Seit Mittwoch harren Aktivistinnen und Aktivisten im Rollstuhl vor dem Berliner Reichstag aus – sie protestieren gegen ein Gesetz, das Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglichen soll, an vielen Stellen aber weiterhin Bevormundung fördert.
Bevormundung statt Barrierefreieheit
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag hatten sich zwischenzeitlich bis zu hundert Menschen mit Behinderung, darunter der Autor und Aktivist Raul Krauthausen, am Reichstagsufer angekettet, um ein Zeichen für ihren Protest zu setzen. Ihr Plan: Dort bis nachmittags ausharren, wenn heute im Bundestag über das Gesetz abgestimmt wird.
Auf einer Website und unter dem Hashtag #NichtMeinGesetz äußern Verbände und Aktivisten ihre Kritik am Entwurf und listen beispielsweise die zehn größten Mängel des Entwurfs auf. Eine Petition auf Change.org hat bereits mehr als 330.000 Unterschriften gesammelt.
Was stört die Protestierenden konkret?
Die Behinderten- und Sozialverbände kritisieren, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht genug zur Barrierefreiheit beiträgt: Beispielsweise wären auch nach der Reform etwa Kinos, Kneipen und Bars nicht verpflichtet, einen Zugang für Menschen im Rollstuhl zu ermöglichen – das wäre weiterhin nur für Ämter und Behörden verpflichtend. Beim Thema Barrierefreiheit setzt die Bundesregierung im privaten Bereich, also jenseits von Ämtern und Behörden, nur auf private Vereinbarungen – und das geht den Betroffenen nicht weit genug.
Die Gesetzesreform sieht noch weitere Maßnahmen vor, die die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen, zum Beispiel soll es behinderten Menschen, die in Werkstätten arbeiten, erleichtert werden, auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Betroffenen geht der Entwurf aber an vielen anderen Stellen nicht weit genug, ein Beispiel: Wer Eingliederungshilfe bekommt, eine Sozialleistung für behinderte Menschen, soll in Zukunft beispielsweise mehr Vermögen behalten dürfen – bisher sind es nur 2600 Euro. Was ganz praktisch bedeutet, dass sie sich bisher kein Auto kaufen und kein Erbschaft antreten konnten und nicht die Möglichkeit hatten, etwas Geld für große Reisen oder die Altersvorsorge anzusparen. Ebenfalls in der Kritik: Wer arbeitet und rund um die Uhr Assistenz benötigt, muss einen Großteil seines Einkommens abgeben. Die Kritik konkret: „Um die lebensnotwendigen Hilfen zu erhalten, dürfen behinderte Menschen kaum Geld sparen. Von ihrem Einkommen wird ihnen – neben den normalen Steuern und Sozialabgaben – 24 Prozent des über dem Freibetrag liegenden Einkommens abgezogen und Vermögen, also auch Bausparverträge oder Lebensversicherungen, dürfen sie nicht in einem Wert von mehr als zunächst 25.000 Euro besitzen (…). Bei Hilfe zur Pflege und auch bei der Blindenhilfe verbleibt es im Grundsatz bei 2.600 Euro.“
Der Entwurf zu der Gesetzesnovelle stammt von der Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Sie hatte im April einen 360 Seiten langen Gesetzesvorschlag präsentiert und von einer der „größten sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode“ gesprochen, von der viele Millionen Bürger profitieren würden – Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und Lebenspartner, aber auch ihre Arbeitgeber.
In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung, darunter werden 7,5 Millionen als Schwerbehinderte eingestuft – das sind fast zehn Prozent der Bevölkerung.
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