Foto: Supreme Court of the United States | Wikipedia Commons | Public domain

Warum die Nachfolge von Ruth Bader Ginsburg weitreichende Folgen für Frauen und queere Menschen hat

Vergangenen Freitag ist die US-Richterin Ruth Bader Ginsburg im Alter von 87 Jahren gestorben. Unsere Autorin erklärt, warum die Wahl einer konservativen Nachfolgerin weltweit schwerwiegende Konsequenzen für die Rechte von Frauen und queeren Menschen hätte. 

Ruth Bader Ginsburg war nicht nur eine der profiliertesten Richter*innen am US-amerikanischen Supreme Court, sondern auch eine feministische Ikone. In einer Zeit, in der die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit unter Beschuss stehen, ist ihr Tod nicht nur ein schwerer Verlust für alle Feminist*innen, sondern könnte für viele Menschen in den USA lebensbedrohliche Auswirkungen haben.

Der Supreme Court ist vergleichbar mit dem deutschen Verfassungsgericht und hat daher eine besondere Bedeutung in der US-Politik: Er greift mit seinen Urteilen regelmäßig in politische Debatten ein, verhindert oder ermöglicht nationale Gesetze und ist mit seiner Rechtsprechung immer wieder richtungsweisend für die gesamte Gesellschaft. Es war der Supreme Court, der Rassentrennung für nicht rechtmäßig erklärte, der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz einen Riegel vorschob und die Ehe für alle als ein verfassungsmäßiges Recht erklärte. Einer der bekanntesten Fälle ist „Roe vs. Wade“, bei dem das oberste Gericht 1973 urteilte, dass kein Bundesstaat den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschweren oder verhindern darf.

Verschiebung nach rechts

Die Richter*innen des Supreme Courts werden vom US-Senat auf Lebenszeit gewählt, neue Richter*innen werden also erst ernannt, wenn es einen Todesfall oder einen Rücktritt gab. Lange Zeit galt es als ungeschriebenes Gesetz, dieses oberste Gericht möglichst politisch ausgewogen zu besetzen; von den neun Richter*innen wurden zuletzt vier dem liberalen und fünf dem konservativen Spektrum zugeordnet, wobei der Vorsitzende Richter John Roberts oft eine moderate Position vertritt. Weil die Neubesetzung dieses Richter*innenpostens so weitreichende politische und ideologische Bedeutung hat, versuchen nun beide Seiten – Republikaner*innen wie Demokrat*innen – den Posten in ihrem Sinne zu besetzen.

Sollten die Republikaner*innen unter Donald Trump eine Nachfolge von Bader Ginsburg noch vor der Wahl am 3. November durchdrücken, würde das die Besetzung des Supreme Courts noch weiter und langfristig nach rechts verschieben. Die Demokrat*innen pochen deshalb darauf, mit der Neubesetzung bis nach den US-Wahlen zu warten, da eine möglicherweise auf Jahrzehnte relevante Entscheidung von einem neu gewählten Präsidenten getroffen werden sollte. Denn: Selbst wenn der demokratische Präsidentschaftskandidat Joe Biden nicht gewinnen sollte, besteht die Hoffnung, dass sich die Mehrheiten im Senat zugunsten der Demokrat*innen verändern und sie so eine Möglichkeit haben, eine konservative Personalie zu blockieren.

In Deutschland müssen die obersten Richter*innen mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gewählt werden, diese Regelung und unser Mehrparteien-System verhindern eine Polarisierung des Verfassungsgerichts, wie wir sie in den USA beobachten können. Hinzu kommt, dass die Amtszeit jedes*r Verfassungsrichter*in nach zwölf Jahren oder wenn der*die Richter*in 68 Jahre alt wird, endet. Im Gegensatz zu den USA ist ein steter und absehbarer personeller Wechsel damit garantiert.

Es geht um die Rechte von Frauen und queeren Menschen

Die Neubesetzung mit einer erzkonservativen Kandidatin – wie der fundamental-katholischen Amy Coney Barrett, die zurzeit als Favoritin für die Nachfolge von Bader Ginsburg gilt und von der bekannt ist, dass sie der religiösen Gruppierung „People of Praise“ nahesteht – könnte nicht nur in den USA, sondern weltweite Auswirkungen haben. Gerade die Rechtssprechung in Menschenrechtsfragen, insbesondere wenn es um die Anliegen von Frauen und queeren Menschen geht, ist immer geprägt vom aktuellen Zeitgeist.

„Gerade die Rechtssprechung in Menschenrechtsfragen, insbesondere wenn es um die Anliegen von Frauen und queeren Menschen geht, ist immer geprägt vom aktuellen Zeitgeist.“

Laura Dornheim

Besonders deutlich wird das am Beispiel der katholischen Kirche: Vor 1869 war es Lehrmeinung, dass Embryonen vor dem 80. Tag der Schwangerschaft noch nicht „beseelt” seien, frühe Schwangerschaftsabbrüche waren damals noch akzeptabel. 1869 änderte die Kirche ihre Meinung und nur drei Jahre später wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetz des Deutschen Reiches aufgenommen, ein Schwangerschaftsabbruch wurde auf eine Stufe mit Totschlag gestellt.

Nach massivem öffentlichen Druck von Frauen und Feminist*innen in den 1970er-Jahren wurde eine erste rechtliche Regelung der heutigen Fristenlösung beschlossen, konnte aber nicht in Kraft treten, da das Bundesverfassungsgericht, genau wie die katholische Kirche, von einem zu schützenden Leben ab Zeugung ausging.

Wenn religiöse Fundamentalist*innen und Rechtsextreme gemeinsame Sache machen

Ruth Bader Ginsburgs Position zum Thema Schwangerschaftsabbruch war mehr als nur eine Meinung. Sie machte unmissverständlich deutlich, welche Bedeutung der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für eine moderne, gleichberechtigte Gesellschaft hat: „Es ist essentiell für die Gleichberechtigung der Frau, dass sie die Entscheidung trifft, dass ihre Wahl entscheidend ist. Einschränkungen aufzuerlegen, die sie in ihrer freien Entscheidung behindern, heißt sie wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen.“

Auch 150 Jahre nach Einführung gilt in Deutschland der Paragraf 218: Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Straftat und wird nur unter strengen Auflagen nicht strafverfolgt. So viel zum Thema Gleichberechtigung.

So kämpfen Feminist*innen weiterhin für ein echtes Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren und für eine Entkriminalisierung von Abbrüchen. Während über 60 Prozent der Deutschen diese Forderung unterstützen, machen religiöse Fundamentalist*innen und Rechtsextreme gemeinsame Sache und wollen Frauen zur Fortsetzung einer Schwangerschaft sowie zur Geburt zwingen.

Sollte der US-Supreme-Court das Recht zur freien Entscheidung über eine Schwangerschaft revidieren, würde das auch die Hardliner*innen hierzulande stärken. Die Abschaffung des frauenfeindlichen Paragraphen 218 stünde somit vor einer weiteren Hürde.

Solidarität darf keine Grenzen kennen

Ganz ähnlich sieht es mit der Ehe für alle aus. Während eher nicht zu befürchten ist, dass diese Errungenschaft in Deutschland wieder abgeschafft wird, wird es mit Sicherheit einige Länder geben, die sich von einem etwaigen Rückschritt der USA in Sachen LGBTIQ-Gleichberechtigung bestärkt fühlen. Unser Nachbarland Polen ruft bereits jetzt LGBTIQ-freie Zonen aus und verbietet gleichgeschlechtliche Ehen. In Brasilien, wo seit 2013 alle Menschen heiraten dürfen, regiert ein Präsident, der Trump in Sachen Menschenfeindlichkeit in nichts nachsteht.

Und selbst wenn wir die gesamtgesellschaftliche Meinung hierzulande gegen jegliche Einflüsse aus den USA immunisieren könnten, ginge es uns dennoch etwas an, wenn in einem der größten Länder der Welt die Rechte von Frauen und Minderheiten drohen beschnitten zu werden. Solidarität darf keine Grenzen kennen, erst recht nicht die von Nationalstaaten. Um Audre Lorde zu zitieren: „Ich bin nicht frei, solange noch eine einzige Frau unfrei ist, auch wenn sie ganz andere Fesseln trägt als ich.“

Unzählige Möglichkeiten, um für Gleichberechtigung zu kämpfen

Der Tod von Ruth Bader Ginsburg ist viel mehr als bloß ein tragisches Ereignis in einem anderen Land. Dieser klugen und kämpferischen Feministin still zu gedenken, würde allem widersprechen, wofür sie gelebt und gekämpft hat: Nämlich dafür, dass Frauen ihre Stimmen erheben und über die Ausgestaltung ihres Lebens uneingeschränkt entscheiden können sowie selbstverständlich die Politik und Gesellschaft mitgestalten können.

Dazu muss mensch auch nicht Verfassungsrichter*in werden. Wir alle haben unzählige Möglichkeiten, uns für die Gleichberechtigung aller Menschen einzusetzen, jeden Tag aufs Neue.

Foto: Supreme Court of the United States | Wikipedia Commons | Public domain

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