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Sanata Doumbia-Milkereit | © Claus Bergmann
© Claus Bergmann
05.11.2026 • 09:02
Sanata Doumbia-Milkereit sitzend im weißen Kleid  | © Claus Bergmann Sanata Doumbia-Milkereit
11 Minuten
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Kinderehen – Essay

Kinderehen sind verboten, aber wer schützt die Mädchen?

In Deutschland sind Kinderehen verboten, doch Schutz auf dem Papier bedeutet nicht automatisch Sicherheit in der Realität. Wie entkommt ein Mädchen dem Druck, wenn die Gefahr von der eigenen Familie ausgeht? Psychologin, Erzieherin und Autorin Sanata Doumbia-Milkereit schreibt über Schutzlücken und die Pflicht, hinzusehen, ohne Vorurteile zu bedienen.

Auch innerhalb meiner Familie gibt es Zwangsehen und Kinderehen. Ich kenne diese Lebensrealität nicht nur aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder meiner Arbeit als Frauenrechtsaktivistin. In manchen Familien werden Vorstellungen darüber, welche Rolle Mädchen und Frauen einzunehmen haben, über Generationen weitergegeben. Sich dagegenzustellen, kann schwer sein. Besonders dann, wenn von Mädchen erwartet wird, die Entscheidungen ihrer Eltern zu akzeptieren, selbst wenn diese ihr weiteres Leben bestimmen.

Deshalb schaue ich auch kritisch darauf, wie wir in Deutschland über Kinderehen sprechen. Häufig geht es um gesetzliche Verbote, gerichtliche Eheaufhebungen und die Frage, ob unser Rechtsstaat ausreichend handelt. Mich interessiert vor allem, was mit den betroffenen Mädchen geschieht. Erreichen unsere Schutzangebote diejenigen, die sie brauchen?

In Deutschland ist eine Eheschließung erst ab 18 Jahren möglich. Wir haben Gesetze zum Schutz Minderjähriger und Institutionen, die bei einer Kindeswohlgefährdung eingreifen können. Trotzdem kann ein Mädchen innerhalb seiner Familie als verheiratet gelten, obwohl keine rechtlich anerkannte Ehe besteht. Vielleicht wird von ihm erwartet, mit einem Mann zusammenzuleben, die Schule abzubrechen oder Verantwortung für einen Haushalt zu übernehmen. Nur weil eine Ehe rechtlich nicht anerkannt wird, bedeutet das noch lange nicht, dass sich für das betroffene Mädchen etwas verändert.

Wenn die eigene Familie nicht schützt

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es ist, wenn das eigene Zuhause kein sicherer Ort ist und wenn man Angst vor Menschen hat, von denen man eigentlich Schutz und Geborgenheit erwartet.

Bei Zwangsverheiratungen denke ich deshalb auch daran, wie schwierig es für ein Mädchen sein muss, sich gegen die eigene Familie zu stellen. Wir sagen schnell, dass Betroffene sich Hilfe holen und Nein sagen sollen. Aber was bedeutet das für ein Kind, das emotional und finanziell von seiner Familie abhängig ist?

Ein Mädchen, das gegen seinen Willen verheiratet werden soll, muss möglicherweise damit rechnen, den Kontakt zu seiner Familie zu verlieren. Vielleicht wird ihm vorgeworfen, die Eltern zu enttäuschen oder die Familienehre zu verletzen. Möglicherweise drohen Ausgrenzung oder Gewalt – gleichzeitig kann es seine Eltern lieben und sich weiterhin nach ihrer Anerkennung sehnen.

Als Psychologin weiß ich, welche Bedeutung Bindung und Zugehörigkeit für Kinder und Jugendliche haben. Werden diese Bedürfnisse genutzt, um bestimmte Entscheidungen durchzusetzen, entsteht ein Druck, den Außenstehende leicht unterschätzen können.

Nicht immer braucht es dafür offene Drohungen. Manchmal wachsen Mädchen mit der Vorstellung auf, dass eine gute Tochter gehorsam ist, ihre eigenen Wünsche zurückstellt und die Entscheidungen ihrer Familie nicht infrage stellt. Solche Erwartungen können über Jahre vermittelt werden, bis sie irgendwann selbstverständlich erscheinen.

Eine Zustimmung, die aus Angst vor Gewalt, Ausgrenzung oder dem Verlust der Familie erfolgt, ist keine freie Entscheidung.

Die Folgen einer frühen oder erzwungenen Ehe können weit über die Eheschließung hinausreichen. Mädchen verlieren möglicherweise den Anschluss an ihre schulische Ausbildung, werden sozial isoliert oder übernehmen früh Verantwortung für einen Haushalt und eigene Kinder. Frühe Schwangerschaften können zusätzliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Hinzu kommt, dass Mädchen in solchen Ehen auch sexueller Gewalt ausgesetzt sein können. Besonders schwer wiegt dabei, wenn ihre körperlichen Grenzen missachtet werden und sie keine Möglichkeit haben, sich gegen sexuelle Handlungen zu wehren.


Wer früh die Schule verlassen muss und keine Ausbildung abschließen kann, hat später möglicherweise weniger Möglichkeiten, finanziell unabhängig zu leben. Dadurch können Abhängigkeiten entstehen, die es noch schwerer machen, sich aus einer ungewollten Ehe zu lösen.

Gerade in der Jugend beginnen Menschen, sich zunehmend von ihren Eltern abzugrenzen, eigene Werte zu entwickeln und herauszufinden, wer sie sein möchten. Dafür brauchen sie Freiräume. Mädchen, die früh verheiratet werden, haben diese Möglichkeiten unter Umständen nur sehr eingeschränkt.

Ein Verbot allein schützt noch kein Mädchen

In der öffentlichen Debatte entsteht mitunter der Eindruck, der deutsche Rechtsstaat würde bei Kinderehen grundsätzlich wegschauen. Diese Einschätzung teile ich nicht.

Deutschland verfügt über gesetzliche Regelungen, Jugendämter, Familiengerichte und Beratungsstellen, die Kinder und Jugendliche schützen sollen. Das bedeutet nicht, dass diese Strukturen in jedem Fall ausreichend greifen.

Auch Zwangsheirat ist in Deutschland eine Straftat. § 237 des Strafgesetzbuches stellt die Nötigung zur Eheschließung durch Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel unter Strafe. Das ist ein wichtiges Signal. Allerdings können familiäre Abhängigkeiten und psychischer Druck sehr unterschiedlich aussehen. Nicht jede belastende Situation lässt sich ohne Weiteres strafrechtlich nachweisen. Für den Schutz eines gefährdeten Mädchens darf deshalb nicht allein entscheidend sein, ob sich eine Straftat nachweisen lässt.

Besonders schwierig wird es bei religiösen oder informellen Eheschließungen, die nicht staatlich registriert werden. Solche Verbindungen können innerhalb einer Familie oder Gemeinschaft eine erhebliche Bedeutung haben, auch wenn sie rechtlich nicht als Ehe anerkannt werden. Für Behörden sind diese Situationen möglicherweise schwer zu erkennen, insbesondere wenn betroffene Mädchen aus Angst oder familiärer Loyalität schweigen.

Hinzu kommt die Gefahr, dass Mädchen während eines Aufenthalts im Ausland verheiratet werden. Was als Familienurlaub angekündigt wird, kann für ein betroffenes Mädchen zu einer Situation werden, aus der es sich kaum noch selbst befreien kann. Besonders schwierig wird es, wenn ein Mädchen erst vor Ort erfährt, dass eine Eheschließung geplant ist, oder wenn ihm die Rückkehr nach Deutschland verwehrt wird.

Gelegentlich wird die geringe Zahl gerichtlich aufgehobener Kinderehen als Beleg dafür angeführt, dass Behörden untätig bleiben. Diese Schlussfolgerung halte ich für problematisch. Nicht jede Kinderehe führt zu einem Eheaufhebungsverfahren.

Dabei müssen wir rechtlich unterscheiden: In Deutschland können Minderjährige keine Ehe schließen. Bei im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen kommt es unter anderem darauf an, wie alt die Beteiligten bei der Eheschließung waren. Nach Artikel 13 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind solche Ehen grundsätzlich unwirksam, wenn eine Person noch keine 16 Jahre alt war. War sie bereits 16 oder 17 Jahre alt, ist die Ehe grundsätzlich aufhebbar. Dabei gelten gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen. Religiöse oder informelle Verbindungen wiederum werden nicht zwangsläufig als rechtsgültige Ehe anerkannt.

Die Zahl gerichtlicher Eheaufhebungen sagt für sich genommen wenig darüber aus, wie viele Mädchen Unterstützung erhalten haben oder weiterhin gefährdet sind.

Mich interessiert vielmehr, welche Fälle den Jugendämtern bekannt werden, wie die zuständigen Stellen reagieren und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Auch die Frage, weshalb manche Mädchen bestehende Beratungsangebote nicht erreichen, verdient mehr Aufmerksamkeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2023 mit der rechtlichen Behandlung von im Ausland geschlossenen Kinderehen beschäftigt. Es stellte nicht grundsätzlich infrage, dass der Gesetzgeber solche Ehen für unwirksam erklären darf. Beanstandet wurde vielmehr, dass die damalige Regelung die Folgen dieser Unwirksamkeit nicht ausreichend berücksichtigte. Es fehlten insbesondere ausreichende Regelungen zu Unterhaltsansprüchen und eine Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht fortzuführen. Der Gesetzgeber hat daraufhin 2024 nachgebessert und unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsansprüche sowie eine spätere erneute Eheschließung mit rückwirkenden Rechtsfolgen ermöglicht.

Wir dürfen deshalb nicht nur auf die rechtliche Unwirksamkeit einer Ehe schauen, sondern müssen auch die Folgen für die Betroffenen berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise, wie Unterhaltsansprüche und andere Rechte geschützt werden.

Wir müssen genauer hinschauen, wo Mädchen trotz bestehender Gesetze keinen ausreichenden Schutz erhalten. Wir sollten dabei jedoch nicht so tun, als würden Behörden und Fachkräfte grundsätzlich wegschauen. Damit werden wir weder den Menschen gerecht, die sich täglich für gefährdete Kinder einsetzen, noch den Mädchen, die auf ihre Unterstützung angewiesen sind.

Mädchenrechte dürfen nicht instrumentalisiert werden

Schwierig finde ich auch, wie schnell bei diesem Thema über Herkunft und Religion gesprochen wird. Natürlich müssen wir darüber sprechen, welche Rolle traditionelle Geschlechterbilder, familiäre Erwartungen, wirtschaftliche Abhängigkeiten oder religiöse Vorstellungen spielen können. Daraus darf aber kein Generalverdacht gegenüber ganzen Bevölkerungsgruppen entstehen.

Ich möchte offen über Zwangsehen und Kinderehen sprechen können, ohne dass daraus eine pauschale Verurteilung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird. Die Erfahrungen betroffener Mädchen sollten nicht dazu benutzt werden, Vorurteile zu bestätigen oder Ressentiments gegenüber bestimmten Religionen zu schüren. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass sich auch innerhalb der betroffenen Familien und Gemeinschaften Menschen gegen Kinderehen und Zwangsverheiratungen einsetzen.

Gleichzeitig dürfen wir aus Angst vor solchen Zuschreibungen nicht schweigen, wenn Menschenrechte verletzt werden.

Respekt vor kulturellen Unterschieden bedeutet für mich nicht, dass jede Tradition unkritisch hingenommen werden muss. Dabei sollten wir auch zwischen arrangierten Ehen und Zwangsehen unterscheiden. Wenn zwei erwachsene Menschen freiwillig entscheiden, dass ihre Familien bei der Partnerwahl eine Rolle spielen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Anders sieht es aus, wenn eine Person nicht frei zustimmen oder ablehnen kann, weil sie Gewalt, Drohungen oder andere schwerwiegende Konsequenzen befürchten muss.

Bei Zwangsehen fehlt diese Freiwilligkeit.

Gerade als Frau mit eigener Migrationsgeschichte ist mir wichtig, dass wir diese Unterschiede ernst nehmen. Ich möchte, dass wir über Gewalt innerhalb von Familien und Gemeinschaften sprechen können, auch wenn wir selbst Teil dieser Gemeinschaften sind. Betroffene Mädchen sollten Unterstützung erfahren, ohne dass ihre Herkunft oder die Religion ihrer Eltern zum eigentlichen Gegenstand der Debatte gemacht wird.

Für mich ist klar: Wir dürfen weder aus falsch verstandener kultureller Rücksichtnahme schweigen noch das Leid betroffener Mädchen für politische Zwecke benutzen.

Mädchen haben unabhängig von ihrer Herkunft und Religion ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Bildung und Selbstbestimmung.

Zwischen familiärer Loyalität und dem Wunsch nach Freiheit

Ein Mädchen, das von einer Zwangsverheiratung bedroht ist, weiß möglicherweise nicht, an wen es sich wenden kann. Vielleicht hat es Angst, dass seine Eltern von einem Gespräch mit einer Beratungsstelle erfahren oder es befürchtet, dass die eigene Familie Schwierigkeiten bekommt, wenn es sich jemandem anvertraut.

Manche Mädchen möchten die vorgesehene Ehe verhindern, aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern und Geschwistern haben. Andere benötigen einen sicheren Ort, weil ihnen Gewalt droht.

Für Fachkräfte ist es deshalb wichtig, die individuelle Situation der Mädchen zu verstehen. Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens sollten entsprechende Gefährdungen erkennen und wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.

Dabei kommt es nicht nur darauf an, Hilfe anzubieten, sondern auch darauf, wie diese Hilfe gestaltet wird. Ein Mädchen, das sich anvertraut, braucht zunächst jemanden, der zuhört, seine Sorgen ernst nimmt und die mögliche Gefährdung sorgfältig einschätzt. Eine vorschnelle Konfrontation mit den Eltern kann die Situation unter Umständen verschärfen. Deshalb sind vertrauliche Beratung, sichere Schutzmöglichkeiten und ein Vorgehen wichtig, das die individuellen Risiken berücksichtigt.
Wir brauchen außerdem ausreichend finanzierte Beratungs- und Schutzangebote, gut geschulte Fachkräfte und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern, Polizei und Gesundheitswesen.

Auch eine bundesweite Erfassung von Früh- und Zwangsverheiratungen wäre wichtig, um das Ausmaß besser einschätzen und bestehende Schutzlücken erkennen zu können. Wenn eine Gefährdung bekannt wird, muss schnell gehandelt werden. Betroffene Mädchen müssen unabhängig von ihrer Familie angehört werden können und bei Bedarf einen sicheren Ort finden. Was nützt einem Mädchen ein gesetzlicher Schutzanspruch, wenn es nicht weiß, an wen es sich wenden kann, oder solche Angst vor den Konsequenzen hat, dass es sich niemandem anvertraut?

Auch die frühzeitige Aufklärung über Kinderrechte spielt eine wichtige Rolle. Kinder und Jugendliche sollten wissen, dass niemand sie zu einer Ehe zwingen darf und dass sie sich Unterstützung holen können, wenn sie unter familiärem Druck stehen.

Gleichzeitig müssen wir mit Eltern und Gemeinschaften ins Gespräch kommen. Vorstellungen von Ehe, Geschlechterrollen und familiären Verpflichtungen verändern sich nicht allein dadurch, dass wir Gesetze verabschieden. Bildung und Aufklärung können dazu beitragen, solche Vorstellungen zu hinterfragen.

Die Verantwortung dafür dürfen wir allerdings nicht den betroffenen Mädchen überlassen.

Eine Kindheit lässt sich nicht nachholen

Seit ich selbst Mutter bin, denke ich noch häufiger darüber nach, welche Verantwortung wir Erwachsenen gegenüber Kindern tragen. Mein Sohn soll mit dem Gefühl aufwachsen, dass seine Wünsche und Bedürfnisse ernst genommen werden. Er soll wissen, dass er Grenzen setzen darf und darauf vertrauen kann, dass wir ihn schützen.

Ich hatte selbst keine Kindheit, in der Schutz und Geborgenheit selbstverständlich waren. Ich weiß, dass Gewalt innerhalb der eigenen Familie Spuren hinterlassen kann, die weit über die Kindheit hinausreichen.

Kinder sollten spielen, lachen, Freundschaften schließen und ihre Freizeit mit anderen Kindern verbringen dürfen. Sie sollten neugierig sein, Dinge ausprobieren, Fehler machen und herausfinden können, wer sie sind und wer sie einmal sein möchten. Sie brauchen Zeit, um ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln und Erwachsene, die sie dabei begleiten und unterstützen.

Wird ein Mädchen früh oder gegen seinen Willen verheiratet, kann ihm ein wichtiger Teil seiner Kindheit und persönlichen Entwicklung genommen werden. Statt sich mit den Fragen und Herausforderungen seiner eigenen Kindheit oder Jugend beschäftigen zu dürfen, wird es möglicherweise mit Erwartungen konfrontiert, denen selbst Erwachsene nicht immer gewachsen sind. Es soll die Rolle einer Ehefrau übernehmen, vielleicht einen Haushalt führen oder früh selbst Mutter werden.

Als Psychologin beschäftigt mich besonders, was solche Erfahrungen mit einem jungen Menschen machen können. Wer über längere Zeit unter Druck steht, Angst vor der eigenen Familie hat oder das Gefühl entwickelt, keine Kontrolle über sein Leben zu besitzen, kann erhebliche psychische Belastungen erfahren. Dazu gehören Ängste, Schuldgefühle, depressive Symptome und unter Umständen auch traumabezogene Beschwerden. Wenn Mädchen immer wieder erfahren, dass ihre Wünsche und Grenzen nicht zählen, kann das ihr Selbstwertgefühl und ihre Fähigkeit beeinträchtigen, eigene Entscheidungen zu treffen.

Nicht jedes betroffene Mädchen entwickelt eine psychische Erkrankung, aber die möglichen Folgen sollten wir ernst nehmen, gerade weil Kinder und Jugendliche noch mitten in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung stehen.

Wir Erwachsenen tragen die Verantwortung, Kinder zu schützen. Auch dann, wenn die Gefahr innerhalb ihrer eigenen Familie besteht. Mädchen sollten nicht erst den Kontakt zu ihren Eltern verlieren müssen, um über ihr eigenes Leben entscheiden zu dürfen.

Eine Kindheit lässt sich nicht nachholen. Was einem Mädchen in diesen Jahren genommen wird, kann sein weiteres Leben prägen.

Kinder brauchen Liebe, Schutz und Geborgenheit. Keinen Ehemann.

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