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Der Staat treibt immer seltener Unterhalt für Kinder getrennter Eltern ein

Wenn ein Elternteil nach einer Trennung zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist und nicht zahlt, springt der Staat ein – neue Zahlen zeigen nun: Immer seltener gelingt es dem Staat, sich das Geld wieder zurückzuholen.

 

Der Staat springt ein

Wenn Eltern sich trennen, ist danach häufig einer der beiden Elternteile unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern – in der Regel ist das der Fall, wenn die Kinder nicht 50:50 bei beiden Elternteilen wohnen und betreut werden, sondern ein Elternteil einen größeren Teil der der Kinderbetreuung übernimmt. In den meisten Fällen ist es auch heute noch so, dass die Kinder mehr bei der Mutter leben und der Vater Unterhalt zahlen sollte.

Leider gehört es zum normalen Geschäft, dass das Geld nicht bei den Kindern ankommt; das kann sein, weil der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann, etwa weil er*sie arbeitslos ist; oder er*sie weigert sich. In beiden Fällen springt der Staat mit einem Vorschuss ein und zahlt, und zwar seit Sommer 2017, für alle Kinder bis 18 Jahre – vorher galt das nur für Kinder bis zwölf für maximal 72 Monate. Dieser Vorschuss ist nicht vom Sorgerechtsstatus abhängig. Bei Elternteilen, die sich weigern zu zahlen, obwohl sie könnten, ist vorgesehen, dass der Staat das vorgestreckte Geld eintreibt.

Probleme beim Geldeintreiben

Eine neue, bisher unveröffentlichte Studie des Familienministerium, aus der die „Süddeutsch Zeitung“ zitiert, belegt nun, dass es den Behörden immer seltener gelingt, das Geld einzutreiben: Die so genannte Rückholquote ist im vergangenen Jahr von vorher 19 Prozent auf nur noch 13 Prozent gesunken. Laut Familienministerium wurden 2018 insgesamt 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss vorgestreckt, nur 270 Millionen Euro davon konnten die Behörden wieder eintreiben.

Ein Problem scheint zu sein, dass die Behörden nicht hinterherkommen mit der Antragsflut – durch die Reform des Unterhaltsrechts im Sommer 2017 hatte sich die Zahl der Kinder, die einen Anspruch auf Unterhalt haben, fast verdoppelt. Die Behörden mussten also erstmal diesen Mehraufwand auf die Reihe kriegen und knabbern offenbar immer noch stark daran. Das Familienministerium hatte dem Rechnungsausschuss des Bundestages im Oktober des vergangenen Jahres einen Fortschrittsbericht vorlegen müssen – aus diesem geht hervor, dass Forderungen wie etwa eine bessere Personalausstattung der Ämter und ein besseres Forderungsmanagement in den Unterhaltsvorschussstellen bisher überhaupt nicht erfüllt werden konnten.

Fahrverbote für Zahlungsverweigerer*innen?

Die aktuellen Zahlen hat die Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz von den Grünen in Erfahrung gebracht – sie sagte der Süddeutschen Zeitung, angesichts der aktuellen Zahlen müssten spätestens jetzt bei den Regierungen von Bund und Ländern alle Alarmglocken läuten.

Die Familienministerin Franziska Giffey hatte übrigens schon vor einiger Zeit über kreative Druckmittel nachgedacht und angeregt, säumige Elternteile mit Fahrverboten zur Zahlung zu bewegen, frei nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.

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