Foto: Spencer Backman

Urlaub, Kino, Shopping: Anwältin erklärt, was ihr unternehmen dürft, wenn ihr krank geschrieben seid — und was nicht

Habt ihr die Grippewelle gut überstanden? Noch ist sie leider nicht vorbei, obwohl in vielen Teilen Deutschlands schon der Frühling zu spüren ist. Eine Erkältung — und eine Grippe erst recht — ist nie willkommen.

Ist Rausgehen verboten?

Im ungemütlichen Winter aber lässt sie sich mit Couch, Tee und Netflix doch irgendwie besser aushalten als jetzt, wenn einen die Sonne nach draußen zieht. Viele Arbeitnehmer glauben nämlich, dass sie sich draußen nicht sehen lassen dürfen, wenn sie krank geschrieben sind. 

Lisa Schönhaar von Business Insider hat mit einer Juristin gesprochen, um zu klären, was ihr tun dürft, obwohl ihr wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen könnt — und was ihr besser bleiben lassen solltet.

Einkaufen gehen dürft ihr immer — zumindest Lebensmittel

„Grundsätzlich ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass ihr euch bei Krankheit in den eigenen vier Wänden einschließen müsst“, sagt die Rechtsanwältin Veronica Filetti. Ein Spaziergang in der Frühlingssonne ist also durchaus erlaubt und kann euch keinen Ärger vom Chef einbringen, wenn ihr dabei gesehen werdet. Auch durch den Zoo oder über einen Flohmarkt dürft ihr schlendern. „Das dürfte zu keiner gerechtfertigten Kündigung führen“, sagt die Anwältin. Allerdings, so Filetti, sei der Spaziergang nur dann empfehlenswert, wenn man sich bereits auf dem Weg der Besserung befinde. „Wenn der Arzt absolute Bettruhe angeordnet hat, sollte man auch wirklich besser im Bett bleiben, um die Genesung nicht zu gefährden.“ 

Einkaufen dürft ihr hingegen immer. „Lebensmittel gehören definitiv als grundlegendes Lebensbedürfnis zu den essentiell wichtigen Dingen und sie dürfen auch während einer Krankschreibung eingekauft werden“, sagt Filetti. Anders sieht es aus, wenn ihr shoppen gehen wollt. „In der Stadt Klamotten einkaufen zu gehen, ist eher ungeschickt — wer während einer Krankschreibung aufgrund einer physischen Einschränkung beim Schuheshoppen gesehen wird, geht schwer als arbeitsunfähig durch“, sagt die Anwältin.

Wer feiern kann, der muss auch arbeiten

Gleiches gilt für ein abendliches Bier mit Freunden. Da solltet ihr euch auf jeden Fall ausklinken, wenn ihr krank geschrieben seid. „Wer abends feiern geht, muss am nächsten Tag zur Arbeit“, sagt Filetti. „Ansonsten solltet ihr auf solche Aktivitäten lieber verzichten, denn sie führen in den wenigsten Fällen zu einer Genesung.“ Wenn es euch also beispielsweise am letzten Abend eurer Krankschreibung wieder so gut geht, dass ihr euch mit Freunden verabreden könnt, solltet ihr am darauffolgenden Tag auch fit und pünktlich bei der Arbeit sein.

Wie sieht es mit weniger anstrengenden Aktivitäten aus, wie etwa ins Kino zu gehen? „Auch das ist bei einer Krankschreibung eher tabu, wenn das Immunsystem durch die Krankheit so geschwächt ist, dass ihr eurer Arbeit nicht nachgehen könnt“, sagt Filetti. „Wenn ihr aber einen gebrochenen Arm habt und deshalb krank geschrieben seid, dann könnt ihr durchaus ins Kino gehen.“

Vermeidet alle Aktivitäten, die eure Genesung beeinträchtigen

Komplizierter wird es bei der Frage, ob man während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren darf. Pauschalisierungen seien generell schwierig und man müsse im konkreten Einzelfall entscheiden, was erlaubt sei und was nicht, sagt Filetti. Das gelte auch beim Thema Urlaub. „Wenn an der Nordsee die chronische Erkältung besser zu werden verspricht, könnte auch das erlaubt sein“, sagt die Anwältin. „Sollte jedoch das schwül-tropische Klima in einem Land den Krankheitszustand verschlechtern, müsste man sofort wieder abreisen.“ Erreichbar für den Chef solle man bei längerer Abwesenheit dennoch sein, denn „Urlaub“ im klassischen Sinne liege hier nämlich nicht vor.


Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr folgende Grundregel beachtet: „Bei fast allem sollte man sich fragen, ob ein Risiko der Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zumindest der Verzögerung vorliegt“, sagt Filetti. „Denn wenn ein Risiko nahe liegt, verletzt ihr quasi eure ‚Mitwirkungspflicht‘, wieder gesund zu werden, um wieder arbeitsfähig zu sein.“

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