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EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: „Historisch und zugleich skandalös“

Die EU hat sich auf rechtliche Mindeststandards zum Gewaltschutz von Frauen verständigt: In allen Mitgliedsländern soll es einheitliche Regeln geben für den Schutz von Frauen und für ihre Rechte, wenn ihnen Gewalt widerfährt. So weit, so gut. Doch einige Mitgliedstaaten haben eine Einigung über den Artikel 5 der EU-Richtlinie zum Vergewaltigungs-Straftatbestand verhindert, allen voran Deutschland und Frankreich.

Am Abend des 6. Februar 2024 ist in der EU etwas Historisches passiert. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union hat sich diese auf ein Gesetzespaket, auf rechtliche Mindeststandards zur Stärkung der Rechte von Frauen und zum Schutz von Frauen vor Gewalt geeinigt – vor männlicher, vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Das ist wichtig. Manche Frauenorganisationen arbeiten daran bereits seit 30 Jahren. Denn bislang gab es solche Mindeststandards EU-weit eben nicht. Künftig sollen also in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln gelten für den Schutz von Frauen und für ihre Rechte, wenn ihnen Gewalt widerfährt. Diese Mindeststandards umfassen viele Formen der Gewalt, beispielsweise häusliche Gewalt, digitale Übergriffe, Zwangsehen, aber auch Genitalverstümmelung. Doch etwas sehr Wichtiges fehlt in diesem Gesetzespaket, in dieser Richtlinie: Die Vereinheitlichung des Vergewaltigungs-Straftatbestandes.

Mit dieser Richtlinie hätte der Vergewaltigungs-Straftatbestand in der ganzen EU harmonisiert, also vereinheitlicht, werden sollen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission von März 2022 wären Vergewaltigungen in allen Mitgliedsländern strafrechtlich zu verfolgen, wenn der Sexualakt nicht einvernehmlich ist. Denn in manchen Staaten gilt „Nein heißt Nein!“, wie beispielsweise in Deutschland, in anderen sehr wenigen Staaten gilt „Ja heißt Ja!“. Aber in sehr vielen, nämlich über zehn Staaten, müssen Frauen, die meist die Betroffenen von Vergewaltigung sind, weiterhin beweisen, dass sie sich körperlich gegen die Gewalt gewehrt haben, wenn sie vor Gericht gehen. Das entspricht oft überhaupt nicht der Realität.

„Deutschland hätte einer der vielen Staaten sein können, die davon ausgehen, dass die EU die rechtliche Kompetenz hat, den Vergewaltigungs-Straftatbestand zu vereinheitlichen. Auf jeden Fall hätte Deutschland – aus der Perspektive von Frauen und der Gleichberechtigung – nicht einer der wenigen Staaten sein dürfen, die aktiv blockiert haben.“

Kristina Lunz

Dieser Vorschlag zur Vereinheitlichung wurde nun blockiert und wir haben in der EU weiter einen Flickenteppich nationaler Gesetzgebungen. Der Artikel 5, Straftatbestand der Vergewaltigung, wurde blockiert, unter anderem von Deutschland und von dem deutschen Justizminister Marco Buschmann. Das ist nichts Geringeres als ein Skandal.

Vergangene Woche haben wir, über 150 namhafte Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft, einen offenen Brief an den Justizminister veröffentlicht und ihn gebeten, diese Blockadehaltung aufzugeben, denn er argumentiert, es gäbe rechtliche Bedenken bezüglich der Rechtskompetenz der Bundesregierung. Aber viele andere, unter anderem die europäische Kommission, das europäische Parlament, die Juristinnen des deutschen Juristinnenbundes und Menschenrechtsorganisationen haben das widerlegt und gesagt, die EU habe natürlich Rechtskompetenz.

Der Justizminister war nicht bereit, die anderen Argumente zu hören. Er war nicht bereit für ein Treffen und er hat an seinem Standpunkt festgehalten. Ich würde sagen, es ist so: Jeder, der etwas möchte, findet einen Weg und jeder, der etwas nicht möchte, findet eine Ausrede, und so ist genau das passiert. Deutschland hätte einer der vielen Staaten sein können, die davon ausgehen, dass die EU die rechtliche Kompetenz hat, den Vergewaltigungs-Straftatbestand zu vereinheitlichen. Auf jeden Fall hätte Deutschland – aus der Perspektive von Frauen und der Gleichberechtigung – nicht einer der wenigen Staaten sein dürfen, die aktiv blockiert haben. Es ist ein Skandal, dass der Vergewaltigungs-Straftatbestand nun nicht vereinheitlicht wird. Es fühlt sich so an, als ob wir immer noch in den 50er-Jahren festsitzen, mit dieser alten Regelung, die es in so vielen Ländern noch gibt in der EU. Und der deutsche Justizminister stand damit ganz bewusst dem Schutz von Frauen und dem Zugang zu Gerechtigkeit von Millionen von Frauen in der EU im Weg.

„Die Blockade-Haltung des deutschen Justizministers und folglich der Bundesregierung ist skandalös. Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge 1,5 Millionen Frauen in der EU vergewaltigt, in Deutschland liegt die Verurteilungsquote bei unglaublichen 1 Prozent. Es gibt so gut wie keine Gerechtigkeit für Vergewaltigungsopfer.“

Kristina Lunz

Ja heißt Ja. Es ist höchste Zeit. Es gibt kein vernünftiges Argument dagegen, außer die verzweifelte Aufrechterhaltung eines Systems, in dem die Rechte von Männern mehr zählen als die von Frauen.

Dieser Kommentar erschien erstmals als Video von Kristina Lunz auf ihrem Instagram-Kanal @kristina_lunz.

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