Foto: Flickr | Stephan Röhl für die Heinrich-Böll-Stiftung | CC BY-SA 2.0

Veganerinnen treiben gerne ab? Jens Spahns befremdlicher Blick auf das Informationsrecht von Schwangeren

Würde der StGB-Paragraf 219a abgeschafft, würde dies die Informationsfreiheit von Schwangeren stärken und Rechtssicherheit für Ärzt_innen schaffen. Werbung für Abtreibungen ist nicht zu befürchten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beweist mit seinem Einwurf in die Debatte, dass er das nicht verstanden hat – oder nicht verstehen will.

 

Jens Spahn: Minister für Polemik

Das Amt des Gesundheitsministers ist ein anspruchsvolles Ressort, denn im Verantwortungsbereich des neuen Ministers Jens Spahn liegt unter anderem das Zukunftsthema Pflege. Auf die Fragen, wie sie menschenwürdig gestaltet werden kann, sowohl für die zu Pflegenden als auch das Pflegepersonal, sucht die Politik nicht erst seit dieser Legislatur Antworten – doch es dürfte die Amtsperiode sein, in der Bürger_innen noch genauer hinschauen werden, was vorgeschlagen und umgesetzt wird. Die Aufgabe ist groß, und so liest man immer wieder, dass Angela Merkel genau aus diesem Grund ihren Kontrahenten Jens Spahn als Gesundheitsminister eingesetzt habe: Die Wahrscheinlichkeit, dass er hier scheitert, ist nicht gerade klein.

Beobachtet man das Wirken des CDU-Politikers, kommt man zudem nicht zu dem Schluss, dass die Ergebnisse guter Fachpolitik das sind, für das sein Herz schlägt. Spahn gefällt sich besonders in der Rolle eines Neo-Konservativen, der mit polemischen Interventionen regelmäßig für Schlagzeilen sorgt. Für seine jüngsten Äußerungen zu Hartz IV und Armut (mit Hartz IV habe „jeder das, was er zum Leben braucht“) wurde er sogar von der CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer zurechtgewiesen

Unter Feminist_innen hat ihm seine Vorliebe für populistische Äußerungen das Label „Smarties-Jens“ eingebracht, denn als 2013 diskutiert wurde, die „Pille danach“ rezeptfrei zugänglich zu machen, verglich Spahn, der damals Abgeordneter im Gesundheitsausschuss war, die Notfallverhütung mit der Süßigkeit und suggerierte so, Frauen würden die „Pille danach“ nach Befreiung von der Rezeptpflicht nach Lust und Laune schlucken. Die „Pille danach“ wurde schließlich 2015 nach einer EU-Vorgabe auch in Deutschland endlich rezeptfrei, nachdem viel europäische Länder dies schon lange so gehandhabt hatten. Es gibt also Politiker_innen, die Frauen mehr zutrauen, als Spahn es tut.

Und immer wieder: „Jens Spahn empört sich über …“

Spahn sorgt seither immer wieder mit Forderungen für Irritation, die wenig mit seinen politischen Aufgaben zu tun haben, sondern mit seinen persönlichen Vorlieben. Zwar warnt er davor, in Deutschland könne durch muslimische Mitmenschen eine „alte verklemmte Spießigkeit“ wieder einkehren, zeigt jedoch selbst immer wieder sehr deutlich, wie wenig er selbst von Weltoffenheit hält. Die Männer, die im Fitnessstudio, in dem auch er trainiert, mit Badehosen duschten, bezeichnete er als „arabische Muskelmachos“, die sich genierten, und befand, auch Muslime sollten nackt duschen. Von ihm stammen die Zitate: „Ich will in diesem Land keiner Burka begegnen müssen. In diesem Sinne bin ich burkaphob“ und „Mir geht es zunehmend auf den Zwirn, dass in manchen Berliner Restaurants die Bedienung nur Englisch spricht“. 

Spahns Weltbild hat sich kaum von der Zeit emanzipiert, in der er als schwuler Mann selbst Betroffener von staatlicher und gesellschaftlicher Repression gewesen wäre. Er hat vom gesellschaftlichen Fortschritt und von der gewachsenen Akzeptanz anderer Lebenswürfe profitiert, die er anderen jedoch verwehren möchte. Dass zu seinem Weltbild dabei auch die Bevormundung und Geringschätzung von Frauen zählt, macht ihn als Gesundheitsminister zu einer besonders schlechten Wahl, denn die Interessen und der Einbezug von Frauen spielen in einem modernen Gesundheitswesen eine ganz zentrale Rolle. Nicht nur, weil sie über 50 Prozent der Bevölkerung stellen, sondern vor allem auch deswegen, weil es ohne Frauen kein neues Leben gäbe und es überwiegend sie sind, die alte und kranke Menschen bis zum Tod begleiten.

Was hat Tierschutz mit Schwangerschaftsabbrüchen zu tun?

Am Wochenende sorgte Spahn dann mit einem besonders schrägen Vergleich zur Debatte um den StGB-Paragrafen 219a für Unmut. Seitdem die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, ist eine breite Diskussion darüber entbrannt, ob der Paragraf endlich abgeschafft werden sollte, um zum einen Schwangeren zu ermöglichen, sich zu informieren und zum anderen sicherzustellen, dass Ärzt_innen ihren Beruf ausüben können, ohne durch Anzeigen von Abtreibungsgegnern eingeschüchtert zu werden. Spahn sagte der Bild-Zeitung im Interview: „Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht.“ Ihn wunderten die „Maßstäbe“.

Der Vergleich klingt, als sei Spahn einmal wieder von „elitären Hipstern“, über die er sich gern echauffiert, genervt – und werfe seine Vorurteile gegenüber vegan lebenden Menschen nun in einen Topf mit denjenigen, die sich für die Abschaffung eines aus der Zeit gefallenen Paragrafen einsetzen. Möglichst simpel ausgedrückt müsste seine Aussagen so lauten – und daran wird ihre Unangemessenheit sehr deutlich: „Keine Tiere essen, aber Kinder töten.“

Es geht um sachliche Information über Abtreibungen

Es ist vor allem Spahn, der ein Problem mit Differenzierung und „Maßstäben“ hat, denn ganz zentral in der Diskussion um den Paragrafen 219a ist es, dass Befürworter_innen der Abschaffung keinesfalls fordern, Werbung für Abtreibung sollte erlaubt sein. Genau diese Falschbehauptung bemühen aber gerade konservative Politiker_innen wie Jens Spahn, und das ist irreführend und unsachlich. Denn das, was sowohl betroffenen Ärzt_innen als auch Aktivist_innen fordern, ist, dass sachlich informiert werden darf. Die Berufsordnung für Ärzt_innen, die auch nach einer Abschaffung von 219a gelten würde, erlaubt ihnen lediglich eine  „sachlich berufsbezogene Information“, als berufswidrig wird insbesondere „anpreisende, irreführende oder vergleichende“ Werbung eingestuft. Dass in der ersten Bundestagsdebatte Unionspolitiker_innen ein Szenario aufmachten, in dem auf Großplakaten, im Fernsehen oder im Internet reißerisch für Abtreibungen geworben werden könne, muss ganz klar als Falschbehauptung benannt werden. Wer so argumentiert, will die Debatte ganz bewusst verzerren und verbreitet irreführende statt sachliche Informationen in der Öffentlichkeit. Solch eine Argumentation verortet man bislang vor allem bei Abgeordneten der AfD, einige Abgeordnete der Union bedienen sich in der Debatte um 219a aber genau diesen Mechanismen.

Jens Spahn misslingt aber nicht nur die Differenzierung zwischen Information und Werbung. Wer über „Maßstäbe“ redet, sollte auch dringend darüber nachdenken, an welchen Maßstäben Politik und Gesetze sich nach wie vor orientieren, wie sie mit denjenigen Bürger_innen umgehen, die schwanger werden können, und wie mit denen, die ohne diese biologische Besonderheit leben. Die gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch stehen nach wie vor im Strafgesetzbuch – abzutreiben ist kriminell und lediglich in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft „straffrei“. Feminist_innen haben bereits in den 70er-Jahren die Frage aufgeworfen, ob der „Schutz des Lebens“ und die Selbstbestimmung von Frauen hier miteinander im Einklang stehen. Es stimmt, dass Schwangere in Deutschland, die ihre Schwangerschaft nicht austragen wollen, relativ gute Möglichkeiten haben, sie abzubrechen. Schwangere wägen ab, ob sie ein weiteres Leben in die Welt setzen können und ihrer Verantwortung gerecht werden können: gegenüber sich selbst, ihren bestehenden Familien und einem neuen Kind. Die Mehrheit der Schwangeren, die sich jedes Jahr für einen Abbruch entscheiden, haben schon mindestens ein Kind.

Leichtfertige Entscheidungen?

Die Abwägung zum Schutz des Lebens können wir jeder Schwangeren zutrauen – mit Unterstützung von guter Beratung, wenn sie die möchte. Das genau das immer wieder gelingt, sehen wir daran, dass über die Hälfte derjenigen, die ungeplant oder ungewollt schwanger werden, sich für ein Kind entscheiden (eine Studie der BZgA kam zum Schluss, dass 57 Prozent der unbeabsichtigten Schwangerschaften ausgetragen werden). Wann immer es möglich ist, entscheiden sich Frauen, ihr eigenes Leben um das Leben eines Kindes zu ergänzen. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist rückläufig, da die Unterstützung für Eltern besser geworden ist. Und genau hier ist ein Anknüpfungspunkt, um die Zahl der Abbrüche weiter zu reduzieren. Über die Einschränkung der Selbstbestimmung erreicht man das nicht.

Doch Kriminalisierung von Schwangeren, die abbrechen wollen, die Pflichtberatung, die vor einem Abbruch absolviert werden muss, die volle Kostenübernahme durch die Schwangere (die sie im Zweifel ganz allein trägt) und ein eingeschränktes Informationsrecht machen eben etwas sehr deutlich, das Jens Spahn und andere konservative Politiker_innen Frauen wohl nie ins Gesicht sagen würden: Sie halten sie weiterhin für so unmündig und verantwortungslos, dass sie auch im 21. Jahrhundert nicht voll und ganz über ihren eigenen Körper, ihr Leben bestimmen dürfen. Es sind diese Maßstäbe, die an diesem Punkt für mündige Menschen gelten, über die wir dringend reden müssen.

Titelbild: Flickr | Stephan Röhl für die Heinrich-Böll-StiftungCC BY-SA 2.0


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