Die ehemalige EU-Abgeordnete Julia Reda trat aus Protest gegen sexuelle Belästigung aus der Piratenpartei aus. In ihrer neuen Rolle beschäftigt sie sich mit Fragen zum Urheberrecht und Digitalisierung. Ein Interview.
Im Jahr 2019 gingen europaweit Tausende Menschen auf die Straße, um gegen einen neuen Gesetzesentwurf zur EU-weiten Urheberrechtsregelung im digitalen Binnenmarkt zu protestieren. Wochenlang beherrschte Artikel 13 (im endgültigen Gesetzestext Artikel 17) die Schlagzeilen.
Eine der lautesten Stimmen im Kampf gegen die Gesetzesänderung war die damalige Abgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda. Unermüdlich sprach sie sich gegen das Gesetz aus, animierte Proteste und konnte so mit ihren Mistreiter*innen wichtige Änderungen im Gesetzesentwurf durchsetzen, bevor es verabschiedet wurde. Anschließend zog sich Julia Reda erst einmal aus der Europapolitik zurück, aus Protest gegen die Kandidatur für einen Listenplatz ihres ehemaligen Büroleiters Gilles Bordelais, der mehrere Frauen sexuell belästigt haben soll. Heute ist sie Fellow der Shuttleworth Foundation und beschäftigt sich intensiv mit den möglichen Umsetzungen der Urheberrechtsreform in Deutschland.
Am 17. Mai 2019 wurde Julia Reda zusammen mit anderen inspirierenden Frauen in Berlin von EDITION F für ihr Engagement mit dem 25 Frauen Award ausgezeichnet. Sie ist eine der Frauen, die mit ihrer Stimme unsere Gesellschaft bewegen.
Im Gespräch zeigt die ehemalige EU-Abgeordnete auf, wie es nach dem Beschluss der EU-Urheberrechtsreform in Deutschland weitergeht. Außerdem erklärt sie, wie es um die deutsche Digitalisierungspolitik steht und warum wir ein einheitliches, europäisches Urheberrecht brauchen.
Im April vergangenen Jahres wurde, trotz europaweiter Proteste, die EU-Urheberrechtsreform im EU-Parlament verabschiedet. Im Januar hat die Bundesregierung jetzt einen ersten „Diskussionsentwurf“ für die Umsetzung des neuen Leistungsschutzrechts vorgelegt. Was steht in diesem Entwurf?
„Der Entwurf umfasst nur einen kleinen Teil der Urheberrechtsrichtlinie. An das heiße Eisen der Uploadfilter traut sich die Bundesregierung noch nicht heran, hierzu soll aber noch vor der Sommerpause ein zweiter Gesetzesentwurf folgen. In dem ersten Entwurf sind die Teile der Reform enthalten, die die Regierung besonders schnell umsetzen will. Das sind die Artikel, die vor allem den Verlagen nützen, also das Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen und die sogenannte Verlegerbeteiligung, die einen Teil des Geldes, das eigentlich Urheber*innen zusteht, den Verlagen ausschütten. Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts ist ab nächsten Sommer verpflichtend, allerdings gibt es keinen Grund, dieses Gesetz schon früher umzusetzen. Die Erfahrungen, die wir in Deutschland in der Vergangenheit mit dem Leistungsschutzrecht gemacht haben, waren alle negativ. Es gab keine zusätzlichen Einnahmen für Verlage, die Gerichtskosten waren immens, und kleine Nachrichtenportale wurden dadurch vom Markt verdrängt. Die Umsetzung der Verlegerbeteiligung ist hingegen nach der EU-Richtlinie freiwillig, wird von der Bundesregierung aber prompt genutzt, um Geld von den Schwachen an die Starken umzuverteilen.“
Welche Konsequenzen hätte die Umsetzung fürs Urheberrecht?
„Die Verlegerbeteiligung wird soziale Ungerechtigkeit verstärken. Das durchschnittliche Jahreseinkommen von Autor*innen, die bei der Künstlersozialkasse aktiv versichert sind, liegt aktuell bei etwa 25.000 Euro, von Autorinnen sogar nur bei 19.000 Euro. Gehälter von Fachkräften im Medien- und Verlagswesen liegen hingegen laut Xing-Gehaltsstudie bei durchschnittlich 65.000 Euro. Es gibt also überhaupt keinen Grund, Verlage an den ohnehin überschaubaren Einnahmen der Urheber*innen aus Kopierabgaben zu beteiligen. Vor kurzem haben der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof ganz klar geregelt, dass dieses Geld direkt den Kreativen zusteht, nicht den Verlagen. Diese Urteile werden durch den Gesetzesentwurf rückgängig gemacht. Die Folge wird sein, dass es noch schwieriger wird, vom Schreiben zu leben, während Verlage eine Finanzspritze bekommen, die sie viel weniger nötig haben als die eigentlichen Autor*innen.“
Was ist das Problem an dem neuen Entwurf?
„Der Vorschlag für das neue europäische Leistungsschutzrecht fällt noch deutlich strenger aus als das bis letztes Jahr in Deutschland geltende Leistungsschutzrecht. Es geht dabei nicht mehr nur um Textschnipsel aus Zeitungsartikeln. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung würden auch Bilder in Zukunft unter das Leistungsschutzrecht fallen. Ausnahmen sieht der Vorschlag nur für wenige begrenzte Szenarien vor. Das Teilen ist legal, wenn es sich um ein Zitat handelt, dafür legt das deutsche Recht aber hohe Hürden an – es muss eine kritische Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt stattfinden, die in der Kürze eines Tweets oft gar nicht möglich ist.
Eine weitere Ausnahme ist in der Richtlinie für ,sehr kurze Auszüge‘ vorgesehen, für die die Bundesregierung genaue Schwellenwerte vorgibt. Für besonders viel Spott sorgt die Ausnahme für Vorschaubilder bis zu einer Größe von 128 mal 128 Pixeln und Videos bis drei Sekunden Länge. Selbst der erste Gameboy verfügte über eine Auflösung von 160×144 Pixeln. Auf modernen Handy- oder Laptopdisplays ist auf Vorschaubildern dieser Größe kaum etwas zu erkennen, die meisten Memes fallen deutlich größer aus. Internetnutzer*innen müssen also mit deutlichen Einschränkungen in ihrem Kommunikationsalltag rechnen.“
Im April 2019 hieß es auch vonseiten der Bundesregierung, man wolle den umstrittenen Uploadfilter überflüssig machen.
„Die Bundesregierung wird sich an ihren Versprechungen messen lassen müssen, wenn sie einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 17 vorlegt. Zu lange darf sie sich dabei aber nicht Zeit lassen. Wissenschaftler*innen arbeiten mit Hochdruck an Vorschlägen, wie Uploadfilter vermieden und Grundrechte geschützt werden können, aber parallel setzen andere Länder wie Frankreich Artikel 17 bereits um und setzen dabei klar auf Uploadfilter. Ein koordiniertes Vorgehen mit Nachbarländern wäre hier wichtig, um zu verhindern, dass es zu noch mehr Geoblocking im Internet kommt.“
Können Sie noch einmal erklären, was der Uploadfilter tut und wie sollte es überhaupt möglich sein, diesen zu umgehen?
„Uploadfilter basieren auf dem Vergleich von Inhalten mit einer Datenbank, in der Rechteinhaber ihre Inhalte registrieren können. Dabei kommt es zu zwei Hauptproblemen. Erstens: Das Urheberrecht entsteht automatisch in dem Moment, in dem ein Werk geschaffen wird. Der Uploadfilter kann also gar nicht wissen, ob die Person oder Firma, die einen Inhalt registriert, auch wirklich der*die Rechteinhaber*in ist. Wenn ich beispielsweise ein Portraitfoto bei LinkedIn einstelle, müsste LinkedIn wissen, wer das Foto gemacht hat und ob mir diese Person die Nutzung des Bildes erlaubt hat. Das kann ein Filter nicht leisten. Zweitens: Uploadfilter können bestenfalls erkennen, ob ein bestimmter Inhalt in einem Upload enthalten ist, aber nicht, ob die Nutzung tatsächlich illegal ist. Es könnte sich beispielsweise um ein legales Zitat oder eine Parodie handeln. Solange Computer keinen Sinn für Humor entwickeln, kann ein Uploadfilter auch keine Parodie von einer Urheberrechtsverletzung unterscheiden. Gleichzeitig sind Uploadfilter für Menschen, die absichtlich Urheberrechte verletzen wollen, recht leicht zu umgehen. Oft reicht es schon, ein Video leicht zu verlangsamen, die Farben ein wenig zu verändern oder dergleichen. Uploadfilter bergen also die Gefahr, besonders diejenigen in ihrer Kommunikation zu behindern, die legal handeln.“
Sie haben in einem Interview mit Netzpolitik.org im letzten Jahr gesagt, dass es „ganz wichtig wäre, dass es ein europäisches Urheberrecht gibt, und nicht wie bisher 28 nationale Gesetze“. Warum braucht es ein einheitliches europäisches Gesetz?
„Das Urheberrecht stammt aus einer Zeit, als sich nur professionelle Kreative und Unternehmen wie beispielsweise Verlage, Fernsehsender oder Musiklabels mit dem Urheberecht auskennen mussten. Durch die Vernetzung unseres Alltags haben wir jetzt aber alle Geräte in der Hosentasche, mit denen wir geschützte Werke erstellen können – jedes Foto, auch völlig banale Schnappschüsse, genießen in Deutschland Lichtbildschutz – und mit denen wir alltäglich Urheberrechte verletzen. Oft passiert das ganz unbewusst, weil das Gesetz zu kompliziert ist und nicht mit Blick auf ,normale‘ Internetnutzer*innen geschrieben wurde. Das Internet ist global und macht an Landesgrenzen nicht halt. Wenn ich in Deutschland bin und einen Inhalt auf eine Plattform hochlade, die ihren Sitz in Irland hat, und dabei einen Inhalt eines Rechteinhabers aus Frankreich verwende, muss ich mich mit allen drei nationalen Urheberrechten auskennen, um zu wissen, ob ich das darf. Das ist niemandem zuzumuten. Eine einheitliche europäische Regelung wäre die einzig vernünftige Lösung.“
Was sollte Deutschland bei der Umsetzung der Urheberrechtsreform beachten?
„In Reaktion auf die harsche Kritik wurden in letzter Minute noch viele Änderungen an Artikel 17 vorgenommen, um die Grundrechte der Nutzer*innen zu schützen. Da steht beispielsweise, dass es zu keinerlei Sperrung von legalen Inhalten kommen darf. Die Unterhaltungsindustrie drängt darauf, diese Teile der Richtlinie bei der Umsetzung einfach zu ignorieren, in Frankreich scheint sie mit dieser Strategie sogar Erfolg zu haben. Das dürfen wir in Deutschland auf keinen Fall zulassen. Es muss klar sein, die Nutzer*innenrechte sind elementarer Teil der Richtlinie. Wenn diese nicht umgesetzt werden, gibt es Proteste und Klagen vor Gericht.“
Trotz der europaweiten Proteste im letzten Jahr wurde das Gesetz verabschiedet. Haben Sie das Gefühl, dass im EU-Parlament genug auf die Meinungen von Bürger*innen eingegangen wird?
„Die Urheberrechtsrichtlinie galt für viele schon als beschlossene Sache, als die Proteste 2018 langsam losgingen. Ein erster Entwurf, der in vielerlei Hinsicht noch schlimmer war, wurde vom Europaparlament daraufhin im Sommer 2018 abgelehnt. Selbst in den letzten Verhandlungsrunden im Frühjahr 2019, als schon Zehntausende auf die Straßen gingen, wurden noch große Veränderungen am Text vorgenommen, um die Kritiker*innen zu beschwichtigen. Ohne die Proteste gäbe es keine verpflichtenden Ausnahmen für Parodien und Zitate, keine Regelung, dass legale Inhalte online bleiben müssen. Und selbst mit diesen Zugeständnissen haben am Ende nur fünf Stimmen gefehlt, um das Verhandlungsergebnis nochmal aufzuschnüren. Auch wenn das Ergebnis schmerzhaft ist, zeigt es für mich, dass das Europaparlament demokratisch ist und auf öffentlichen Druck durchaus reagiert. Problematisch finde ich das Verhalten einzelner Politiker*innen und Parteien, die die Kritik als Desinformation oder von Google gekauft abgetan haben. Ein solches Verhalten trägt zu Politikverdrossenheit bei.“
Welche Themen werden in der zukünftigen deutschen Netzpolitik wichtig?
„In Deutschland wird die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie, insbesondere von Artikel 17, sicher die zentrale netzpolitische Auseinandersetzung der nächsten Jahre. Außerdem wird das Thema Digitalisierung der Verwaltung eine wichtige Rolle spielen, denn die aktuelle Krise um Covid-19 zeigt sehr schmerzhaft, wie weit wir da noch hinterherhinken. Menschen begeben sich aktuell in unnötige Gefahr, wenn sie für Behördengänge das Haus verlassen müssen, die man in anderen Ländern ganz selbstverständlich online erledigen kann.“
Und in Europa?
„Auf europäischer Ebene droht eine Ausweitung von Uploadfiltern auf alle möglichen illegalen Inhalte – das Urheberrecht war nur ein Vorgeschmack auf die Auseinandersetzungen, die da auf uns zukommen. Zunehmend soll dabei auch maschinelles Lernen zu Einsatz kommen, das noch viel höhere Fehlerquoten hat als die bisher diskutierten Uploadfilter. Mit der Terrorverordnung versucht die Europäische Kommission aktuell, Uploadfilter auch für terroristische Inhalte verpflichtend zu machen, obwohl dabei regelmäßig auch wichtige journalistische Beiträge oder Videos von Menschenrechtsgruppen gesperrt werden.“
Die deutsche Digitalisierungspolitik wird oft kritisiert. Im europäischen Vergleich würden wir weit zurückliegen. Wie sehen Sie das?
„Die Kritik ist durchaus berechtigt: Beim Breitbandausbau beispielsweise sind die nordischen Länder viel weiter. Obwohl die Bevölkerungsdichte sehr viel niedriger ist, ist dort fast überall ein schneller Internetanschluss über Glasfaser zu haben. Oft ist diese Infrastruktur in öffentlicher Hand. Da hat die Politik in Deutschland viel zu oft die kommerziellen Interessen der Telekom über das öffentliche Interesse gestellt. Auch bei der öffentlichen Verwaltung sollte viel mehr online möglich sein, ohne Kompromisse beim Datenschutz zu machen. Öffentliche IT-Projekte kranken oft daran, dass nicht auf freie Software gesetzt wird und man sich dadurch dauerhaft an einen bestimmten Dienstleister bindet, auch wenn dieser schlechte Arbeit macht. Für den Mittelstand ist es schwer, überhaupt öffentliche Aufträge zu gewinnen, obwohl dort viel technische Expertise besteht.“
Sie sind im vergangenen Jahr aus der Piratenpartei ausgetreten. Aus Protest gegen die Kandidatur für einen Listenplatz ihres ehemaligen Büroleiters Gilles Bordelais, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird. Wie sehen Sie die Arbeit der Piraten heute? Wünschen Sie sich mehr Integrität und Haltung von Politiker*innen im Ganzen? Hatten Sie damals das Gefühl, für ihre Entscheidung genug Rückenwind zu bekommen?
„Die Führung der Piratenpartei und auch ihr Europaabgeordneter Patrick Breyer haben Verständnis für meine Entscheidung geäußert, aus der Piratenpartei auszutreten. Von einfachen Mitgliedern habe ich dagegen viele Anfeindungen erfahren. Was viele dabei nicht verstanden haben, ist, dass es mir nie darum ging, die Piratenpartei zu bestrafen oder meine eigene Verantwortung dafür kleinzureden, dass Gilles Bordelais mit meiner Unterstützung zur Europawahl aufgestellt wurde, bevor ich von seinem Verhalten erfahren habe. Es ging mir einzig und allein darum, die Wahl von Herrn Bordelais zu verhindern, von dem der zuständige Ausschuss des Europaparlaments für die Untersuchung von Belästigung am Arbeitsplatz festgestellt hat, dass er sexuelle Belästigung begangen hat. Die Piratenpartei hat, auch im Umgang mit diesem Fall, viele Fehler gemacht. Ihr Europaabgeordneter Patrick Breyer hat sich aber in dieser Sache immer fair verhalten und macht im Europaparlament gute Arbeit, insbesondere bei der Aufklärung über die Verhandlungen zur Terrorverordnung. Mit ihm und den drei Europaabgeordneten der tschechischen Piratenpartei bin ich nach wie vor in gutem Kontakt.“
Sie haben in einem FAZ- Interview im vergangenen Jahr gesagt: „Was das Thema sexuelle Belästigung, Sexismus und unangemessenes Verhalten gegenüber Frauen betrifft, ist es im Europaparlament[…] besonders schlimm.” Auch ein Grund, warum es immer noch weniger Frauen als Männer in die Europapolitik zieht?
„Ich denke, dieses Problem beschränkt sich nicht auf die Europapolitik. Ich habe von unglaublich vielen Politikerinnen fast aller Parteien viel Zuspruch erhalten. Mir wurde über ähnliche Probleme im Bundestag und in anderen Parlamenten berichtet. Sexismus und Belästigung sind definitiv ganz reale Hürden für Frauen, in der Politik oder auch in der Wirtschaft Karriere zu machen – nicht nur, weil sie sich freiwillig zurückziehen, sondern auch, weil Frauen, die diese Probleme offen ansprechen, dafür regelmäßig durch Versetzungen, Entlassungen oder Abwahl bestraft werden.“
Was muss getan werden, um Politikerinnen besser zu schützen?
„Das Europaparlament selbst muss vor allem dringend seinen Umgang mit Belästigung am Arbeitsplatz reformieren. Als ich versucht habe, meinen Büroleiter nach Bekanntwerden seines Verhaltens zu entlassen, hat sich die Parlamentsverwaltung lange Zeit schlicht geweigert. Meine Beschwerde darüber beim Generalsekretär des Parlaments ist immer noch anhängig.“
Könnten Sie sich vorstellen, nochmal in die Politik zurückzukehren?
„Ich mache nach wie vor Politik, bloß nicht mehr in Parteien und Parlamenten. In meiner neuen Aufgabe widme ich mich ganz der Modernisierung des Urheberrechts in Deutschland, um Wissenschaftsfreiheit und kulturellen Austausch zu stärken. Wenn der Grundrechtsschutz dabei zu kurz kommt, werde ich Klagen vorbereiten, um diese Aspekte der Richtlinie nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.”