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Weiblich, männlich, inter – Nächstes Jahr kommt das dritte Geschlecht im Geburtenregister

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Als Geschlecht nur „weiblich“ oder „männlich“ eintragen zu können, reicht nicht aus.

 

Das Ende der Leerstellen

Bisher war es in Deutschland nur möglich, im Geburtsregister eines Kindes als Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben – oder gar kein Geschlecht einzutragen. Doch auch für intersexuelle Menschen, also alle, die aufgrund von genetischen, körperlichen oder hormonellen Merkmalen nicht in das bisherige Zwei-Schubladen-System passen, muss es eine Möglichkeit geben, eine „positive“ Geschlechteridentität einzutragen. Andernfalls würden die Persönlichkeitsrechte von Intersexuellen verletzt. So entschied es heute das Bundesverfassungsgericht.

Die Klage einer 27-jährigen intersexuellen Person, die bei ihrer Geburt als Mädchen eingetragen wurde und erst im Laufe der Pubertät von ihrer Intersexualität erfuhr, ging durch alle Instanzen und scheiterte im vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof. Nun revidierte das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil. Das Auslassen der Geschlechteridentität behindere den Findungsprozess junger Menschen und beeinträchtige somit ihre Menschenwürde. Bis zum Ende des nächsten Jahres ist es nun Aufgabe der Regierung, eine Alternative zur binären Norm zu finden. Bisherige Vorschläge sind „inter“ oder „divers“. 

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