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Nur halbe Sachen

eine Glosse

 

Vor kurzem ist mit viel Tam-Tam ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlicht worden: Sogenanntes Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils. Bisher nur im Einvernehmen – also gar nicht.

Mütterverbände laufen Sturm, Väterverbände schreien Hurra.
Aber wo bleibt der Ruck in der Gesellschaft? Es lohnt ein Blick auf unsere
europäischen Nachbarn. Aus diesen etwas fortschrittlicheren Gemeinwesen wird vermeldet, dass weniger als zwanzig Prozent der Väter vor Gericht tatsächlich eine hälftige Betreuung anstreben.

Daher liebe Mütter; auf die Väter zu warten bringt nichts.
Es ist an der Zeit, selber den Klageweg zu beschreiten; denn der Vater von
heute lamentiert zwar über mangelnde Einbindung, wenn es aber zum Schwur kommt
….

Hierbei sind ein paar Kleinigkeiten zu beachten:

Der Vater wird sich auf mangelnde Kommunikationsfähigkeit
berufen, die eine hälftige Aufteilung der Sorge verhindere. Hier sind alle
Belege für erfolgreiche Absprachen der Vergangenheit zu sammeln. Alles zählt.
Selbst wenn er der Auswahl des Schulranzens nur per Oderscheck zugestimmt hat – hier wurde eine sehr wichtige Entscheidung gemeinsam getroffen.

Er wird sich auf das Kontinuitätsprinzip berufen, das es verbiete, dass bisherige zeitliche Übergewicht bei der Mutter hin zu 50/50 zu verschieben. Hier kontern sie mit Qualität statt Quantität. Nur wer das ganze Programm macht, ist voll im Bild. Sie können nicht mehr alles alleine machen. Kontinuierliche Qualität auf zwei Schultern ist das Stichwort.

Er wird sich darauf zurückziehen, dass die Kinder noch zu
klein seien. Da hat er seine Hausaufgaben nicht gemacht. Da können Sie richtig
reingrätschen. Die Bindungsentwicklung findet vor allem im Kleinkindalter
statt. Umso wichtiger, dass auch für Kleinkinder eine hälftige Betreuung
sichergestellt ist.  

Wenn sie miterlebt haben, wie ausgeglichen die Kinder und sie selbst durch die Betreuung des Vaters geworden sind, wenn Sie endlich wieder Zeit am Stück für sich und ihre/n neue/n Partner/in möchten, wenn sie beruflich noch was reißen wollen und auch ihre Rente im Blick haben: Klagen sie ihr Recht jetzt ein.

Und als kleines Bonbon und für die taktisch geschulten unter Ihnen: Geben Sie ein wenig nach. Ein wenig zeitliches Übergewicht kann nicht schaden. Man munkelt, dass das Bundesjustizministerium bereits an einer Reform des Unterhaltsrechts arbeite. Daher nur noch für begrenzte Zeit: bei nur leichtem zeitlichen Mehraufwand gibt es vollen Kindesunterhalt!!

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