Foto: Suhyeon Choi - unsplash

Nein heißt endlich Nein!

Der Bundestag hat heute einstimmig die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Doch eine überraschende und kritikwürdige Änderung gibt es.

 

Es bewegt sich etwas

In dieser Woche hat das Frauenministerium seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die aktuelle Frauenministerin Manuela Schwesig blickten auf das zurück, was politisch schon erreicht worden ist, wie zum Beispiel die Frauenquote, aber auch nach vorn auf ein Gesetz für gleichen Lohn, das in dieser Legislaturperiode noch beschlossen werden soll.

Auch beim Sexualstrafrecht bewegt sich endlich etwas: Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag einstimmig über die Reform abgestimmt, die das Prinzip „Nein heißt Nein“ endlich im Gesetz verankert. Nun wird auch dann eine sexualisierte Handlung als Vergewaltigung gewertet, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. 

Was allerdings nicht nur die Abgeordnete der Opposition (hier ein Text der der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak dazu) sondern auch uns daran irritiert und verärgert, ist, dass in letzter Sekunde gemeinsam mit dem Sexualstrafrecht noch das Ausweisungsrecht verschärft werden sollte, sodass dieses Gesetzespaket Abschiebungen erleichtern soll. Im Subtext der Gesetzesänderung der Regierung schwingt also mit, dass vor allem Menschen sexuelle Straftaten begehen, die unter das Ausländerrecht fallen. Und so etwas bestärkt die Ressentiments, die von Pegida, der AfD und rechten Gruppen geschürt werden. Die Reform des Sexualstrafrechtes bekommt damit einen bitteren Beigeschmack.

Die Opposition enthielt sich daher bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf der Regierung. Neben der Verschärfung des Aufenthaltsrechts kritisierten Grüne und Linke den Gruppenstraftatbestand, da die Regelungen zu ungenau gefasst seien und das Schuldprinzip aushebelten, so die Grünen-Abgeordnete Renate Künast.

Kritik an diesen beiden Aspekten haben auch der Verein Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) und das #ausnahmslos-Bündnis. Bei #ausnahmslos hieß es in einer Pressemitteilung: „Dass die Bundesregierung mithilfe des geplanten Gesetzes nun einen Zusammenhang zwischen Sexualstraftaten und Aufenthaltstatus herstellt und rassistischen Vorurteilen dadurch Vorschub leistet, ist empörend.“

Katja Krieger vom bff sagte: „Das Ausländerrecht ist nicht der richtige Ort, um sexuelle Gewalt zu sanktionieren. Bei sexueller Gewalt haben wir es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun, das alle betrifft, unabhängig von ihrer Herkunft.“ Der bff befürchte negative Auswirkungen auf die Anzeigebereitschaft von Betroffenen. Sie würden einen Täter ohne deutschen Pass möglicherweise nicht anzeigen, wenn dadurch seine Ausweisung drohe.

Aktivismus lohnt sich

Bei aller berechtigten Kritik am gesamten Gesetzespaket ist es dennoch ein guter Tag für den Schutz vor Menschen vor sexualisierter Gewalt. Fünf Jahre nach der Instanbul-Konvention wird das Prinzip „Nein heißt nein“ endlich Teil der deutschen Gesetzgebung – dafür haben Aktivistinnen, Verbände und Politikerinnen jahrelang gekämpft. Es hat sich gelohnt.

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