Die Thüringer Abgeordnete Madeleine Henfling (Bündnis90/Die Grünen) musste in dieser Woche den Plenarsaal verlassen, weil sie ihr Baby mitgebracht hatte. Wir haben mit ihr darüber gesprochen, wie Politik familienfreundlicher werden könnte.
Mütter im Parlament
Die Grünen-Politikerin Madeleine Henfling ist seit 2014 Abgeordnete im Thüringer Landtag. An diesem Mittwoch wurde die 35-Jährige des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihr sechs Wochen altes Baby in einer Trage mit in den Saal gebracht hatte. Christian Carius, Thüringens Landtagspräsident und Abgeordneter der CDU, begründete dies damit, dass Kinder im Plenarsaal nicht erlaubt seien.
EDITION F hat mit Madeleine Henfling darüber gesprochen, mit welchen Problemen Politiker*innen mit kleinen Kindern zu kämpfen haben und ob es für Abstimmungen im Landtag Lösungen gäbe, die ihr ermöglichen würden, ihr Baby mitzubringen.
Haben Sie damit gerechnet, mit Ihrem Baby des Saals verwiesen zu werden?
„Die Diskussion über Kinder im Plenarsaal führen wir schon länger. Denn meine Kollegin Diana Lehmann von der SPD hat im letzten Jahr ein Kind bekommen und schon da aufgeworfen, dass es eine Regelung braucht oder eben die Möglichkeit, dass man das Kind mit reinnimmt. Wir haben die Frage seit März diskutiert, also seitdem ich offiziell schwanger bin, und haben den Vorschlag gemacht, dass es für Abstimmungen möglich sein sollte, das Kind mit hineinzunehmen. Der Landtagspräsident hat aber tatsächlich schon jetzt die Möglichkeit, durch die Geschäftsordnung, eine Ausnahme einzuräumen und zu sagen ,Das ist halt jetzt so‘. Er hat mir ja sogar noch zum Kind gratuliert – und dann hat er mich rausgeschmissen.“
„Wenn ein Parlament der Spiegel einer Gesellschaft sein soll, dann muss man Kinder im Plenarsaal zulassen“
Das heißt, der Landtagspräsident hätte Spielraum gehabt?
„Genau. In der Geschäftsordnung ist positiv formuliert, wer sich im Plenarsaal aufhalten darf und dass darüber hinaus der Landtagspräsident entscheiden kann, ob eine Person an der Sitzung teilnehmen darf. Er hätte also entscheiden können, dass mein Sohn an der Sitzung teilnehmen darf. Und dann hätten wir weiterschauen können, dass man eine offizielle Regelung findet, zumal der Präsident vor der Sommerpause gesagt hat, dass er prüfen würde, wie das die anderen Landtage handhaben. Da müsste ihm ja aufgefallen sein, dass andere Landtage es zulassen. Aber anscheinend hat ihn das nicht beeindruckt.“
Wie er erklären Sie sich den Rausschmiss aus dem Plenarsaal?
„Der Landtagspräsident hat ja so komisch mit Kindeswohl argumentiert. Ich glaube, es passt einfach nicht in sein Bild und er gehört zu den Menschen, die da sehr konservativ unterwegs. Solche Menschen sind eben der Meinung, Kinder hätten in einem Plenum nichts zu suchen und Mütter sollten sich zuhause um ihre Kinder kümmern. Ich glaube, der Landtagspräsident ist wirklich der Auffassung, ich gehöre mit dem Kind da nicht rein.“
Ihr Sohn ist gerade sechs Wochen alt, Sie sind eigentlich noch im Mutterschutz. Ist Mutterschutz als Abgeordnete überhaupt möglich?
„Nein, das kann man eigentlich nicht machen. Denn man ist verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen und davor bewahrt einen auch der Mutterschutz nicht. Ich kann natürlich einfach so fernbleiben und sagen, ich sei im Mutterschutz, aber bei uns ist das Problem, dass wir in der Koalition eine sehr knappe Mehrheit haben, da bin ich auf den Goodwill der Opposition angewiesen und dass diese es so macht, dass dann ein*e Abgeordnete*r der Opposition nicht mit abstimmt. Aber im Ernstfall heißt es, wenn ein*e Abgeordnete*r fehlt, dass ein Gesetz nicht durchgeht, was wir verabschieden wollen. Eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann, habe ich nicht. Es ist alles Goodwill. Und das ist ein generelles Problem für alle Abgeordneten, dass es hier bislang keine Regelung gibt. Denn es betrifft auch Leute, die krank sind oder Angehörige pflegen.“
„Es ist ja nicht so, dass sich jemand mit einem schreienden Kind in den Plenarsaal setzen will, darum geht’s ja gar nicht. Sondern darum, dass das Kind einfach ein paar Minuten mit rein kann, wenn man als Abgeordnete seiner Pflicht nachkommt.“
Auf bundespolitischer Ebene wurde darüber schon viel diskutiert und es gibt die Initiative „Eltern in der Politik“, die unter anderem gefordert hat, Stillräume im Bundestag einzurichten. Wie steht es um die Familienfreundlichkeit in der Landespolitik?
„Es ist nicht so, dass wir in dieser Legislaturperiode die ersten Kinder bekommen haben. Es gab schon andere Abgeordnete, die während ihrer Amtszeit Eltern geworden sind. Es ist aber anscheinend tatsächlich so, dass die Debatte jetzt erst im Thüringer Landtag angekommen ist. Zum Beispiel die Idee eines Stillraums, von dem ich sagen würde, dass er selbstverständlich sein sollte, ergibt hier wirklich harte Diskussionen. Den soll es jetzt wohl geben, aber mal schauen, wann das dann passiert und ob dann noch jemand von uns stillt. Ich nehme es nicht so wahr, dass Familienfreundlichkeit als etwas Selbstverständliches angesehen wird, obwohl es die Diskussionen auf Bundesebene schon gab. Wir mussten das alles hier noch mal sehr kontrovers diskutieren und uns als Eltern sagen lassen, dass wir diese Fragen individuell in unseren Büros regeln sollen und uns doch einfach eine Betreuung suchen sollen. Das ist für ein sechs Wochen altes Baby etwas absurd, die lassen sich halt nicht einfach so betreuen.“
In Baden-Württemberg gibt es eine Regelung für Abgeordnete die in die Richtung einer Elternzeit geht. Ist das das Richtige oder braucht es ganz andere Maßnahmen?
„Es braucht mehrere Sachen wie zum Beispiel die Aufgeschlossenheit gegenüber Kindern und das Anerkennen, dass Eltern Teil dieser Gesellschaft sind. Sie sind also damit auch Teil des parlamentarischen und öffentlichen Raums und das bringt besondere Anforderungen an diese demokratischen Räume mit sich. Kinder müssen eben auch willkommen sein. Es ist ja nicht so, dass sich jemand mit einem schreienden Kind in den Plenarsaal setzen will, darum geht’s ja gar nicht. Sondern darum, dass das Kind einfach ein paar Minuten mit rein kann, wenn man als Abgeordnete seiner Pflicht nachkommt. Dass Räume geschaffen werden, sodass Menschen, die Kinder haben, sich willkommen fühlen, sollte eigentlich auch in einem Landtag normal sein. So wie wir es auch generell in einer Gesellschaft einfordern. Wenn ein Parlament der Spiegel einer Gesellschaft sein soll, dann muss man so etwas in einem Parlament zulassen. Und zwar nicht zähneknirschend, sondern mit einer hohen Selbstverständlichkeit. Eine Regelung für Elternzeit für Abgeordnete wäre natürlich schön, ist aber aus meiner Sicht nur ein kleiner Aspekt. Denn eine echte Elternzeit ist verfassungsrechtlich tatsächlich sehr schwierig, weil Abgeordnete sich nicht so einfach vertreten lassen können.“
„Es ist eine wichtige gesellschaftliche Debatte, denn es geht darum, die Repräsentanz von unterschiedlichen Menschen in der Politik sicherzustellen.“
Wird es Eltern schwer gemacht wird, in die Politik zu gehen?
„Ich glaube tatsächlich, dass diejenigen, die einen Einblick in den Politikbetrieb haben und wissen, wie stressig das ist und wie sehr man eingebunden ist, mit einem Mandat, es sich zwei Mal überlegen, Kinder zu bekommen. Ob es Leute davon abhält, in die Politik zu gehen, finde ich schwierig zu sagen, aber es hält auf jeden Fall Leute in der Politik davon ab, Kinder zu kriegen und Familien zu gründen. Denn die permanente Angst, dass man da abgeschossen wird oder man es nicht unter einen Hut bekommt, die ist ja nachvollziehbar, denn das ist genau das, was transportiert wird an vielen Stellen. Ich glaube einfach, dass viele Leute gar nicht wissen, dass die Regelungen, die für die meisten Arbeitnehmer*innen gelten, für Abgeordnete gar nicht greifen und sich das nicht vorstellen können. Deswegen ist es wichtig, zu sagen, dass Abgeordnete nicht einfach Elternzeit nehmen können. Es ist eine wichtige gesellschaftliche Debatte, denn es geht darum, die Repräsentanz von unterschiedlichen Menschen in der Politik sicherzustellen.“
Wie geht es jetzt weiter mit ihrer Arbeit mit Baby?
„Schön wäre natürlich, wenn der Landtagspräsident von sich aus zu einer anderen Auffassung kommt, das fände ich am besten. Ansonsten prüfen wir es gerade rechtlich, inwieweit mein Mandat eingeschränkt ist und ob das verfassungsrechtlich ein Problem ist. Wir prüfen auch, ob wir als Fraktion klagen können. Momentan ist es so, dass ich das Prinzip anwende ,Der Klügere gibt nach‘ und das Kind nicht mit in den Plenarsaal nehme. Heute hat es meine Mutter genommen. Aber, ich will auf jeden Fall eine Lösung. Und die kann aus meiner Sicht nicht lauten, dass es bei dieser Entscheidung bleibt, dass Kinder nicht mit in den Plenarsaal können. Ich werde hart dafür kämpfen, dass es eine andere Lösung geben wird.“
„Ich werde hart dafür kämpfen, dass es eine andere Lösung geben wird.“
Wie schwierig wäre es denn, die Geschäftsordnung zu ändern?
„Das ist nicht komplex, im Prinzip haben wir als Rot-Rot-Grün eine Mehrheit, aber es gibt die gute alte Tradition im Landtag, und die finde ich auch richtig, dass man die Geschäftsordnung nicht an den anderen Oppositions-Fraktionen vorbei ändert, weil das die Grundlage ist, auf der alle arbeiten müssen. Und deswegen gibt es schon seit längerer Zeit eine Diskussion über die Geschäftsordnung, die auch andere Aspekte betrifft. Man muss aber ehrlicherweise sagen, dass die CDU die Behandlung dieser Punkte im Plenum immer wieder geschoben und verhindert hat, und damit natürlich auch viele progressive Punkte, wie wir das regeln könnten, nicht reinkommen. Aber: Im Prinzip besteht schon jetzt die Möglichkeit, ein Kind mit ins Plenum zu nehmen. Wenn der Präsident darauf besteht, kann man das natürlich später explizit in die Geschäftsordnung mit aufnehmen.“
In eigener Sache:
Wir haben jetzt unsere eigene Facebook-Gruppe rund um das Thema Familie. Wir wollen uns mit allen austauschen und vernetzen, die sich für das Leben mit Kindern interessieren – egal ob ihr selbst Eltern seid oder nicht. Schaut doch mal vorbei!
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