Neues Gesetz schützt vor Belästigung durch Abtreibungsgegner

Für viele Schwangere ist der Gang zu einer Beratungsstelle oder Einrichtung, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ein Spießroutenlauf. Sie werden durch Abtreibungsgegner belästigt, angegriffen und moralisch unter Druck gesetzt. Am 13. November trat (endlich) ein Gesetz in Kraft, das sie besser schützen soll.

Hinter dem holprigen Wort „Gehsteigbelästigung“ verbirgt sich strukturelle Belästigung von Abtreibungsgegner*innen, die Schwangeren ihre Weltanschauung und vermeintliche moralische Überlegenheit aufdrücken möchten. Ein neues Gesetz, das der Bundestag bereits im Juli beschlossen hat, sieht sogenannte Schutzzonen vor entsprechenden oder betroffenen Einrichtungen vor. Konkret bedeutet es, dass in einem Bereich von 100 Metern keine wahrnehmbaren Belästigungen stattfinden dürfen. Darunter fällt auch das Verbot, „Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen“ die eigene Meinung zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit falschen Behauptungen zu beeinflussen.

Obwohl Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich straffrei sind, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt werden und sich Schwangere mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lassen, ist die Realität geprägt von Stigmatisierung, Misogynie und antifeministischer Haltung. Unter anderem aufgrund des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, über den seit Jahren hitzig diskutiert wird. Im Magazin haben wir unter anderem diesen Text darüber geschrieben.  

Belästigung wird teuer!

Lisa Paus, Bundesfrauenministerin, sagt dazu: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke.”

Seit dem 13. November hat der BUND das Schwangerschaftskonfliktgesetz nicht nur verschärft, sondern ergänzt. Die wichtigsten Beschlüsse sind folgende: Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen, ratsuchende Schwangere besser schützen, Personal besser schützen, konsequente Ahndung mit einem Bußgeld bis 5.000 Euro, eine Verbesserung der Datenlage über die Anzahl der Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen.

Zur Einordnung: Laut Statista wurden im Jahr 106.218 Schwangerschaftsabbrüche gezählt. Das sind mehr als 20.000 Abbrüche weniger als 1996. Erst 2022 hat sich die Anzahl unter den 35 bis 40-jährigen Frauen erstmals seit 20 Jahren wieder erhöht.

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