Wie viel Feminismus steckt eigentlich in den Parteiprogrammen? Das haben wir für euch gecheckt. Teil 7: Inklusion und Barrierefreiheit.
2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Nur drei Prozent der Behinderungen von Menschen in Deutschland sind angeboren. 97 Prozent der Menschen bekommen ihre Behinderung erst im Laufe des Lebens. Klar ist: Inklusion betrifft die gesamte Bevölkerung. Doch was bedeutet Inklusion konkret? Es geht bei dem Konzept der Inklusion um die Teilhabe für alle in einer Gesellschaft. Es geht darum, Busse und Bahnen, den Arbeitsmarkt, das Gesundheitssystem, die Schulen und alle anderen Bereiche der Gesellschaft barrierefrei zu gestalten. Es geht um Respekt und Selbstbestimmung und um gleiche Teilhabe für alle. Doch wie wollen die Parteien ein Maximum an sozialer Teilhabe und ein Minimum an Diskriminierung in der Praxis umsetzen? Wir haben das für euch geprüft:
Barrierefreies Umfeld: Die CDU/CSU will das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln für ein barrierefreies Umfeld wie die Nutzung des ÖPNV, und für Barrierefreiheit bei alltäglichen Tätigkeiten, etwa einen Geldautomaten aufsuchen oder die Nachrichtensendung verfolgen.
Inklusiver erster Arbeitsmarkt: Gemeinsam mit den Schwerbehindertenvertretungen will die CDU/CSU das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken sowie Frühwarnsysteme und effiziente Präventivmaßnahmen ausbauen.
Werkstattlöhne neu regeln: Für ein zukunftsfähiges Entgeltsystem will die Partei die Berechnung des Werkstattlohns in Behindertenwerkstätten neu regeln und die derzeitige Deckelung des Arbeitsförderungsgeldes aufheben.
Barrierefreie Mediennutzung: Die CDU/CSU will einen digitalen Zugang für Menschen, die in Einrichtungen leben, umsetzen.
Barrierefreie Sportstätten: Die CDU/CSU will den Sanierungsstau der kommunalen und vereinseigenen Sportstätten und Schwimmbäder mit besonderem Fokus auf Barrierefreiheit nachhaltig abbauen.
Menschen mit Behinderung haben es am Arbeitsmarkt schwer. Knapp 57 Prozent der Menschen mit Behinderung zwischen 15 und 64 Jahren sind berufstätig oder suchen nach einer Tätigkeit. Zum Vergleich: Die Erwerbsquote nichtbehinderter Menschen in dieser Altersgruppe betrug 2019 knapp 82 Prozent.
Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Die SPD will die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen und die Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe unterstützen. Außerdem will sie eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber*innen kleiner und mittlerer Unternehmen schaffen, die bei Fragen beispielsweise zu Barrierefreiheit oder Lohnzuschüssen berät.
Barrierefreiheit im gesellschaftlichen Leben: Die SPD will den großen Mangel an barrierefreiem beziehungsweise barrierearmem Wohnraum, Sporthallen und anderen Freizeiteinrichtungen beheben und dafür die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen. Dafür will sie ein Bundesprogramm Barrierefreiheit initiieren, das über entsprechende Ressourcen verfügen soll.
Finanzielle Unterstützung für Barrierefreiheit in Ausbildungen: Durch direkte, elternunabhängige Auszahlung des neuen Kindergeldes sollen Menschen in Ausbildung finanziell abgesichert werden – mit einem zusätzlichen, auskömmlichen Fördersatz an BAföG obendrauf. Sie wollen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien bündeln, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind.
Im Jahr 2019 betrug das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt eines Werkstattbeschäftigten etwa 207 Euro.
Teilhabe am Arbeitsplatz: Die AfD fordert die Schaffung von Anreizen in Form eines Bonussystems für alle Arbeitgeber*innen für die Einrichtung von mehr Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, gekoppelt mit einer fairen Entlohnung.
Förder- und Sonderschulen erhalten: Nach Ansicht der AfD ist die Forderung der UN, behinderten Kindern Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, in Deutschland bereits erfüllt. Sie fordert den Besuch der Förderschule für Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“. Die AfD setzt sich daher für den Erhalt der Förder- und Sonderschulen ein. Sie fordern, dass Förderschulen wieder zum Regelfall für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.
Bessere Betreuung: Die AfD fordert, dass Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen besser betreut werden und wollen die Voraussetzungen für eine soziale Assistenz schaffen, um Angehörige zu entlasten.
Förderung für Menschen mit Behinderung und Lernschwierigkeiten: Die FDP will, dass die Wahlfreiheit zwischen Regelunterricht und speziellen Klassen und Schulen bei Eltern und ihren Kindern liegt.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Die FDP fordert eine umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität bedeute Bewegungsfreiheit.
Diversität in der Arbeitswelt: Die FDP will in der Arbeitswelt ein ganzheitliches Diversity Management (Management der Vielfalt) als Teil der ökonomischen Modernisierung und als Alternative zu Quoten voranbringen. Der Mittelstand soll bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt werden. Im öffentlichen Dienst sollen die Strukturen der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten in ein ganzheitliches Diversity Management eingebunden werden.
Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt stärken: Die FDP will eine bessere Beratung und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Behinderungen, um ihre Chancen auf eine reguläre Beschäftigung zu verbessern.
Selbstbestimmt leben: Die FPD fordert, dass Menschen mit Behinderung unabhängig von der Wohnform und vom Wohnort Anspruch auf alle Leistungen aus der Sozialversicherung haben. Außerdem will die FDP das persönliche Budget einfach und unbürokratisch nutzbar machen.
Nur zwei Prozent der Wohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland erfüllen alle Punkte des Kriteriums „barrierefrei“.
Gute Arbeit und gerechtes Einkommen: Die Linke fordert einen inklusiven Arbeitsmarkt ohne Sonderstrukturen.
Individuelle Mindestsicherung: Die Linke will den Sonderbedarf, zum Beispiel für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung, im Rahmen der Solidarischen Gesundheitsversicherung beziehungsweise des Bundesteilhabegesetzes gewähren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt will die Partei zusätzlich zur Mindestsicherung auch höhere Wohnkosten übernehmen.
Barrierefreies Gesundheitswesen: Die Linke will Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beseitigen und Untersuchungstechniken und Kommunikation den besonderen Bedürfnissen von älteren Patient*innen und Menschen mit Behinderung anpassen. Durch leichte Sprache, lesbare und verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen. Medizinisches und pflegerisches Fachpersonal sollen im bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen durch spezielle Module in Aus-, Fort- und Weiterbildung geschult werden.
Barrierefreie Schulen: Die Linke fordert eine Gemeinschaftsschule, diese soll Kinder individuell und umfassend fördern. Sie soll ganztägig organisiert sein und alle Schulabschlüsse anbieten. Dafür will die Linke das mehrgliedrige Schulsystem abbauen.
Barrierefreie Infrastruktur: Die Linke fordert den alters- und behindertengerechten Umbau von Gebäuden und die Verbesserung des Wohnumfelds in Stadtteilen. Der kommunale Eigenanteil bei Aufwertungsmaßnahmen soll gestrichen werden. Beim Rückbau, also dem Abriss, soll 100 Prozent Förderung möglich sein.
Digitale Infrastruktur barrierefrei ausbauen: Die Linke will die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen in allen Lebensbereichen erhöhen. Dafür fordern sie inklusive digitale Formate und die ausreichende Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel.
Reproduktive Selbstbestimmung und Elternschaft: Die Linke fordert das Recht auf Erhalt und Förderung der Fruchtbarkeit von Frauen mit Behinderung sowie den Zugang zu Unterstützungsangeboten wie der Assistenz zur Elternschaft und den barrierefreien Zugang zu unabhängiger Beratung. Sie fordert dafür flächendeckend Wohn- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der begleiteten Elternschaft.
Selbstbestimmung: Die Linke will Selbstbestimmung als wichtigstes Prinzip in der Behindertenpolitik verankern und einklagbar machen.
Ausbau der Teilhabeberatung: Beratungsstellen der Teilhabeberatung sollen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie ihre Beratungsdienste langfristig und barrierefrei anbieten können. Insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sollen als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Berater*innen tätig sein. Die Antragsverfahren zur Mittelbewilligung sollen vereinfacht werden.
Gerechte Bezahlung: Die Linke fordert, die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Unternehmen wieder auf sechs Prozent anzuheben und unter der Maßgabe von Sanktionen umzusetzen.
Barrierefreier Arbeitsmarkt: Werkstätten für behinderte Menschen will die Linke überflüssig machen – mithilfe von sofort durchsetzbaren Ausstiegsstrategien und Zeitplänen sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgeber*innen im allgemeinen Arbeitsmarkt. Als einen Zwischenschritt für Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen fordern sie die sofortige Einführung des Tarif- beziehungsweise des gesetzlichen Mindestlohnes.
Barrierefreie politische Teilhabe: Die Linke will die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen und der Werkstatträte an die Rechte der Betriebs- und Personalräte angleichen. Menschen mit Behinderungen sollen für ihre politische Arbeit eine Arbeitsassistenz bereitgestellt bekommen. Die Tätigkeiten der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte sollen bedarfsdeckend finanziert und abgesichert werden.
Öffentliche Investitionen und Fördergelder sollen an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden, unter anderem in Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und bei Umbaumaßnahmen.
Barrierefreier Wohnungsbau: Die Linke fordert, dass Vermieter*innen die Zustimmung zu einem behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung nicht mehr verweigern können. Die Städtebauförderung soll auf die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Lebensräumen und Stadtquartieren ausgerichtet werden.
Gesetze und Verordnungen sollen überprüft werden, ob sie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen und bei Bedarf entsprechend geändert werden. Dabei soll auch die Stellung von Menschen mit schwerer sogenannter geistiger und Mehrfachbehinderung, psychischer Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung verbessert werden. Außerdem will die Linke ein Bundesteilhabegesetz, das keine Kostenvorbehalte, Einkommens- sowie Vermögensanrechnungen und Zumutbarkeitsprüfungen vorsieht.
Teilhabegeld: Die Linke will ein Teilhabegeld einführen und fordert, dass die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien und durch Bundesmittel finanziert werden.
Sport: Die Linke fordert, dass die Rechte von Athlet*innen weiter gestärkt werden und bestehende Ungleichheiten bei der Förderung des Sports von Menschen mit Behinderungen beseitigt werden.
Verkehr: Die Grünen fordern mehr Aufmerksamkeit für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung bei der Verkehrsplanung: zeitgemäße Verkehrsregeln, eine sichere Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur und eine Neuverteilung der Flächen.
In einem Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien richten. Die Grünen wollen die Länder und Kommunen, die bereits vor Umsetzung des Bundesinklusionsgesetzes alle Kinder unter dem Dach der Jugendhilfe vereinen wollen, mit einem Bundesmodellprogramm unterstützen. Den Kostenbeitrag von Jugendlichen in einer vollstationären Einrichtung oder Pflegefamilie wollen sie abschaffen.
Arbeitsmarkt: Die Grünen wollen Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen. Die Arbeitgeber*innen, die hingegen nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, die die Grünen in die Förderung inklusiver Beschäftigung investieren wollen. Sie wollen das heutige Werkstattsystem zu einem System von Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird.
Ausbildung und Studium: Auszubildende und Studierende mit Behinderung sollen bei Auslandsaufenthalten ein Budget zur Deckung ihrer Bedarfe erhalten, das den Leistungen entspricht, die sie im Inland erhalten.
Bundesteilhabegesetz: Die Grünen wollen das Bundesteilhabegesetz weiterentwickeln und sprechen sich gegen das Zusammenlegen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen aus. Anträge auf Teilhabeleistungen wollen sie einfach und unbürokratisch gestalten.
Gesundheitswesen: Die Grünen wollen mit einem ressortübergreifenden Inklusionsplan die Hürden im Gesundheitswesen abbauen, die Gesundheitsleistungen auf die jeweiligen Bedarfe gezielt ausrichten und bürokratische Vorgänge reduzieren.
Schule: Das Leitbild der Grünen sind integrierte Ganztagskonzepte. Der Anspruch auf Integrationshilfe soll überall gelten. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft: Die Grünen wollen das „Barrierefreiheits-Gesetz“ einführen, das private wie öffentliche Anbieter*innen öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen zu umfassender Barrierefreiheit und den Bund innerhalb von zehn Jahren zur Herstellung der Barrierefreiheit seiner Gebäude verpflichtet. Kleine Unternehmen sollen durch eine Überforderungsklausel geschützt, aber zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden.
Barrierefreies Wohnen: Durch eine Erhöhung der Bundesförderung soll der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht werden.
Barrierefreie Infrastruktur: Die Grünen fordern einen ÖPNV, den alle Menschen mit Schwerbehinderung kostenfrei nutzen können.
Geschichtliche Aufarbeitung : Die Verbrechen der deutschen Geschichte gegenüber Menschen mit Behinderung wollen die Grünen weiter aufarbeiten und die Opfer angemessen entschädigen.
Gesetze und Verordnungen: Die Grünen wollen sich für die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten und die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt wird.