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Neues Sexualstrafrecht: Ein Nein heißt immer noch nicht nein

Verbessert die geplante Reform des Sexualstrafrechts den Schutz von Frauen vor Gewalt? Was kann außerdem getan werden, damit sexualisierte Übergriffe oder häusliche Gewalt erst gar nicht passieren? Darüber haben wir mit Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe gesprochen.

 

Nein muss nein heißen

Nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht betonte das Justizministerium, die geplante Reform des Sexualstrafrechts sollte schnell beschlossen werden und würde die Situation von gewaltbetroffenen Frauen verbessern. Doch stimmt das? Was kann ein Gesetz tatsächlich verbessern? Geht der Entwurf weit genug? Was kann noch getan werden, damit Frauen sich sicher fühlen? Darüber haben wir mit Katja Grieger gesprochen, die Sprecherin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ist, und die Situation in Deutschland sehr genau kennt.

Das Sexualstrafrecht soll reformiert werden. Wie
beurteilen Sie den aktuellen Referentenentwurf?

„Der Entwurf geht leider –
wie die derzeitige Rechtslage auch – von der Grundannahme aus, dass sich Opfer
von sexuellen Übergriffen im Normalfall zur Wehr setzen. Es werden in dem
Entwurf lediglich einige Ausnahmen mehr formuliert, in denen eine sexuelle
Handlung auch dann strafbar ist, wenn sich die betroffene Person nicht gewehrt
hat. Problematisch ist aber, dass der Grund für die fehlende Gegenwehr sowohl
dem Opfer als auch dem Täter bewusst sein muss. Viele Betroffene können aber
gar nicht genau sagen, warum sie sich in der Situation nicht gewehrt haben. Ja,
sie hadern sogar selbst damit, dass ihnen das nicht gelungen ist. Leider muss
man also sagen: mit diesem Entwurf wird die Chance vertan, endlich die sexuelle
Selbstbestimmung in Deutschland wirklich zu schützen.“

Welchen gesetzlichen Handlungsbedarf sehen Sie, um
Frauen effektiv vor Gewalt zu schützen?

„Zum einen müsste endlich das
Sexualstrafrecht so reformiert werden, dass es nicht mehr auf das Verhalten des
Opfers fokussiert, sondern auf die Frage, ob ein Täter einen entgegenstehenden
Willen missachtet hat.

Zum anderen müssten aber
auch Betroffene von Partnergewalt, die mit dem Täter gemeinsame Kinder haben,
besser geschützt werden. Es kommt leider viel zu häufig vor, dass der
gesetzlich geregelte Gewaltschutz außer Kraft gesetzt wird, damit der Vater
Umgang mit seinen Kindern haben kann. Auch wenn dadurch die Partnerin in große
Gefahr weiterer Gewalt gerät. Hier wird leider das Umgangsrecht häufig höher
gewertet als der Schutz vor Gewalt, das muss sich dringend ändern.“

Berücksichtigt das Gesetz Frauen in besonderen
Situationen, zum Beispiel Frauen mit Behinderungen und Frauen in
Flüchtlingsunterkünften?

„Einige gesetzliche Regelungen
greifen in solchen besonderen Situationen nur unzureichend, auch weil eine
Unsicherheit über die Anwendbarkeit besteht. Zum Beispiel wird das
Gewaltschutzgesetz oft nicht in stationären Behinderteneinrichtungen oder
Flüchtlingsunterkünften angewendet. Geflüchtete Frauen und Frauen mit
Behinderung sind an solchen Orten nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Nach
dem Gewaltschutzgesetz kann in Fällen häuslicher Gewalt unter anderem eine
Trennung von Täter und Opfer bewirkt werden, wenn diese in der gleichen Wohnung
leben. In Unterkünften und Wohnheimen ist das oft schwierig, zum Beispiel, weil
auch der Täter dort wohnen muss – hier braucht es verbindliche Regelungen und
Konzepte zum Schutz der Betroffenen.

Ein weiteres Problem für
geflüchtete Frauen
ist die wieder verschärfte Residenzpflicht. Sie dürfen ohne
Erlaubnis ihren Ort oder Landkreis nicht verlassen, was es sehr schwer macht,
zum Beispiel bei akuter Gewalt in ein Frauenhaus zu gehen.“

Wie beurteilen Sie den „Aktionsplan II der
Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“? Sind dem Papier
konkrete Maßnahmen erfolgt?

„Die darin beschriebenen
Zielsetzungen waren alle sinnvoll und richtig, zum Beispiel dass Frauen mit
Behinderung mehr in den Blick genommen werden müssen oder dass es generell ein
niedrigschwelliges Hilfesystem braucht. Wenn aber im föderalen Deutschland der
Bund alleine einen Aktionsplan macht, werden die Maßnahmen immer nur eine begrenzte
Wirkung haben. So hat der Bund zum Beispiel keinen Einfluss darauf, wie das Hilfesystem
für gewaltbetroffene Frauen vor Ort ausgestattet ist, das ist Verantwortung der
Länder und Kommunen. Der Bund kann höchstens befristete Modellprojekte
durchführen, mit denen ein spezielles Angebot für eine bestimmte Gruppe von
Betroffenen erprobt wird. Aber ob das Angebot dann nach Ende der Modellphase
weiter besteht und vor allem, ob es auch flächendeckend in Deutschland
eingeführt wird – darauf hat der Bund keinen Einfluss.“

In der Diskussion nach Köln geht es wenig um die
betroffenen Frauen. Erhalten Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben,
in der Regel schnelle und kompetente Hilfe?

„Das hängt sehr stark davon
ab, ob die Betroffenen nach einem Übergriff überhaupt mit jemandem darüber
sprechen. Wir wissen aus Studien, dass sehr viele Betroffene mit niemandem über
die erlebte Gewalt reden. Wenn Betroffene sich aber jemandem anvertrauen, dann
ist die Reaktion dieser Vertrauensperson ganz entscheidend für die Chance auf
Hilfe. Relativiert sie die Gewalt? Gibt sie der Betroffenen eine Mitschuld?
Oder empört sie sich und bietet Unterstützung an? Wenn die erste Ansprechperson
die Polizei ist: wird die Betroffene dort respektvoll behandelt und bekommt
auch die Telefonnummer einer Beratungsstelle? Wenn sie sich ihrem Arzt
anvertraut: nimmt er sich etwas Zeit und kennt er die Nummer der zuständigen
Beratungsstelle? Oder fühlt er sich gar nicht zuständig? Die Reaktionen der
ersten Ansprechpersonen stellen häufig die Weichen dafür, wie es weitergeht.“

Was kann in diesem Bereich verbessert werden? Sind
Frauenberatungsstellen ausreichend finanziert? Ist der Zugang zu
psychologischer Beratung und Therapieplätzen ausreichend? 

„Leider sind die allermeisten
Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen sehr schlecht
finanziell ausgestattet. Viele arbeiten seit Jahren am Limit mit nur wenigen Geldern,
die zudem immer wieder neu beantragt werden müssen. Das hat Auswirkungen auf
die alltägliche Arbeit und auch auf gewaltbetroffene Frauen, die Hilfe suchen.
Frauen müssen häufig auf einen Beratungstermin warten oder erreichen bei der ersten
Kontaktaufnahme nur den Anrufbeantworter.

Es gibt auch noch immer
Regionen in Deutschland, in denen es gar keine spezialisierten Hilfsangebote
für gewaltbetroffene Frauen gibt. Der bff fordert deshalb seit vielen Jahren
eine bedarfsdeckende und abgesicherte Finanzierung der Fachberatungsstellen.
Auch an Therapieplätzen besteht ein Mangel  – die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind
in der Regel sehr lang.“   

Wie viele Anrufe nehmen die Frauennotrufe und
Frauenberatungsstellen jede Woche im Schnitt entgegen?

„Das ist in den Beratungsstellen
sehr unterschiedlich und hängt zum Beispiel davon ab, wie viele
Mitarbeiterinnen in den Beratungsstellen arbeiten. Nur sehr wenige
Beratungsstellen sind täglich oder rund um die Uhr erreichbar, die allermeisten
können das schlicht nicht leisten.

Der bff hat eine Umfrage
unter seinen 170 angeschlossenen Beratungsstellen durchgeführt. Die Ergebnisse
sind sehr trotz der geringen Kapazitäten beeindruckend: Im Jahr 2014 haben sich
fast 60.000 Betroffene und Bezugspersonen an die Beratungsstellen des bff gewandt.
Dabei haben die Beraterinnen etwa 192.000 Beratungen durchgeführt und ganz
konkrete Hilfe geleistet. Das sind die konkreten Beratungen, die Anzahl der
Anrufe liegt weitaus höher.“

Welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
begünstigen Gewalt gegen Frauen?

„Generell wird Gewalt gegen
Frauen begünstigt durch die nach wie vor existierende Ungleichheit zwischen den
Geschlechtern, was die Verteilung von Macht, Geld und Ressourcen, aber auch die
stereotypen Rollenbilder, angeht. Gleichzeitig wird diese Ungleichheit aber
auch durch das massenhafte Vorkommen von Gewalt weiter zementiert. Viele
Betroffene erleben beispielsweise durch die Auswirkungen der Gewalt Nachteile
im Beruf, weil sie häufiger fehlen und krank sind.

Internationale Studien
zeigen, dass die soziale Akzeptanz, eine gewalttätige Beziehung verlassen zu
dürfen sowie die materiellen Möglichkeiten dazu, zu den wirk­samsten Präventionsfaktoren
bei Gewalt in Partnerschaften gehören. Eine Studie der WHO nennt als
gewaltpräventive Faktoren die finanzielle Autonomie der Frauen sowie den Grad
der persönlichen Stärkung und der sozialen Unterstützung, die sie erfahren.“

Gibt es gesellschaftliche Gruppen, in denen Gewalt
gegen Frauen häufiger vorkommt?

„Gewalt kann alle Frauen
betreffen und kommt in allen gesellschaftlichen und sozialen Schichten vor.
Frauen erleben Gewalt, egal wie alt sie sind, welche Nationalität sie haben
oder ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Doch bestimmte Umstände und
Lebensbedingungen können Gewalt befördern. So sind Frauen mit Behinderung sehr
viel häufiger von Gewalt betroffen als nichtbehinderte Frauen. Sie erfahren
geschlechtsspezifische Gewalt als Frauen und Gewalt wegen ihrer Behinderung. Für
sie ist das Risiko höher, Gewalt zu erleben, wenn sie auf Assistenz und
Pflege angewiesen sind. Auch Einrichtungen der Behindertenhilfe sind oft keine
sicheren Orte für Frauen.“

Wie ergeht es geflüchteten Frauen?

„Eine aktuelle Befragung von
Amnesty International besagt, dass auch geflüchtete Frauen sehr oft Gewalt
erleben – im Herkunftsland, auf der Flucht, aber auch hier in Deutschland.“

Was kann jede und jeder einzelne tun, damit Gewalt
gegen Frauen gar nicht erst geschieht?

„Die allermeiste Gewalt gegen
Frauen geht von Männern aus. Insofern sind zur Vermeidung dieser Gewalt auch
die Männer gefragt. Leider wird das Problem immer noch vorwiegend als
„Frauenproblem“ betrachtet. Ich nehme an sehr vielen Veranstaltungen zum Thema
Gewalt gegen Frauen teil, immer besteht das Publikum zu über 90 Prozent aus Frauen.
Solange die Männer aus der Verantwortung gelassen werden, solange Gewalt gegen
Frauen nicht als gesamtgesellschaftliches Problem behandelt wird, solange
werden wir mit der Vermeidung nicht weiter kommen. Es sind die vielen kleinen
Situationen im Alltag, in denen sich jede und jeder Einzelne positionieren
kann: Was sage ich, wenn mein Kollege einen sexistischen Spruch über die neue
Kollegin macht? Schaue ich hin oder lieber weg, wenn im Fahrstuhl ein Mann
einer Frau zu nahe kommt?“


Hinweis: Alle, die sich für einen voraussetzungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung einsetzen wollen, können die Online-Petition des bff hier unterzeichnen.

Titelbild: Z S – Flickr – CC BY 2.0

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