bei Natascha Nicklaus und Nora Szász muss das Urteil des Richters abgewartet werden. Für sie ist aber eines klar: Sie werden sich nicht auf Einstellung des Verfahrens mit der Bedingung, dass sie den Hinweis auf Schwangerschaftsabbrüche von ihrer Seite nehmen, einlassen.

Auf die Verhandlung von Kristina Hänel scheint das geänderte Gesetz keinen Einfluss zu haben. Sie wird den Weg durch die Instanzen weitergehen, wie sie selbst beim Pressefrühstück zum Anne-Klein-Frauenpreises noch einmal betonte. Dafür wird sie am 15. März die Revisionsbegründung beim Gericht einreichen. Die nächste Instanz wäre dann das Bundesverfassungsgericht. Und danach im Zweifelsfall auch bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Gleichzeitig bereitet eine Koalition aus Grünen, Linken und der FDP eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Weg dorthin wird in den nächsten Wochen geprüft. „Dieses Gesetz schafft mehr Rechts-Unsicherheit”, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws beim Pressefrühstück dazu.

Die Debatte um 219a ist noch lange nicht beendet

Alle drei Ärztinnen sehen es als ihre Verantwortung weiterzumachen. Sie empfinde den Anne-Klein-Preis, so sagt Szàsz, nicht nur als Solidarität und Wertschätzung, sondern auch als Zeichen des Aufbruchs. Für sie ist der Kompromiss der Regierung, „ein Kompromiss, den wir nicht akzeptieren werden.”

Die Verleihung des Anne-Klein-Frauenpreis 2019 im Video

„Heute stehen wir hier zu dritt und werden geehrt: drei Ärztinnen, die Abtreibungen machen. Und mit uns erhalten auch die Frauen, deren Würde ständig verletzt wird beim Thema Abtreibungen, einen Teil ihrer Ehre zurück.“

– Kristina Hänel

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