Der Urlaub 2018 scheint noch meilenweit weg, mit der Planung können wir trotzdem nicht früh genug anfangen. Denn wer kann schon widerstehen, wenn wir aus vier Urlaubstagen gleich neun machen können?
Huhu, Urlaub!
Es wird nicht mehr lange dauern und der Chef oder die Chefin fordert euch dazu auf, euren Urlaub für das nächste Jahr einzureichen. Ein Moment der Fragezeichen: Wohin soll es als nächstes gehen? Mit wem? Und vor allem wann?
Wir wissen, es ist nicht immer ganz einfach so weit im Voraus zu planen, doch in manchen Fällen lohnt es sich. Vor allem dann, wenn es um Brückentage geht und darum, das Maximum aus euren abgezählten Urlaubstagen rauszuholen.
Januar:
Im Januar geht es gleich los mit dem Neujahrstag am Montag, den 1. Januar, der für alle Bundesländer gilt. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt lebt, kann sich zusätzlich über den Tag der Allerheiligen am 6. Januar freuen, der 2018 auf einen Samstag fällt. Wenn ihr also rechtzeitig plant, könnt ihr aus vier Urlaubstagen neun machen, indem ihr von Samstag, den 30. Dezember 2017, bis Sonntag, den 7. Januar, verreist.
Alle, die nicht im Einzugsgebiet des Karnevals wohnen und in den Genuss des Rosenmontags kommen (12. Februar 2018), müssen auf die nächsten Feiertage im März hinarbeiten.
März/ April:
Am 30. März steht Karfreitag an, am 2. April ist Ostermontag. Wer die Osterfeiertage richtig auskosten will, sollte sich vom 26. bis 29. März Urlaub nehmen, und kann damit von Samstag, den 24. März, bis Montag, den 2. April, frei machen.
Mai:
Der Monat Mai ist quasi der Inbegriff der Feiertage. Am Dienstag, den 1. Mai, ist der Tag der Arbeit, am Donnerstag, den 10. Mai, ist Christi Himmelfahrt und am Montag, den 21. Mai, dürfen wir uns über einen freien Pfingstmontag freuen. Wer in Bayern, Rheinland-Pfalz, in NRW, im Saarland, in Hessen oder in Baden-Württemberg wohnt, hat zusätzlich den Fronleichnam-Donnerstag am 31. Mai im Kalender stehen. Aufgrund der vielen Feiertage ist es auch im Mai möglich, aus acht Urlaubstagen ganze 16 zu machen – entweder vom 28. April bis 13. Mai oder vom 19. Mai bis 3. Juni, sofern Fronleichnam bei euch als eingetragener Feiertag gilt.
August:
Nach dem Feiertagsmarathon im Mai sieht es in den folgenden Sommermonaten eher mau aus. Wer in Bayern oder im Saarland wohnt, hat allerdings Glück: Am Mittwoch, den 15. August, ist Maria Himmelfahrt. Wenn ihr vom 11. bis 19. August euren Urlaub beantragt, könnt ihr euren Urlaub von vier auf neun Tage verlängern.
Oktober:
Im Oktober stehen für einige von euch wieder zwei Feiertage auf dem Plan. Am Mittwoch, den 3. Oktober, ist in allen Bundesländern der Tag der deutschen Einheit. Solltet ihr auch hier wieder das Maximum herausholen wollen, solltet ihr euren Urlaub vom 29. September bis 7. Oktober 2018 beantragen. Am 31. Oktober, der auf einen Mittwoch fällt, ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen der Tag der Reformation. Auch hier wieder gleiches Spiel wie oben: Wenn ihr die Tage clever legt, können aus vier Urlaubstagen ganz einfach neun werden.
November:
Am 1. November ist der Tag der Allerheiligen, gilt als Feiertag allerdings nur in Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Wer in Sachsen wohnt, kann sich zusätzlich über den Buß- und Betttag am 21. November freuen.
Dezember:
Na klar, sobald der Dezember vor der Tür steht, sind die Weihnachtsfeiertage nicht mehr weit. Der erste und zweite Feiertag fallen 2018 auf einen Dienstag und Mittwoch. Inklusive dem 1. Januar im Jahr 2019, könnt ihr damit vom 22. Dezember bis zum 1. Januar frei machen, müsst dafür aber lediglich vier eurer Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Also, wir reichen jetzt schon mal unseren Urlaub ein – und ihr so?!
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