Keine beruflichen E-Mails mehr nach Feierabend? Ein Gesetz sollte das in Frankreich ab 2017 regeln – was wird nun daraus?
Erreichbarkeit bis zum Burnout
Sätze, die sich wie selbstverständlich in unser Leben geschlichen haben: „Ich muss jetzt los, die E-Mail beantworte ich später noch von unterwegs!“ Oder auch: „Ich komme gleich zu euch, ich muss nur noch einmal schnell an den Computer, um eine Mail zu beantworten.“
Nur noch mal kurz, gleich von unterwegs, das drängt wirklich – schöne Phrasen, mit denen wir und andere uns selbst unsere ständige Erreichbarkeit immer wieder als notwendig erklären. Und als wirklich nur kleines Übel.
Aber ist das so? Nein, natürlich nicht – die Frage ist nur, wie dämmen wir die ständige Erreichbarkeit wieder ein? In Zeiten der Digitalisierung, die eben nicht nur Vorteile, sondern auch ihre Herausforderungen mit sich bringt, ist das doch nicht mehr möglich. Doch, natürlich. Aber dafür müssen nicht nur die Arbeitnehmer umdenken, sondern sich vor allem Unternehmen oder auch der Staat ein bisschen bewegen sowie Verantwortung übernehmen. Was, der Staat? Oh ja, genau das sollte eigentlich in Frankreich passieren. Aber was wird jetzt daraus?
Ein Gesetz gegen berufliche E-Mails nach Feierabend
Ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern oder mehr, sollte nach einem neuen Arbeitsgesetz in Frankreich ab Januar 2017 nach Feierabend keine beruflichen E-Mails mehr an seine Mitarbeiter schicken dürfen. Warum? Weil inzwischen etliche Studien gezeigt haben, dass die Erreichbarkeit Stress auslöst, der langfristig (ernsthaft) krank machen kann. Es ist also eine Entscheidung, die das Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitarbeitern zeigt, aber auch ökonomisch absolut rational ist. Warum ein solches Gesetz überfällig war, fasst der französische Politiker Benoit Hamon von der Parti Socialiste folgendermaßen zusammen:
„Arbeitnehmer verlassen zwar physisch das Büro, aber ihre Arbeit lassen sie nie zurück. Sie hängen wie Hunde an einer Art elektronischen Leine. All die Nachrichten und E-Mails legen sich so sehr über das Leben des Einzelnen, bis sie oder er vielleicht irgendwann zusammenbrechen.“
Das Gesetz als Mogelpackung
Das sah allerdings nicht jeder so – und eine eindeutige Regelung wurde nicht durchgesetzt. Immerhin müssen die Unternehmen ab 2017 jährlich mit ihren Mitarbeitern oder Gewerkschaftsvertretern darüber beraten, wann die„Wahrung von Ruhezeiten, Urlaub und dem beruflichen wie familiären Leben” beginnt, aber sollte es dabei nicht zu einer Einigung kommen, bestimmt am Ende wieder die Führungsspitze.
Schade, es hätte ein Vorstoß in die richtige Richtung werden können, nämlich in die, die zeigt, dass man alle Aspekte der Digitalisierung verstanden hat und Mitarbeiter besser schützt.
Könnte das in Deutschland funktionieren? Was denkt ihr?
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