Wieviel Weiblichkeit verträgt der Anwaltsberuf?
Unternehmen setzen in schwierigen Verhandlungssituationen je nach Situation ganz bewusst entweder einen Anwalt oder eine Anwältin ein. Mandanten wollen sich in ihrer Scheidung nur von einem Mann oder aber nur von einer Frau vertreten lassen. Alles Kopfsache?
Männer und Frauen in der Juristerei
Der Anwaltsberuf fordert wie kaum ein anderer typisch männliche ebenso wie typisch weibliche Kommunikationsmuster geradezu ein. Auffällig ist jedoch, dass Anwältinnen bislang weder bei den Topverdienern noch in Führungspositionen noch bei den Sozietäten und Partnerschaften nachgezogen haben. In den juristischen Berufen ist der Abstand zu den Einkommen der Männer sogar am Größten. Sollte es also zukünftig auch für Anwaltskanzleien eine Frauenquote geben?
Dass Frauen und Männer unterschiedlich kommunizieren ist längst bekannt. Und dass auch Juristen Menschen, vor allem aber Männer und Frauen sind, auch. Kommt es also weit weniger auf berufliche Qualifikation und Erfahrung an, als wir dachten? Entscheidet über unseren Erfolg am Ende allein die Tatsache, ob wir Jurist oder Juristin sind?
Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht ums “Gendern”. Es geht nicht darum, was auf der Packung draufsteht, sondern um den Inhalt: Wie viel Einfluss hat es auf den Erfolg eines Rechtsstreites, ob der Mandant einen Anwalt oder eine Anwältin mit seiner Interessenvertretung beauftragt? Macht es einen Unterschied, ob ein Richter oder eine Richterin über einen Streitfall entscheidet? Und wie neutral sind eigentlich unsere Gesetze?
Unser Rechtssystem ist die Kommunikation von Wertvorstellungen und Kommunikation ist der Austausch und die Verarbeitung von Informationen. Und dabei gibt es zwischen Männern und Frauen gravierende Unterschiede.
Typisch Mann, typisch Frau?
Fakt ist, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer biologisch-physiologischen Veranlagung Informationen typischer Weise in unterschiedlicher Quantität und Qualität aufnehmen und verarbeiten. Dies ist uns wegen der jahrtausendealten Prägung auf typische Geschlechterrollen in Fleisch und Blut übergegangen. Frauen haben eher einen Rundumblick, sind auf das Wohl der Allgemeinheit bedacht, und richten ihren Lösungsansatz auf Verhandlung und Einigung aus. Männer hingegen agieren im Ernstfall eher mit einem Tunnelblick. Sie sind dadurch zwar (scheinbar) schneller, entscheiden tatsächlich aber nur zweidimensional zwischen Angriff oder Wegrennen. Beides schränkt unsere Handlungsalternativen stark ein, zumindest wenn wir typisch männlich oder typisch weiblich handeln – und kommunizieren.
“Typisch” heißt jedoch nichts anderes, als das, was wir irgendwann einmal als weiblich und männlich im Hinblick auf die Geschlechterrollen definiert haben.
Kommunikation selbst ist neutral. Stellen Sie sich Kommunikation als Klaviertastatur vor, eine Vielzahl von schwarzen und weißen Tasten über mehrere Oktaven. Sie reicht von ganz dunklen Tönen bis hin zu ganz hellen, von warmen zu schrillen. Und es kommt natürlich darauf an, wie und was gespielt wird – in welcher Tonart, laut oder leise, eine gefühlvoll Ballade oder eher ein schneidiger Marsch. Lassen Sie uns nun die obere Hälfte der Klaviertastatur als typisch weiblich und die untere als typisch männlich definieren – passend zur Stimmlage. Schubladendenken? So sind wir Menschen gestrickt. Deshalb definieren wir Geschlechterrollen, definieren, was Gut und was Böse ist. Jeder kommt mit einem größeren oder kleineren Teil dieser Klaviertastatur auf die Welt, einen Bruchteil davon bildet er aus. Welchen, das bestimmen frühkindliche Prägungen und persönliche Erfahrungen. Schule und Ausbildung erweitern das persönliche Kommunikationsmuster bestenfalls. Die Chance, dass sich dieses persönliche Kommunikationsmuster vor allem irgendwo in der Mitte ansiedelt und dabei Bereiche des jeweils anderen Geschlechts miteinschließt, ist groß.
Was heißt das für Juristen?
Dreierlei:
1. Fest steht, dass juristische Berufe Kommunikationsstärke erfordern. Um bei der Klaviatur zu bleiben: Ein guter Jurist sollte in überdurchschnittlich vielen Oktaven nicht nur tastensicher sein, sondern virtuos darauf spielen können. Fest steht aber auch, dass Kommunikation weder in der juristischen Ausbildung noch später beim Einstieg in das Berufsleben gelernt oder trainiert wird.
2. Was uns Juristen jedoch unsere Arbeit erschwert, ist die Tatsache, dass sich die Gesellschaft gerade in den letzten Jahrzehnten im Hinblick auf die männliche und weibliche Rollenverteilung rasant entwickelt hat, weg vom klassischen Patriarchat, aus dem jedoch noch unsere Gesetze entstammen und welches sie oft noch deutlich abbilden. Wie beispielsweise der veraltete Kranzgeld-Paragraph. Mittlerweile steht selbst ein Mordmerkmal wie Heimtücke auf dem Prüfstand, weil es Frauen benachteilige. Zur Überbrückung dieser ungleichen Entwicklung, bleibt uns Juristen bis zur Modernisierung im Moment oft nur die Auslegung und das Ermessen als einziges Korrektiv.
3. Letztlich geistern aber auch die althergebrachten Rollenbilder zu Streitverhalten und Autorität immer noch bewusst oder unbewusst durch die Köpfe. Eine streitbare Anwältin kann da schon mal als „Zicke” oder “Mannweib” wahrgenommen werden – ihr Kollege hingegen als “kämpferischer Gewinnertyp”.
Wieviel Weiblichkeit verträgt unser konservatives Berufsbild vom Anwalt?
Macht es einen Unterschied, ob ein Anwalt oder eine Anwältin einen Mandanten vertritt, ein Richter oder eine Richterin eine Sache entscheidet? Ja, nämlich dann, wenn das Kommunikationsmuster einen anderen Bereich bespielt. Und so wie es in der Gesellschaft bei Gender Equality auch immer um Gender Diversity geht, muss der Unterschied zwischen den Geschlechtern eben auch im Rechtssystem spürbar sein.
Gut, dass die Zahl der zugelassenen Anwältinnen in den letzten Jahren von 33 Prozent auf 41 Prozent gestiegen ist. Und zwar nicht nur in Deutschland. Die Zahl der Studentinnen im Fach Rechtswissenschaft liegt nach einer Studie des Deutschen Anwaltvereins von 2013 schon jetzt bei 60 Prozent. Gut auch, dass die Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im DAV im vergangenen Jahr bereits eine Frauenquote für Referentinnen in der Deutschen Anwaltsakademie durchgesetzt hat. Um so besser, dass es nun PANDA University Law auch für junge Juristinnen gibt (mehr dazu unten).
Gemischte Entscheiderteams, in denen die Frauen nicht mehr selbstverständlich die Themen Personal und Eventorganisation übernehmen, Rechtsbereiche, die nicht mehr ausschließlich von Kollegen oder Kolleginnen beackert werden, und Netzwerke, in denen sich Kollegen mit Kolleginnen austauschen, führen zu einem neuen Verständnis innerhalb der Anwaltschaft. Und dem Bewusstwerden, dass Kommunikationsstärke in der gesamten Bandbreite erlernbar ist und erlernt werden muss, um erfolgreich zu sein. Hat das Auswirkungen auf Hierarchien innerhalb von Kanzleien? Ja. Kann dies Streitkultur verändern? Absolut. Wer heute beim “Gender Shift” und der Veränderung des anwaltlichen Berufsbildes immer noch allein an Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Home Office und Work-Life-Balance denkt, verkennt, dass die nächste Generation an Juristen dies insgesamt einfordern wird.
Leider bleibt es noch allzu oft beim bloßen “Gendern”, bei der Verpackung eben, ohne auf den Inhalt zu schauen.
Damit liegt es an uns, den Anwältinnen und Anwälten, ob es einer Frauenquote für Anwaltskanzleien bedarf oder nicht.
In diesem Sinne!
Herzlichst,
Ihre Dr. Geertje Tutschka
PS: CLP ist stolzer Sponsor eines Business-Coachings für die Gewinnerin des diesjährigen PANDA Contests für junge Anwältinnen. PANDA, University Law, unterstützt junge Juristinnen auf dem Weg zu ihrer Führungsrolle in der Rechtsbranche. Mit dem Workshop „Zicke? Mannweib? Gender Diversity in der Kommunikation. Wie ich sie als Juristin klug nutze“ präsentiert sich Frau Dr. Tutschka als Rechtsanwältin und Kommunikationstrainer für Anwälte und Juristen am 27.11.2015 in Wiesbaden.
Jura-Studentinnen, die das 1. Staatsexamen bereits absolviert haben, Juristinnen im oder kurz nach dem Referendariat und Juristinnen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung können sich noch bis zum 09.11.2015 bei www.we-are-panda.com bewerben.