Foto: Samuel Zeller/Unsplash

NSU-Untersuchungsausschuss: Die Behörden hätten die Mordserie verhindern können

Der Abschlussbericht des zweiten Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses liegt vor und zeigt: Die Morde der rechtsextremen Terrorgruppe hätten verhindert werden können. Wo bleibt der Aufschrei?, fragt sich unsere Autorin Helen Hahne heute in ihrer politischen Kolumne „Ist das euer Ernst?“.

Diese Morde hätte man verhindern können

„Zusammenfassend stellt der Untersuchungsausschuss 6/1 fest, dass, wenn alle den Sicherheitsbehörden (nicht nur in Thüringen) bereits 1998 und 1999 vorliegenden Informationen zum untergetauchten Kerntrio richtig ausgewertet, analysiert und bei der Zielfahndung zusammengefasst worden wären, die rassistische Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrund durch Auffinden von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hätte verhindert werden können.“ So steht es im Abschlussbericht des zweiten Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, der am 30. September vorgestellt wurde.

Und ich frage mich, wo die Sondersendungen bleiben, die öffentlichen Entschuldigungen der verantwortlichen Politiker*innen gegenüber den Angehörigen der Opfer, die Solidarisierung der Zivilgesellschaft mit den Opfern und ihren Familien. Der Untersuchungsausschuss konnte bekräftigen, was Hinterbliebene, Aktivist*innen und viele Expert*innen schon lange anmahnen: Die Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michéle Kiesewetter hätten verhindert werden können. Wenn Polizei, Justiz und Geheimdienst ihren Job gemacht hätten. Wenn rechtsextreme Gewalt ernstgenommen worden wäre. Wenn Deutschland nicht so lange auf dem rechten Auge blind gewesen wäre. Wenn rechtsextreme Gewalt der Mehrheitsgesellschaft, die sich das lange erlauben konnte, weil sie nicht direkt bedroht war, nicht so furchtbar egal gewesen wäre.

Am gleichen Tag, an dem der Abschlussbericht veröffentlicht wurde, startete in Chemnitz der Prozess gegen die mutmaßliche Terrorgruppe, die sich selbst „Revolution Chemnitz“ nannte. Laut Anklage hat sich die Gruppierung von gewaltbereiten Neonazis nach dem Mord an Daniel Hallig am 26. August 2018 in Chemnitz gegründet und plante Anschläge und Menschen zu töten, um ein nationalsozialistisches Gesellschaftssystem durchzusetzen. Dafür hatten sie probiert, sich Waffen zu besorgen. Im Oktober wurden sie festgenommen. Glücklicherweise bevor sie ihre Pläne in Taten umsetzen konnten. Eine Art Probelauf, bei dem ein Teil der Angeklagten nach einer Demonstration von „Pro Chemnitz“ fünf Iraner und einen Pakistaner angriffen, bedrohten und einen von ihnen verletzten, haben sie im September 2018 trotzdem durchgeführt. Auch hier bleibt die Frage: Wie egal kann uns das sein?

Die rechtsextreme Szene rüstet auf

Ende September veröffentlichte das Bundesinnenministerium, als Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei, aktuelle Zahlen zur Bewaffnung der rechtsextremen Szene. Und diese Zahlen sind deutlich gestiegen: 1091 Waffen wurden 2018 bei der Aufarbeitung rechtsextremer Straftaten sichergestellt. 2017 waren es 676. Eine kleine Auswahl der Funde gefällig? Faustfeuerwaffen, Langwaffen, Kriegswaffen (oder wesentliche Teile davon), Spreng- und Brandvorrichtungen, Pyrotechnik, Sprengattrappen, Gas-, Luft-, Schreckschusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Reizgas- und Pfefferspray, Softairwaffen. Immer noch nicht besorgt?

Im September wurde auch bekannt, dass der mutmaßliche rechtsextreme Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan Ernst, dem Verfassungsschutz schon seit mehr als zehn Jahren bekannt ist. Damals stufte ein angefertigtes psychologisches Profil ihn als extrem gefährlich ein. Sein Name tauchte allein in einer Geheimakte zum NSU elfmal auf.

Außerdem wurde ein neues rechtsextremes Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Başay-Yıldız bekannt, das diese bereits im Juni erhalten haben und in dem Bezug auf den Mord an Walter Lübcke genommen worden sein soll. Und zwar noch bevor der rechtsextreme Hintergrund des Mordes öffentlich bekannt war. Başay-Yıldız, die die Angehörigen des NSU-Opfers Enver Şimşek als Nebenkläger vertrat, erhält seit über einem Jahr immer wieder Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet sind und in denen ihr unter anderem damit gedroht wurde, dass man ihre Tochter abschlachten würde.

169 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990

Am 3. Oktober feiert Deutschland 29 Jahre Wiedervereinigung. Realität ist aber auch, dass es seit 1990 mindestens 169 Mordopfer rechter Gewalt gab. Das soll nicht heißen, dass es in Deutschland (sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR) vorher keine rechtsextreme Gewalt gab, aber die Zeit nach der Wiedervereinigung ist die Zeit, in der die Neonaziszene sich radikalisiert hat. Es ist die Zeit der Brandanschläge in Rostock-Lichtenhagen und Mölln, die Zeit, in der sich die Mitglieder des NSU radikalisiert haben. Und die Zeit, in der die politische Antwort auf rechtsextreme Gewalt eine Verschärfung des Asylrechts war. Amadeu António Kiowa, der am 24. November 1990 von einer Gruppe von Neonazis in Eberswalde zu Tode geprügelt wurde, gilt als eines der ersten Todesopfer rechter Gewalt nach der Wiedervereinigung. Es ist Zeit, endlich auch ihm und allen anderen Opfern rechtsextremer Gewalt seit 1990 zu gedenken.

Dieses Gedenken fängt damit an, dass wir ihre Namen lernen sollten, dass wir ihre Geschichten kennen und ihren Angehörigen zuhören. Es bedeutet aber auch, dass wir die Ängste und Sorgen von all denjenigen Menschen ernst nehmen müssen, die heute von rechtsextremer Gewalt bedroht sind. Ihren Geschichten müssen wir Aufmerksamkeit schenken.

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