Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihren aktuellen Jahresbericht veröffentlicht. Das Ergebnis: Deutschland hat ein zunehmendes Problem mit rassistischer und geschlechtlicher Diskriminierung.
Das Allgemeineine Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz verbietet Diskriminierung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Es verbietet Diskriminierung zum einen im Bereich Arbeit, also im Job oder bei der Bewerbung, aber auch zivilrechtlich bei sogenannten Alltagsgeschäften, etwa bei der Wohnungssuche, dem Einkauf oder vor der Diskotür. Bei staatlichem Handeln oder auch bei Hassrede im Internet greift das AGG allerdings nicht.
Am 9. Juni hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ihren Jahresbericht für 2019 veröffentlicht. Enthalten sind die bei der ADS gemeldeten Fälle von Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität.
Steigende Zahlen der Diskriminierungsfälle
Vergangenes Jahr wurden in 3580 Fällen Menschen aufgrund von Diskriminierung rechtlich beraten. Im Vergleich dazu waren es 2016 nur 2625 Fälle. Der größte Anteil dieser Diskriminierungsfälle geschieht im Berufsalltag, denn mehr als ein Viertel der Anfragen bei der ADS bezogen sich auf Benachteiligungen im Beruf oder bei der Jobsuche. Diskriminierung im Alltag, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, war der zweithäufigste Grund.
Mit 33 Prozent ist das meistverbreitete Motiv für Diskriminierung Rassismus, der sich auf die ethnische Herkunft der Betroffenen bezieht. Der Anstieg der Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung ist in den vergangenen fünf Jahren überproportional stark angestiegen, nämlich von 545 Fällen im Jahr 2015 auf 1176 Fälle im vergangenen Jahr. Angesichts dieser Zahlen mahnt Bernhard Franke, der die Antidiskriminierungsstelle kommissarisch leitet: „Deutschland hat ein anhaltendes Problem mit rassistischer Diskriminierung und unterstützt Betroffene nicht konsequent genug bei der Rechtsdurchsetzung.“
Geschlechtliche Diskriminierung
29 Prozent der Kontaktanfragen aus dem vergangenen Jahr bezogen sich auf einen Fall von Diskriminierung wegen des Geschlechts im Beruf oder Alltag. Diese Zahl deutet daraufhin, dass Maßnahmen wie die Frauenquote in Unternehmen nicht ausreichend Wirkung zeigen. Egal, aus welchem Grund eine Person diskriminiert wird – diese Diskriminierung schadet uns allen, warnt Franke: „Das Gefühl, mit einer Ungerechtigkeit alleine gelassen zu werden, hat auf Dauer fatale Folgen, die auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Diskriminierung zermürbt.“
Wenn du selbst von Diskriminierungen betroffen bist, kannst du dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden unter der Telefonnummer (030) 18555 – 1855 oder online.