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Werden die Gehälter offengelegt, schließt sich endlich der Gender-Pay-Gap

Transparenz der Gehälter führt zu Lohngerechtigkeit – diese Annahme steht schon lange im Raum. Seit es in Dänemark aber ein Gesetz gibt, dass die Lohntransparenz festschreibt, konnten Forscher*innen genau das nun auch fundiert belegen.

Der Gender-Pay-Gap bleibt real  

2007 trat in Dänemark der sogenannte „Equal Pay Act” in Kraft. Ein Gesetz, das unter anderem Unternehmen mit mehr als 35 Mitarbeiter*innen und jeweils mindestens zehn Angestellten des jeweiligen Geschlechts dazu verpflichtet, ihre Gehaltsstatistiken in Bezug auf das Geschlecht zu veröffentlichen. Wie das Nachrichtenmagazin Bloomberg berichtet, nahm ein wissenschaftliches Team, bestehend unter anderem aus Forscher*innen der University of Copenhagen, INSEAD Business School, der University of North Carolina sowie der Cornell – und der Columbia University, dieses Gesetz zum Anlass, um die Auswirkungen von verpflichteter Lohntransparenz auf Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zu untersuchen.

In der Studie haben sich die Forscher*innen den Zeitraum zwischen 2003 und 2008 angeschaut, also eine Spanne, die einen Zeitraum vor und nach dem Inkrafttreten des Gesetzes umfasst. Die Gehaltsentwicklungen in Unternehmen mit über 35 Mitarbeiter*innen wurden zusätzlich mit denen in Unternehmen verglichen, die das Gesetz nicht betraf.  

Das Ergebnis: Die neue Transparenz hat tatsächlich zu einer Minimierung des Gender-Pay-Gaps geführt, durchschnittlich um 7 Prozent. Dabei fiel auf, dass Frauen in diesen Unternehmen eine größere Gehaltserhöhung erhielten als Frauen in Unternehmen, deren Unternehmen nicht zu Transparenz verpflichtet waren. Gleichzeitig stieg in den Firmen, die das Gesetz betraf, auch das Gehalt der Männer, allerdings in geringerem Maße als unter Männern in der Vergleichsgruppe.

Mehr Transparenz, mehr Gerechtigkeit 

Die Forscher*innen konnten damit beweisen, dass Lohntransparenz zu einer Verringerung des Gender-Pay-Gaps führt, auch wenn noch andere individuelle Bedingungen auf die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern in den einzelnen Unternehmen einwirken.

Spannend sind diese Ergebnisse auch für Deutschland. Hier ist Anfang 2018 das „Entgelttransparenzgesetz” in Kraft getreten, das Unternehmen ab 200 Mitarbeitern dazu verpflichtet, Mitarbeiter*innen auf Anfrage mitzuteilen, wie viel Kolleg*innen verdienen. Allerdings darf man sich nur über die Gehälter von Kolleg*innen mit „vergleichbarem” Tätigkeitsfeld informieren. Die tatsächliche Transparenz, die das Gesetz schafft, ist also eher gering. Umso wichtiger können die Ergebnisse der Studie zu der dänischen Entwicklung in der zukünftigen politischen Debatte um den Gender-Pay-Gap sein.

Und noch etwas zeigt die Studie: Transparenz kann helfen, Lohndiskriminierung zu verhindern. Neben der geschlechterbezogenen Lohngerechtigkeit in Zukunft hoffentlich auch für andere Lohndiskriminierungsmerkmale.

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