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Lesbische Mütter sollen mehr Rechte bekommen – doch was ist mit anderen Regenbogenfamilien?

Bisher können lesbische Co-Mütter nur über eine Stiefkindadoption die vollen Rechte und Pflichte gegenüber dem Kind erlangen, das von ihrer Partnerin zur Welt gebracht wurde. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat nun angekündigt, lesbische Mütter über eine Reform des Abstammungsrechts zu stärken.

Gleichstellung von Co-Müttern

Bei der Geburt eines Kindes von heterosexuellen Ehepaaren haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Vater und Mutter stehen als Eltern in der Geburtsurkunde des Kindes. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist aktuell nur die Frau ab Geburt die rechtliche Mutter, die das Kind geboren hat. Ihre Partnerin kann nur über eine aufwändige Stiefkindadoption Mit-Mutter werden – eine klare Ungleichbehandlung lesbischer Paare und oft auch eine verletzende Erfahrung für die Mütter.

Die derzeitige Situation ist zum einen diskriminierend, da lesbische Ehen damit noch immer nicht vollständig der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gleichgestellt sind, sondern auch für die Rechte von Kind und Co-Müttern problematisch. Ohne direkte Anerkennung als Sorgeberechtigte ist die Partnerin der Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, bei einer Trennung beispielsweise nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Auch bei dem Tod der leiblichen Mutter, bleiben die zweite Mutter und das Kind aktuell rechtlich unverbunden. Für die Mütter und ihr Kind entstehen rechtliche Unsicherheiten. Auch die Präsidentin des Deutschen Juristinnebunds e.V., Prof. Dr. Maria Wersig, kritisiert die derzeitige Rechtslage: „Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl.“

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat vor wenigen Tagen eine Reform des Abstammungsrechts vorgelegt, dass die Rechte lesbischer Eltern stärken soll. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Co-Mutter, sofern sie mit der Mutter verheiratet oder verpartnert ist, automatisch als zweites Elternteil anerkannt wird – so wie es in heterosexuellen Ehen der Fall ist. Auch die Grünen fordern schon seit Längerem eine solche Änderung, die vorsieht, dass gleichgeschlechtliche Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht anders behandelt werden sollen als heterosexuelle Paare.

Rechte von Regenbogenfamilien

Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes, hält den Gesetzentwurf der Justizministerin für nicht weitgehend genug und schlägt vor, auch mehr als zwei rechtliche Elternteile zuzulassen, um der Realität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden. Der Verband fordert, dass „bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können“. So solle im Interesse des Kindeswohls die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

Lünsmann weist auch darauf hin, dass die rechtliche Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern beendet werden müsse, da aktuell eine zeugende transgeschlechtliche Frau als Vater erfasst würde, ein gebärender transgeschlechtlicher Mann hingegen als Mutter, auch dann, wenn die personenstandsrechtliche Änderung bereits erfolgt ist. Ist ein trans Vater also in seiner eigenen Geburtsurkunde als männlich vermerkt, taucht dieser Mann in der Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter auf. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht hier keine Änderung für trans Eltern vor und auch keine Option für Eltern, die eine dritte Option bei ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister vermerkt haben.

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