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Sandra Runge: „Wer gegen den Arbeitgeber klagt, hilft damit auch anderen Frauen“

Die Juristin Sandra Runge ist auf Fälle spezialisiert, bei denen Eltern im Beruf benachteiligt werden. Sie erklärt, wie man sich wehren kann und wo Gesetze verbessert werden sollten.

Wie gut schützen Gesetze Eltern vor Diskriminierung?

Eine bittere Erkenntnis am ersten Tag nach der Elternzeit: Sandra Runge bekam zum Wiedereinstieg keinen freundlichen Empfang, sondern die Kündigung – und wusste als Juristin sehr genau: Das ist rechtens. Sie findet, dass eine unmittelbare Kündigung im Anschluss an die Babypause überhaupt möglich ist, sollte sich dringend ändern. Als Arbeitsrechtlerin vertritt sie vor allem Mütter, die rechtswidrige Diskriminierung erfahren und gegen den Arbeitgeber rechtlich vorgehen wollen. Doch nur wenige tun das bislang, weil viele Eltern ihre Rechte nur unzureichend kennen.

Wir haben mit Sandra, die mittlerweile ihre eigene Chefin ist – als Anwältin und Gründerin des Coworking-Spaces „Coworking Toddler“ – über die Diskriminierung von Vätern und Müttern in der Berufswelt, nötige politische Impulse und Verträge zwischen Eltern gesprochen.

Als Arbeitsrechtlerin hast du mit vielen Fällen von konkreter Diskriminierung in der Berufswelt zu tun. Bist du eher pessimistisch, wenn du daran denkst, wie es mit der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern weitergeht?

„Nein, ich bin nicht pessimistisch und denke – rückblickend auf die Generation unserer Mütter und Großmütter – dass wir grundsätzlich auf dem richtigen Weg sind. Trotzdem gibt es noch viel zu tun, damit die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern gewährleistet ist. Ein zentraler Punkt dabei ist, die Benachteiligung von Müttern aber auch Vätern in der Berufswelt durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu beenden. Mütter dürfen nicht ihrer beruflichen Perspektive beraubt werden, sobald sie einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand halten und Väter müssen weiter ermutigt und dabei unterstützt werden, mehr Familienarbeit zu übernehmen. Dafür brauchen wir neue Gesetze, aber auch Image-Kampagnen, damit die gesellschaftliche Akzeptanz für die gleichberechtigte Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit steigt.“

An welchen Stellen muss das Recht denn dringend nachbessern, um Eltern in der Berufswelt besser zu schützen?

„Zentral ist für mich die Einführung des Diskriminierungsmerkmals ,Eltern‘. Damit würde man Benachteiligungen unter dem Radar, die rechtlich nicht unter eine Geschlechterdiskriminierung fallen oder noch nicht die Mobbingschwelle erreicht haben, sanktionieren: Fälle wie zum Beispiel der Ausschluss von Beförderungen und Fortbildungen während und nach der Elternzeit, oder aber Meetings außerhalb der üblichen Kitabetreuungszeiten.

Außerdem müssen wir Eltern, insbesondere Mütter, in der hochsensiblen Wiedereinstiegsphase schützen: zum Beispiel  durch zwingende und bindende Wiedereinstiegsgespräche während der Elternzeit. Und: Der Sonderkündigungsschutz sollte auf acht Wochen nach dem Ende der Elternzeit ausgeweitet werden – Kündigungen im direkten Anschluss an die Elternzeit wären dann verboten. Das hätte noch den wichtigen Nebeneffekt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist einen gleichwertigen und vertragsgemäßen Arbeitsplatz zu schaffen. Nicht selten heißt es ja zu Unrecht nach er Elternzeit: ,Tut uns leid, wir können Ihnen nur eine schlechte bezahlte Stelle mit weniger Verantwortung anbieten, da ihr Arbeitsplatz nach nicht mehr vorhanden ist.‘“

Das Rückkehrrecht auf die Vollzeitstelle wird auch wieder vermehrt gefordert.

„Ja, zum einen ist der Anspruch auf Teilzeit während und nach der Elternzeit essentiell. Dieser darf nicht mehr von der Größe des Unternehmens abhängen – auch Mütter, die in kleineren Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern arbeiten, hätten dann das Recht auf Teilzeitarbeit. Und: Wer in Teilzeit arbeitet, muss auch wieder ein Recht auf eine Vollzeittätigkeit haben – damit wäre es für Mütter leichter, der ,Teilzeitfalle‘ zu entfliehen.“

Gab es einen Fall, der dich als Anwältin besonders entsetzt hat?

„Tatsächlich gab es einen Fall, bei dem ich die Schriftsätze mit Tränen in den Augen geschrieben habe. Aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht darf ich den Fall nur grob umreißen: Einer Mandantin von mir wurde unter tragischen Umständen mehrfach während der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist gekündigt. Der Arbeitgeber hat dabei den Sonderkündigungsschutz und das damit verbundene Kündigungsverbot grob missachtet.“

Scheuen die meisten Mütter die rechtliche Auseinandersetzung, weil sie Angst haben, eh zu verlieren?

„Leider mache die Erfahrung, dass viele Mütter ihre Rechte nicht ausreichend kennen und oft noch nicht einmal in Erwägung ziehen gerichtliche Schritte einzuleiten – dass ist angesichts der vielen komplizierten Regelungen auch kein Wunder. Daher habe ich irgendwann beschlossen einen Eltern-Rechtsratgeber zu schreiben. Ich möchte Müttern, aber auch Vätern mit meinem Buch die Angst vor rechtliche Themen nehmen, sie über ihre Rechte aufklären und durch Mustertexte und Checklisten helfen, diese rechtssicher in der Praxis wahrzunehmen.

Ein anderer Grund dafür, dass sich Mütter scheuen rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist das Dilemma, dass sie in vielen Fällen ihren Arbeitgeber im laufenden Beschäftigungsverhältnis verklagen müssten – und das ist in der Regel der Anfang vom Ende eines Beschäftigungsverhältnisses.“

Die erfahrene Diskriminierung geschieht außerdem oft in einem Job, den die Mutter gern behalten würde. Wie ist die Situation dann?

„Nehmen wir mal das Beispiel Teilzeit während der Elternzeit: Wenn der Arbeitgeber den Anspruch aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnt und die Mutter der Auffassung ist, dass er nicht Recht hat, muss sie ihn während der Elternzeit verklagen. Das tut sie aber nicht, weil sie gerne ihren Job behalten möchte. Dafür habe ich natürlich vollstes Verständnis, denn schließlich geht es um existenzielle Fragen. Gleichzeitig ist ein nichtgeführter Prozess – obwohl man eigentlich im Recht ist – eine kleine Tragödie, denn viele Fälle, die eigentlich ausgeurteit werden sollten, landen damit nicht vor Gericht. Bestehende Urteile, würden aber Frauen in vergleichbaren Situationen stärken und weiterhelfen. Daher appelliere ich an benachteiligte Mütter: Bitte informiert euch über eure Rechte und fordert diese notfalls vor Gericht ein, wenn es die persönliche und finanzielle Situation erlaubt – das hilft nicht nur euch, sondern auch anderen Frauen.“

Im Fall einer Trennung, sind verheiratete Mütter, die länger aus dem Beruf ausgestiegen sind, besser gestellt als nicht verheiratete. Kann man diesen Unterschied über einen anderweitigen Rechtsvertrag ausgleichen?

„Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Vereinbarungen zwischen unverheirateten Paaren getroffen werden. Auch wenn es irgendwie unsexy und wenig verbreitet ist – ich rate (werdenden) Müttern unbedingt dazu, wichtige Fragen zum Unterhalt und zum Sorgerecht, aber auch für den Todesfall, in einem Partnerschaftvertrag zu regeln.“

Im amerikanischen Sprachraum hat sich mittlerweile sogar ein „Parenting Prenup“ etabliert, also ein Pendant zum Ehevertrag für alle Fragen der Kindererziehung und der Sorge für sie – auch im Trennungsfall. Was hältst du davon?

„Als Juristin freue ich mich natürlich immer über klare Regelungen für alle Lebenssituationen und Eventualitäten, denn diese fehlen oft im Ernstfall. An der Idee des Prenup gefällt mir insbesondere, dass nicht nur rechtliche und finanzielle Aspekte, sondern auch Erziehungsfragen geregelt sind. Das rückt auch wieder mehr den Fokus auf das Wohl des Kindes. Gerade im Trennungsfall kommen Unstimmigkeiten zu diesen Fragen zu Tage und werden nicht selten vor Gericht und auf dem Rücken der Kinder ausgetragen, das ließe sich durch derartige Vereinbarungen sicherlich etwas eindämmen.“

Obwohl Kinder einen Anspruch auf Unterhalt haben, können viele Väter sich erfolgreich davor drücken, ihn zu zahlen. Wie kann das sein und wie könnte ein System aussehen, in dem der Unterhalt auch gezahlt wird und ankommt?

„Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig von den Einkommensverhältnissen. Diese werden von vielen Vätern nicht gerne offen gelegt, so dass der Unterhalt nicht berechnet werden kann. Gleichzeitig verfolgen viele Frauen ihre Rechte nicht nachhaltig genug. Das kann ganz verschiedene Gründe haben: Angst, Rechtsverfolgungskosten, etc. Auch in dieser Frage müssen Frauen mutiger sein.

Gleichzeitig muss hier der Staat mehr Verantwortung übernehmen. Es kann doch nicht sein, dass an dieser Stelle gespart wird. Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes, die zum 1. Juli in Kraft tritt, war wichtig, aber noch nicht weitreichend genug. Wie soll man denn bitte bei einem unter 6-jährigen Kind mit 150 EUR monatlich (zuzüglich Kindergeld) über die Runden kommen? Und: Die Behörden müssen Väter, die sich drücken, nachhaltiger in die Pflicht nehmen. Es kann doch nicht sein, dass Bußgelder wegen Falschparken nachhaltiger verfolgt werden als ausstehende Unterhaltszahlungen. Druck ließe sich sicher über eine Maßnahme ausüben, die schon mehrfach politisch diskutiert wurde: Ein Führerschein sollte nicht nur dann entzogen werden, wenn man eine rote Ampel überfährt, sondern auch dann, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.“

Junge Eltern wollen Schwangerschaft, Wochenbett und die erste Zeit mit dem Kind genießen und haben dann viel bürokratische Arbeit vor sich. Wo würdest du ansetzen, diese organisatorischen Dinge rund ums Kind einfacher zu machen?

„Ich denke, dass hier die Behörden eine große Verantwortung tragen, der sie derzeit nicht gerecht werden. Dabei sind die Maßnahmen eigentlich ganz einfach: Man müsste einfach mehr zentrale Beratungsstellen schaffen, die Eltern an die Hand nehmen und Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Anträge zu stellen. Auch die Digitalisierung bietet viele Chancen: Online-Elterngeldanträge könnten dazu beitragen, dass man nicht mehr sechs Monate auf seine erste Elterngeld-Zahlung warten muss.

Eine weitere Möglichkeit wäre zum Beispiel auch die Erweiterung des Berufsbildes der Hebamme. Diese sind bereits während der Schwangerschaft nah an den Familien dran und könnten erste Beratungsfunktionen im Zusammenhang mit dem erforderlichen Papierkram rund um die Geburt übernehmen. Die Kosten dafür müsste der Staat übernehmen. Das würde vielleicht auch dazu beitragen, dass Hebammen mehr verdienen und der Beruf eine neue Perspektive erhält.“

Das Elterngeld ist vor Kurzem reformiert worden. Wo siehst du weiterhin Verbesserungsmöglichkeiten?

„Ganz klar beim Partnerschaftsbonus. Die Idee, dass sich Paare Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufteilen, ist der richtige Ansatz. Das sollte jedoch nicht nur für vier Monate, sondern für einen längeren Zeitraum belohnt werden. Gleichzeitig müssten die Voraussetzungen erleichtert werden. Viele Paare schaffen es nicht, gleichzeitig die Arbeitszeit auf 35-30 Stunden die Woche  zu reduzieren. Grund ist häufig die Ablehnung des Teilzeitanspruchs oder aber der Fakt, dass man schon keinen Anspruch hat, da der Arbeitgeber weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. In der Folge heißt das: Wer den Partnerschaftsbonus beantragen möchten, muss gleichzeitig einen Anspruch auf Teilzeit-Arbeit haben.

Zudem könnte man durch zusätzliche Anreize schaffen, damit Väter länger in Elternzeit gehen – zum Beispiel durch die Gewährung zusätzlicher Elterngeld-Monate. Oder man geht sogar noch einen Schritt weiter und sagt: Den vollständigen Elterngeldanspruch gibt es nur dann, wenn der Vater mindestens sechs Monate beruflich ganz aussetzt oder in Teilzeit arbeitet.“

Du selbst bist am ersten Tag nach der Elternzeit gekündigt worden. Ohne diesen Vorfall gäbe es heute wahrscheinlich weder dein Buch noch Coworking Toddler. Bist du immer noch wütend?

„Tatsächlich war die Kündigung am ersten Tag nach der Elternzeit ein Auslöser für die Arbeit die ich heute mache. In meinem Buch habe ich sehr ausführlich über den ,Urknall‘ geschrieben und wie man es geschafft hat, mich rechtlich nicht angreifbar nach der Elternzeit aus dem Job werfen. Und ja, ich bin immer noch wütend. Weil sechs Jahre seitdem vergangen sind und sich nichts geändert hat. Immer wieder schreiben mir Mütter, dass ihnen Ähnliches widerfahren ist. Aber: ich empfinde die Wut aber gleichzeitig als etwas Positives, da sie dazu führt, dass ich meine Forderungen nachhaltiger, emotionaler und vor allem lauter stelle. Ich hoffe, dass ich damit auch andere Frauen auch ermutige an die Öffentlichkeit zu gehen und sich zu vernetzen. Der Mütter- und Elternrechte-Lobbyismus kann definitiv noch viele wütende Mütter und Eltern vertragen.“


Das Ratgeber-Buch Don’t worry, be Mami: Juristisches Know-how rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein von Sandra Runge ist im Blanvalet-Verlag erschienen. 288 Seiten, 12,99 Euro, E-Book 9,99 Euro.

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