Feminismus-Check zur Bundestagswahl: Ehegattensplitting

Wie viel Feminismus steckt eigentlich in den Parteiprogrammen? Das haben wir für euch gecheckt. Teil 2: Ehegattensplitting.

Eine eigenständige Existenzsicherung ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben – Geld ist damit ein feministisches Thema und mit ihm die Steuerpolitik, die das Geld einsammelt und verteilt. Für eine geschlechtergerechte Ökonomie gibt es in Sachen Finanzpolitik noch einiges zu tun. Um nur ein paar Probleme zu nennen: fehlende Altersvorsorge, unbezahlte Pflegearbeit, finanzielle Abhängigkeit. In der Steuerpolitik steht eine Maßnahme schon länger im Fokus der Kritik: das Ehegattensplitting.

Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil für verheiratete Paare – und zwar für solche, bei denen eine Person mehr verdient als die andere. Die Kritik daran: Dieser steuerliche Vorteil kann Frauen daran hindern, stärker in die bezahlte Erwerbsarbeit einzusteigen und sie so in die Altersarmut führen. Moderne Familienpolitik, sagen Kritiker*innen, sieht anders aus. Befürworter*innen des Ehegattensplitting wiederum sehen es als eine Möglichkeit der steuerlichen und damit finanziellen Entlastung für Ehepartner*innen, die in anderen Lebenssituationen finanziell für ihre*n Ehepartner*in verantwortlich sind.

Wie genau funktioniert das Ehegattensplitting? Beim Splittingverfahren werden Paare steuerrechtlich wie eine Person behandelt. Das bedeutet: Die Einkünfte beider Ehepartner*innen werden zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt. Es ist dabei völlig egal, wie viel jede*r Partner*in tatsächlich zum Gesamteinkommen beiträgt. Verdient also eine Person 60.000 Euro im Jahr und die andere 20.000, wird so getan, als hätten beide jeweils 40.000 Euro verdient. Welche Vorteile hat das Ganze nun für verheiratete Paare? Das Splittingverfahren mindert die Progression des Steuersatzes, also das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen: 60.000 Euro in unserem Beispiel werden so versteuert als wären es nur 40.000.

Vorteil gegenüber Alleinerziehenden und Unverheirateten

Unterm Strich haben verheiratete Paare bei gemeinsamer Veranlagung also enorme Steuervorteile gegenüber Alleinerziehenden oder unverheirateten Paaren. Je höher das gemeinsame Haushaltseinkommen und je größer die Differenz zwischen den individuellen Einkommen der Ehepartner*innen hierbei ist, desto größer sind die Vorteile, die das Ehegattensplitting verspricht – am größten, wenn eine Person das gesamte Haushaltseinkommen verdient und die andere Person gar nichts.

Da Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer verdienen und nach wie vor, sobald Kinder im Spiel sind, einen Großteil der unbezahlten Care-Arbeit erledigen, nehmen sie in vielen Konstellationen den Part der Gering- oder Nichtverdienerin ein und begeben sich so in ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis. Das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt diesen Kritikpunkt: Demnach würde sich die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt bei einer Inidividualbesteuerung statt des Ehegattensplittings erhöhen.
Für welchen Umgang mit dem Thema Ehegattensplitting haben sich die Parteien in ihrem Wahlprogramm also entschieden? Wir haben es für euch geprüft:

CDU/CSU:

„Wir halten am Ehegattensplitting fest.“

Die CDU/CSU möchte das Prinzip des Ehegattensplittings beibehalten. „Perspektivisch streben wir den vollen Grundfreibetrag für Kinder an.“

Voller Grundfreibetrag für Kinder: Im Jahr 2021 liegt der Kinderfreibetrag bei 2.730 Euro. Der volle Grundfreibetrag, wie er für erwachsene Singles gilt, liegt 2021 bei 9.744 Euro.

So möchte die CDU/CSU den Einstieg in ein sogenanntes Kindersplitting finden. Außerdem will sie „perspektivisch“ den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4008 Euro auf 5.000 Euro weiter erhöhen.

Kindersplitting/Familiensplitting: Das Modell Kindersplitting/Familiensplitting funktioniert ähnlich wie das Ehegattensplitting. Es gibt jedoch den Unterschied, dass nicht nur das Einkommen von zwei Ehepartner*innen zusammengefasst und gemeinsam versteuert wird, sondern das Einkommen von Eltern und allen unterhaltsberechtigten Kindern. Für eine konkrete Ausgestaltung gibt es verschiedene Ideen. Beispielsweise könnten zwei Kinder wie ein Erwachsener behandelt werden. In einer Familie mit zwei Kindern würde das Einkommen dann durch drei geteilt.

SPD:

„Das Ehegattensplitting bildet die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab und schließt viele Haushalte mit Kindern von dem gewährten Steuervorteil aus.“

Die SPD kritisiert, dass das Modell des Ehegattensplittings an der aktuellen Realität vorbei konzipiert sei und „vor allem Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen unabhängig von der Kinderzahl“ davon profitierten. Für neu geschlossene Ehen möchte sie das Ehegattensplitting ändern. Dazu, wie diese Änderungen konkret aussehen sollen, werden keine Angaben gemacht. Für bereits geschlossene Ehen soll es ein Wahlrecht geben. Familien sollen genenell durch eine Kindergrundsicherung bessergestellt werden. „Die Kindergrundsicherung besteht zum anderen aus einem neuen existenzsichernden, automatisch ausgezahlten Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld.“

AfD: Wie die CDU/CSU setzt sich auch die AfD für ein sogenanntes Familiensplitting ein. Außerdem soll der Kinderfreibetrag erhöht werden.

FDP:

„Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten.“

Die FDP möchte das System des Ehegattensplittings beibehalten. Um Familien und Alleinerziehende zu entlasten, will die FDP den Kinder- und Auszubildendenfreibetrag sowie den Freibetrag für Alleinerziehende anheben. Ebenso könne es sinnvoll sein, künftig stärker mit – von der Steuerschuld abzuziehenden – Steuergutschriften zu arbeiten. „Dadurch wirken Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen.“

Die Linke:

„Das Ehegattensplitting wird mit sozialverträglichen Übergangsregelungen durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung ersetzt.“

Die Linke möchte das Ehegattensplitting durch eine „geschlechtergerechte Individualbesteuerung“ ersetzen. Auf nähere Details geht sie im Wahlprogramm nicht ein. Die Partei will sich für eine Möglichkeit einsetzen, den nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag „zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen“ zu übertragen.

Individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag: In diesem Modell werden beide Ehepartner*innen individuell besteuert. Jedem*jeder Ehepartner*in steht jedoch auch ein gewisser Grundfreibetrag zu, bis zu dessen Höhe das eigene Einkommen nicht versteuert werden muss. Soweit der Grundfreibetrag nicht bereits durch das eigene Einkommen überschritten wurde, soll eine Übertragung auf den*die Partner*in möglich sein.

Die Linke möchte das Kindergeld pauschal für alle Kinder auf 328 Euro erhöhen. Zusätzlich soll es für Kinder aus armen Familien „zum Kindergeld einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro“ geben. Außerdem setzt sich die Linke für eine Kindergrundsicherung ein. „Beginnend bei 630 Euro für die ärmsten Kinder wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen.“ Zusätzlich soll der Grundfreibetrag auf 14.400 Euro erhöht werden, sodass erst ein Einkommen, welches darüber hinaus geht, versteuert werden müssen.

Die Grünen:

„Dieses Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) und nicht verheiratete Paare außen vor lässt.“

Die Grünen nennen das Ehegattensplitting veraltet, ein System, welches „noch im letzten Jahrhundert feststeckt“. Sie kritisieren, dass das Ehegattensplitting konträr zu den Versuchen in gegenwärtigen Paarbeziehungen sei, Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufzuteilen. Für neu geschlossene Ehen möchten die Grünen „eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag“ einführen.

Außerdem soll der*die Partner*in mit dem geringeren Einkommen nicht mehr so stark belastet werden wie bisher, indem die Steuerklasse V abgeschafft wird und stattdessen das Faktorverfahren zur Regel wird.

Faktorverfahren: Beim Faktorverfahren werden Ehepartner*innen entsprechend des Anteils, den sie zum Gesamteinkommen beitragen, besteuert. Dies ist auch schon aktuell möglich. Hierfür müssen die Ehepartner*innen die Steuerklassenkombination IV/IV wählen statt III/V.

Familien sollen mit der Kindergrundsicherung abgesichert werden. Alleinerziehende sollen durch Steuergutschriften entlastet werden.

Anzeige