Die Rechtsanwältin und Autorin Sandra Runge erklärt dir im Coaching, was du rund um die Themen Elterngeld, Elternzeit und Wiedereinstieg beachten solltest.
Wie viel Elterngeld steht mir zu? Ab wann muss ich welchen Antrag stellen, damit ich die Fristen einhalte und alles korrekt läuft? Wie gestalte ich meinen Wiedereinstieg nach der Babypause? Und was kann ich tun, wenn mein*e Arbeitgeber*in mich entlässt?
Werdenden und frisch gebackenen Eltern fällt es oft nicht leicht im Paragraphen- und Regeldschungel durchzublicken. In diesem Coaching unterstützt Sandra Runge dich dabei, den Überblick zu bewahren. In drei spannenden Coaching-Sessions verrät dir Sandra die wichtigsten Tipps in Sachen Elterngeld, Elternzeit und Wiedereinstieg und macht dich rechtlich fit für die Anfangszeit dieser Lebensphase.
Sandra Runge ist Mutter, Rechtsanwältin und Autorin. Auf ihrem Blog „smart-mama“ beleuchtet sie die Elternwelt aus rechtlicher Perspektive; als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist sie Expertin für Rechtsfragen und Benachteiligungen in Bezug auf Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg. Zudem rief Sandra 2021 gemeinsam mit Karline Wenzel die „Proparents“-Initiative ins Leben, die sich gegen die Benachteiligung von Eltern in der Arbeitswelt einsetzt.
Was erwartet dich in Sandras Sessions?
Disclaimer: Dieses Coaching stellt keine persönliche juristische Beratung dar.
- Die Coachin
Sandra Runge, Rechtsanwältin und Autorin, stellt sich vor. - Session 1 – Elternzeit
Dauer: 15 Minuten - Session 2 – Elterngeld
Dauer: 13 Minuten - Session 3 – Wiedereinstieg
Dauer: 10 Minuten
Gesamtdauer des Coachings: ca. 40 Minuten
Materialien, die du benötigst: Zettel und Stift für deine Notizen
Sandra Runge stellt sich vor
___STEADY_PAYWALL___
Session 1 – Elternzeit
Session 2 – Elterngeld
Bitte beachtet folgende Gesetzesänderung: Seit dem 1.9.2021 ist es möglich, bis zu 32 Stunden/Woche Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
Session 3 – Wiedereinstieg
Bitte beachtet folgende Gesetzesänderung: Seit dem 1.9.2021 ist es während des Elterngeldbezugs möglich, bis zu 32 Stunden/Woche Teilzeit zu arbeiten. Für den Bezug des Partnerschaftsbonus ist es erforderlich, mindestens 24, maximal 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats zu arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann nur bezogen werden, wenn er von beiden Elternteilen mindestens zwei Monate gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten in Anspruch genommen wird.
Infoblatt zu Elternzeit und Elterngeld
Let‘s talk about Money – Was machen wir mit Geld und was macht Geld mit uns?
Du willst noch mehr Input zum Thema? Alle Inhalte aus dem Themenschwerpunkt findest du jederzeit auf unserer Überblicksseite. Hier geht’s lang.