Feminismus-Check zur Bundestagswahl: Gender Pay Gap

Wie viel Feminismus steckt eigentlich in den Parteiprogrammen? Das haben wir für euch gecheckt. Teil 4: Gender Pay Gap.

2018 belegte Deutschland im EU-Vergleich den vorletzten Platz in Sachen Gender Pay Gap. Mittlerweile ist der unbereinigte Gender Pay Gap zwar von 21 Prozent auf 18 Prozent gesunken, doch auch diese Zahl ist immer noch viel zu hoch. Konkret bedeutet es nämlich, dass Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer verdienten. Die aktuelle Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Gender Pay Gap auf zehn Prozent zu senken.

Wie hoch der Lohnunterschied ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Branche, Alter und auch Wohnort ab. So fällt die Gehaltsdifferenz in Westdeutschland mit 20 Prozent deutlich höher aus als mit sechs Prozent in Ostdeutschland. Ein Teil des aktuellen Gender Pay Gaps lässt sich auf strukturelle Gründe zurückführen. Frauen arbeiten beispielsweise häufiger in Berufen, die schlecht bezahlt werden und in denen eher selten Führungspositionen zu erreichen sind. Die Rede ist von Berufen im sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Bereich.

Doch auch bei vergleichbarer Tätigkeit, gleicher Qualifikation und gleicher Arbeitszeit verdienen Frauen laut dem sogenannten bereinigten Gender Pay Gap immer noch durchschnittlich sechs Prozent weniger als Männer. Wir haben uns angeschaut, was die Parteien planen, um für Geschlechtergerechtigkeit bei Lohn und Rente zu sorgen:

CDU/CSU:

„Unser Ziel ist es, geschlechterspezifische Lohn- und Rentenlücken zu beseitigen.“

Die CDU/CSU gibt in ihrem Wahlprogramm an, gegen „Unterschiede in der Altersvorsorge von Männern und Frauen“ und gegen „das nicht akzeptable Einkommensgefälle bei gleicher Arbeit“ vorgehen zu wollen. Weitere Details hierzu werden nicht genannt. Die Effekte des Entgelttransparenzgesetzes sollen weiter ausgewertet werden, um dieses gegebenenfalls zu überarbeiten.

SPD:

„Das Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche und gleichwertige Arbeit muss gelten.“

Die SPD möchte das Entgelttransparenzgesetz dahingehend weiterentwickeln, dass alle Betriebe und Verwaltungen dazu verpflichtet werden, sich eigenständig um die Überprüfung und Realisierung geschlechtergerechter Löhne zu kümmern, „ohne dass sich Betroffene selbst darum kümmern müssen.“ Diese Regelungen sollen auf den gesamten europäischen Bereich ausgeweitet werden.

AfD: Im Wahlprogramm der AfD konnten wir keine Forderungen oder geplanten Maßnahmen finden, die den aktuellen Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen abbauen sollen.

FDP:

„Wir Freie Demokraten wollen gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Leistung von Frauen und Männern.“

Die FDP setzt bei der Reduzierung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen auf eine „eigenverantwortliche Lösung des Problems durch Arbeitgeber und Beschäftigte.“ Um Transparenz zu schaffen, sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihren internen Gender Pay Gap auswerten und veröffentlichen. Hierbei sollen der durchschnittliche und der mittlere Verdienstunterschied sowie der prozentuale Anteil von Männern und Frauen in den jeweiligen Gehaltsgruppen berücksichtigt und angegeben werden.

Die Linke:

„Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können.“

Die Linke möchte das Entgelttransparenzgesetz um ein Verbandsklagerecht erweitern. So könnten nicht mehr nur Einzelpersonen Auskunft über die Mechanismen der Entlohnung am Arbeitsplatz einfordern und gegen ungerechte Diskrepanzen gegebenenfalls klagen, sondern auch Gewerkschaften, Vereine sowie andere Interessensverbände.

Die Grünen:

„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer noch weit entfernt.“

Auch Die Grünen wollen das aktuelle Entgelttransparenzgesetz um ein Verbandsklagerecht erweitern. Egal wie viele Beschäftigte bei einem Unternehmen angestellt sind, möchten sie zusätzlich alle Unternehmen dazu verpflichten, „von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten.“ Hierfür sollen außerdem allen Beschäftigten „anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur“ zugänglich gemacht werden. Diese Maßnahmen sollen langfristig für den gesamten europäischen Raum gelten.

Anzeige