Foto: ZDF

Weniger Gehalt für Frauen? Gericht weist Klage der Journalistin Birte Meier gegen das ZDF ab

Die Klage der Journalistin Birte Meier wegen Lohnungerechtigkeit gegen das ZDF wurde vom Berliner Arbeitsgericht in erster Instanz abgewiesen. Ein Rückschlag für den Kampf um Lohngerechtigkeit.

 

Ein Verfahren für mehr Lohngerechtigkeit

Heute morgen wurde Birte Meiers Klage wegen Lohnungerechtigkeit gegen das ZDF vom Berliner Arbeitsgericht in erster Instanz abgewiesen. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Die preisgekrönte Frontal21-Journalistin hatte das ZDF verklagt als sie herausfand, dass sie weniger verdiente als viele ihrer männlichen Kollegen. Im Detail hatte die Journalistin gegen die Einstufung ihres Beschäftigungsverhältnisses als freie Mitarbeit, auf Auskunftsansprüche zur Geltungmachung von Differenzvergütung zu anderen, männlichen Kollegen und auf einen Schadensersatzanspruch wegen geschlechterspezifischer Diskriminierung geklagt. Das Gericht sah alle Teilaspekte der Klage als zulässig, aber unbegründet. Birte Meiers Anstellungsverhältnis sei mit dem einer freien Mitarbeiterin konform, ihr und ihrem Anwalt sei es nicht gelungen eine Lohndiskriminierung nachzuweisen und in der Folge sei auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung abzuweisen. Dieses Urteil entspricht, laut Gericht, der europäischen Rechtssprechung. Das hatte der Anwalt Birte Meiers im Laufe der gerichtlichen Auseinandersetzung in Frage gestellt.

Das Verfahren sorgte im Nachgang an den Verhandlungstag im Dezember 2016 für einiges Aufsehen, als ein Bericht der Berliner Zeitung über den Ablauf der Verhandlung erschien. Dabei standen, neben der Klage, auch die Äußerungen des führenden Richters im besonderen Fokus. Dieser offenbarte, laut Zuhörern, durch Anmerkungen immer wieder ein verstaubtes und sexistisches Weltbild. So gab er zum Beispiel zu bedenken, dass Journalistinnen ja auch schwanger werden könnten und vielleicht allein deshalb schon geringer bezahlt werden könnten. 

Eine Solidarisierungswelle stößt auf Kritik

Viele Journalistinnen, so auch wir, solidarisierten sich mit Birte Meier und sprachen dem Verfahren, egal wie es ausgehen würde, einen wegweisenden Charakter zu. So äußerte sich zum Beispiel die Vorsitzende des Journalistinnenbundes Rebecca Beerheide vor wenigen Tagen im Interview mit kress: „Wie auch immer es ausgeht, der Fall wird wegweisend sein. Gerade in Zeiten, in denen Qualitätsmedien als Lügenpresse verunglimpft werden, brauchen wir starke Journalistinnen und Journalisten. Und dann kommt heraus, dass eine preisgekrönte Journalistin schlechter bezahlt wird als ihre männlichen Kollegen und letztlich vor Gericht ziehen muss, weil die Sache einfach nicht anders geklärt werden konnte. Das ist ein schlechtes Zeichen.” 

Auch Maren Weber, Vorsitzende von ProQoute Medien, solidarisiert sich mit ihrer Kollegin und kritisiert das ZDF für dessen Rückschrittigkeit: „Wir können nur hoffen, dass sich das ZDF in Sachen Lohngleichheit nicht ähnlich rückwärtsgewandt verhält wie bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen. Denn wer sich beim ZDF genauer umschaut, der stellt fest: In den Leitungspositionen sitzen dort vor allem Männer.“

Kritiker an der Solidarisierung mit Birte Meier stellten vor allem in Frage, ob der Diskriminierungsvorwurf auf Grund eines Vergleiches mit einem pensionierten Kollegen überhaupt gerechtfertigt sei. Sicherlich ist es richtig, dass ein pensionierter Kollege, der weitaus länger beim ZDF gearbeitet hat und festangestellt war, auf den ersten Blick ein schwieriger Vergleich ist. Eben dieser Vergleich mit dem pensionierten Kollegen war für Birte Meier allerdings der einzige Weg für eine Klage. Der Pensionär hatte nichts mehr zu verlieren und war bereit, Birte Meier Einsicht in seine Gehaltsstruktur zu geben. Das Recht sich mit gleichgestellten Kollegen zu vergleichen, wurde ihr durch das heutige Urteil verwehrt.

Lohngerechtigkeit braucht Transparenz 

Die Urteilsverkündung zeigt, von einer gesetzlichen Initiative für Lohngerechtigkeit sind wir noch weit entfernt. Solange in den Lohnstrukturen gesetzlich keine Transparenzpflicht vorgeschrieben wird, wird sich an den herrschenden Strukturen, in denen Lohnungleichheit auf Grund von Geschlecht, Herkunft oder anderer Merkmale immer noch weitverbreitet ist, nicht viel ändern. Wie soll eine Journalistin eine Lohndiskriminierung nachweisen, wenn sie nur Einblick in Gehaltsstrukturen von männlichen Kollegen, die nicht mit ihr vergleichbar sind, bekommt? In Sachen Transparenz müssen gerade die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber endlich eine Vorreiterrolle einnehmen. Zwar setzte die deutsche Politik im Oktober 2016 mit der Einigung auf Eckpunkte eines neuen „Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern” einen Impuls, faktisch haben aber, wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden sollte, erst Angestellte eines Unternehmens mit mehr als 200 Mitarbeitern Anrecht auf Informationen über die Gehälter ihrer Kollegen. Kleinere Betriebe blieben hier immer noch außen vor. Wirkliche Transparenz sieht anders aus.

Darüber hinaus scheint es absurd, dass ein Beschäftigungsverhältnis, in dem sie regelmäßig – und das seit 2007 – 40 Stunden in der Woche arbeitet, als freie Mitarbeit eingestuft wird. Bei diesem Arbeitspensum scheint eine weitere Beschäftigung, auch wenn diese durch eine Klausel theoretisch erlaubt ist, praktisch sehr schwer realisierbar. Freie Mitarbeit scheint in diesem Falle zu bedeuten, dass man so viel arbeitet wie Festangestellte, aber keinen Anspruch auf Leistungen wie Krankenversicherung durch den Arbeitgeber hat. Kann das richtig sein? Das Gericht sagt ja.

Die Klage Birte Meiers hat einmal mehr deutlich gemacht, in welch prekären Arbeitsverhältnissen die neueren Generationen von Journalisten – ganz unabhängig von ihrem Geschlecht – stehen. Lohngerechtigkeit ist auch hier ein großes Problem. Arbeitgeber können sich, wie der Fall Birte Meier beweist, mit dem Ruhm preisgekrönter Arbeit ihrer Beschäftigten schmücken und gleichzeitig jegliche Verantwortung für eine faire Bezahlung von sich weisen bzw. kommen nicht einmal in die Verlegenheit, Transparenz zu schaffen, so dass die Journalisten keine Chance auf Lohngerechtigkeit haben.

Lohngerechtigkeit geht uns alle an 

Als junge, angehende Journalistin macht dieses Urteil wenig Mut. Es zeigt, dass wir uns dringend miteinander solidarisieren müssen, als Journalistinnen, als junge Generation, als Medienschaffende, die ein gerechtes, qualitativ hochwertiges und wertschätzendes Umfeld wollen. Denn nur dann können wir den Anforderungen, die die momentane politische Situation, die Gefahr von rechts und dem immer wieder diagnostizierten Qualitätsverlust entgegentreten.

Birte Meier hat nun einen Monat Zeit, um in Berufung zu gehen. Das hatte sie im Dezember im Falle einer Abweisung der Klage bereits angekündigt. Für den Kampf um mehr Lohngerechtigkeit bleibt zu hoffen, dass sie den Schritt in die nächste Instanz nun wirklich geht, damit überprüft werden kann, ob ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliegt. Dabei muss sie nicht Galionsfigur sein, unsere Solidarität sollte ihr jedoch sicher sein – vielleicht vor allem von männlichen Kollegen, deren Beschäftigungsverhältnisse vor dem Gesetz vergleichbar sind.

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