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Transmenschen haben keine psychische Störung – 2018 hat das sogar die WHO erkannt

Es hat bis zum Jahr 2018 gedauert: Die Weltgesundheitsorganisation stuft Transmenschen nicht mehr als psychisch krank ein, so dass Transsexualität nun nicht mehr als Störung gilt. Ein Ende der Diskriminierung geschlechtlicher Minderheiten wird das aber kaum bedeuten.

 

Kein großer Wurf, sondern überfälliger Schritt

Gerade ist in elfter Auflage die „Internationale Klassifikation von Krankheiten” der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erschienen. Diese Übersicht nutzen Regierungen und Behörden weltweit als Grundlage für die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen. Und man mag es kaum glauben, aber im Jahr 2018 ist „Transsexualität“ für die WHO keine „psychische Störung“ mehr, sondern wurde ins Kapitel „Sexualgesundheit“ einsortiert.

Um das klar zu sagen, hierbei handelt es sich nicht um einen großen Wurf der WHO, sondern einen seit langer Zeit überfälligen Schritt, um die gefährliche Diskriminierung aller Transmenschen endlich zu beenden: Denn laut WHO wurde Transmenschen bislang eine „Störung“ zugeschrieben, so dass laut der Klassifikation die Beseitigung der „Störung“ das Ziel einer medizinischen Behandlung angestrebt wurde.

Dass für viele Transmenschen nun ein „Ende der Diskriminierung“ in Sicht sei, wie manche Medien titeln, kann leider nur auf dem Papier behauptet werden – die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Ländern, in denen geschlechtliche Minderheiten kriminalisiert werden.  „Täglich sind Millionen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und andere sexuelle Minderheiten Grausamkeiten allein aufgrund der Tatsache ausgesetzt, wen sie lieben“, sagte der UN-Experte Victor Madrigal-Borloz, der für den Schutz der Rechte sexueller Minderheiten zuständig ist, bei seiner ersten Rede im UN-Menschenrechtsrat.

In Deutschland gibt es seit 1981 das „Transsexuellengesetz“, das vom Bundesverfassungsgericht in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurde – lange Zeit durften Transmenschen ihr Geschlecht in ihren Ausweisdokumenten nur ändern lassen, wenn sie vorher die so genannte „Große Lösung“, also eine Geschlechtsangleichung, durchführen ließen. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 als nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Aber bis heute ist es so, Transmenschen zwei Gutachten vorlegen müssen, die ihre Geschlechtsidentität bestätigen, um ihren Vornamen und das Geschlecht in offiziellen Dokumenten ändern zu können. Eine Klage gegen dieses Verfahren lehnte das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 ab, die Richter*innen konnten nicht nachvollziehen, dass der Zwang, solche Gutachten einzuholen, eine Pathologisierung von Transmenschen darstellen könnte. Das sehen transidente Personen aus eigener Erfahrung ganz anders. Die transidente Ärztin und Historikerin Livia Prüll schreibt auf ihrer Website, und daran hat sich trotz der neuen Sortierung in der WHO-Klassifikation nichts geändert: „Den transidenten Menschen bleibt nichts anderes übrig, als für ihre Menschenwürde weiterzukämpfen. Warum ist das so mühsam?“

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