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Arbeitssoziologe zum Klimastreik: „Das deutsche Streikrecht ist absolut unangemessen“

Arbeitnehmer*innen dürfen in Deutschland nicht ihre Arbeit für das Klima niederlegen. Warum ist das so – und wie sieht es in anderen Ländern aus? Ein Experte erklärt die Hintergründe.

Die Sommerferien sind in allen Bundesländern vorbei. Und die Schüler*innenbewegung Fridays for Future meldet sich aus der Sommerpause zurück. Am Freitag, den 20. September rufen die Jugendbewegung und verschiedene Umweltorganisationen zu einem bundesweiten Klimastreik auf. Insgesamt 479 Klimastreiks sind geplant – aufgerufen sind explizit nicht nur Schüler*innen und Student*innen, sondern auch Azubis und Arbeitnehmer*innen: #AlleFürsKlima lautet der dazugehörige Hashtag. Doch Arbeitnehmer*innen dürfen nicht einfach die Arbeit niederlegen, um an dem Streik teilzunehmen. Warum das so ist, darüber haben wir mit Peter Birke gesprochen, der an der Universität Göttingen zu den Schwerpunkten Arbeit, Unternehmen und Wirtschaft forscht.

Was ist ein Streik?

„Im Grundgesetz ist in Artikel neun die Koalitionsfreiheit festgelegt. Diese garantiert, dass sich Arbeitnehmer in Gewerkschaften, Arbeitgeber in Verbänden zusammenschließen dürfen“, sagt Birke. Beide Parteien dürfen weitgehend unabhängig von staatlichen Eingriffen Tarifverträge, welche die Arbeitsbedingungen festlegen, abschließen. Streiks sind ein Machtmittel von Gewerkschaften, um in diesen Verhandlungen ihre Ziele umzusetzen.

Peter Birke forscht an der Universität Göttingen zu den Themen Arbeit, Unternehmen und Wirtschaft. Foto: Klaus Peter Wittemann

Das Streikrecht sei jedoch nicht im Grundgesetz festgeschrieben. Richter*innen entscheiden, ob ein Streik zulässig ist, oder nicht. „Dieser muss sozial adäquat sein, das heißt, er muss Themen umfassen, die im engeren Sinne durch Tarifverträge zu regeln sind. Und es muss eine Gewerkschaft dazu aufgerufen haben“, erklärt Birke.

Sogenannte politische Streiks, bei denen ein politisches und kein tariflich regelbares Ziel im Vordergrund steht, sind in Deutschland nicht zulässig. Gewerkschaften, die Beschäftigte dazu aufrufen, die Arbeit niederzulegen, um an einem Klimastreik teilzunehmen, könnten zu Schadensersatzzahlungen verklagt werden. Streikende Beschäftigte könnten gekündigt werden.

Warum ist der politische Streik in Deutschland illegal?

Dass der politische Streik meistens illegalisiert werde, hänge mit Auseinandersetzungen in den frühen Jahren der Bundesrepublik zusammen, erzählt Birke. Anfang der 1950er-Jahre gab es eine heftige Auseinandersetzung um die Reichweite von Mitbestimmung von Beschäftigten in Betrieben. 1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz entworfen. „Daran gab es hohe Erwartungen, was Selbstverwaltung oder die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln anging“, sagt Birke. „Doch das Betriebsverfassungsgesetz hat dann festgelegt, dass die Mitbestimmungsrechte doch nicht so weitgehend sind.“

„Fridays for Future kann zum Streik aufrufen – das wird nach deutschem Recht aber nicht als Streik anerkannt.“

Daraufhin habe die IG Druck und Papier 48 Stunden die Zeitungen bestreikt. „Damals gab es noch überhaupt keine Rechtsprechung, aus dem Grundgesetz konnte man nicht entnehmen, wie das zu interpretieren ist“, sagt Birke. „Und die Arbeitsgerichte haben die Gewerkschaft daraufhin zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt. Seitdem haben Gerichte das Eingreifen von Streikbewegungen in die Gesetzgebung im engeren Sinne, also dass man gegen ein bestimmtes Gesetz streikt, illegalisiert. Die Gewerkschaften können sich dagegen kaum wehren, weil sie dadurch immer von der Pleite bedroht sind.“

Hinter dieser Entscheidung von 1952 stehe der Ost-West-Konflikt, sagt Birke: „Man hatte Angst vor der Ausbreitung sozialistischer Ideen, von Formen der Vergesellschaftung, die Angst vor dem Kommunismus ging um.“ Die Gewerkschaften hätten zwar Rechte bekommen, aber diese Rechte waren so zugeschnitten, dass sie nicht in der Lage waren, die staatliche Gesetzgebung stark zu beeinflussen.

Braucht es in Deutschland eine Reform des Streikrechts?

Peter Birke meint: Ja. „Ich halte das deutsche Streikrecht für absolut unangemessen für eine demokratisch verfasste Gesellschaft. Natürlich sollten Beschäftigte ein Mitspracherecht haben bei der Produktion. Gerade wenn es darum geht, dass gesundheitsschädliche oder klimazerstörende Produkte hergestellt werden. Da müsste man schon mal drüber reden, ob man nicht andere Produkte oder zumindest ökologischer produzieren könnte.“

Als Beispiel nennt Birke eine Firma, die Teile für ein Kohlekraftwerk produziert. Angenommen, die Belegschaft würde sich dazu entschließen, lieber klimafreundlichere Solarzellen herstellen zu wollen, und dafür in den Streik treten, dann wäre das bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht zulässig. „Es ist nicht nur Sache der Politik, zu sagen, wie die Gesellschaft funktionieren soll“, meint Birke. „Und das betrifft natürlich auch den Bereich der Produktion. Der alte Spruch, die Demokratie hört am Werkstor auf, müsste eigentlich längst überwunden sein. Aber sieht man sich das Streikrecht an, sieht man das noch nicht so richtig.“

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

In Österreich, England und Deutschland ist das politische Streikrecht sehr restriktiv. Das Gegenbeispiel sei Frankreich, sagt Birke: „Dort gibt es permanent politische Streiks gegen Maßnahmen der Regierung. Gerade in den südeuropäischen Ländern wie Spanien, Portugal, Griechenland ging es bei Streiks während der Krisenzeit oft um Rentenreformen, Austeritätspolitik, öffentliche Krankenhäuser und so weiter. Das waren große politische Streiks.“

Birke fügt jedoch hinzu, dass diese Streiks meist eher symbolisch seien. Denn nur weil man streike und gesellschaftliche Grundfunktionen außer Kraft setze, bedeute das noch lange nicht, dass man etwas durchsetzen könne. Das beste Beispiel dafür seien die südeuropäischen Streiks gegen die Austeritätspolitik der EU.

Lässt sich ein politischer wirklich so eindeutig von einem sozialen Streik trennen?

„Es ist jedoch eine abstrakte Trennung, zu sagen, es gäbe soziale und politische Streiks. Beides greift immer ineinander“, sagt Birke. Er sieht in den vergangenen Jahren eine Veränderung von Arbeitskämpfen. Es gehe nicht mehr nur schwerpunktmäßig um Löhne, sondern zunehmend um die Art und Weise, wie wir leben wollen. „Zum Beispiel bei den streikenden Kitas und Krankenhäusern: Da ging es in den letzten Jahren auch immer darum, wie soll das öffentliche Gut, Kinderbetreuung oder Krankenpflege, ausgestattet werden. Mit finanziellen Mitteln und Ressourcen, wie die Berufe anerkannt werden sollen und so weiter.“

Als weiteres Beispiel für die Politisierung des Streiks nennt Birke die Forderungen der IG Metall: „Die Forderung nach reproduktionsorientierten Arbeitszeiten, dass man die Zeit haben soll, seine Kinder oder Eltern zu pflegen, wenn sie krank sind. Das ist eine politische Forderung. Da geht es um Geschlechterverhältnisse, wie soll man Partnerschaften konstruieren, wie leben wir zusammen.“

Auch den Frauenstreik vergangenes Jahr und den Klimastreik am kommenden Freitag sieht Birke als Indikatoren dafür, dass Streiks im weiteren Sinne politischer werden. „Es gibt aber auch eine Entpolitisierung, weil das Mittel Streik sehr abstrakt und symbolisch begriffen wird“, meint Birke. Streiks könnten unterschiedliche Ziele haben, so der Politikwissenschaftler: Sie könnten wie Demonstrationen sein, also bestimmte Ziele wie eine bessere Klimapolitik öffentlich fordern. Aber sie könnten auch Druck auf Unternehmen oder den Staat ausüben, indem man die Arbeit verweigere. Zum Beispiel indem man klimaschädliche Stoffe, Maschinen oder Geräte nicht mehr produziere. Das wäre ein sogenannter Erzwingungsstreik. Diese Form des Streiks hätte eher abgenommen, meint Peter Birke. Angriffe auf juridischer Ebene hätten in der Vergangenheit überwiegend Erzwingungsstreiks betroffen.

Ist ein Streik gegen die Klimapolitik der Regierung zulässig?

„Fridays for Future kann zum Streik aufrufen – das wird nach deutschem Recht aber nicht als Streik anerkannt“, sagt Birke. Es handele sich eher um eine Demo und symbolische Protestaktion. Daran könnten Arbeitnehmer*innen natürlich in ihrer Freizeit teilnehmen. Wenn eine Gewerkschaft zum Streik und zur Arbeitsniederlegung aufrufen würde, um die Regierung und ihre Klimapolitik unter Druck zu setzen, würde das sehr wahrscheinlich als nicht sozial adäquat eingestuft werden. Schließlich gehe es nicht um Arbeitszeiten oder Löhne.

Einige Gewerkschaften wie Verdi haben dennoch zur Teilnahme am Klimastreik aufgerufen – allerdings mit dem ergänzenden Halbsatz, „wem immer es möglich ist“. „Verdi dürfte nicht legal dazu aufrufen, einen Tag die Arbeit aus Protest gegen die Klimapolitik der Regierung niederzulegen, da das nichts konkret mit den Tarifverträgen zu tun hat“, sagt Birke. „Deshalb formulieren sie das so. Übersetzt heißt das: Politisch finden wir das richtig, aber zu einem richtigen politischen Streik, bei dem öffentliche Güter oder die Produktion lahmgelegt werden, können wir nicht aufrufen, weil wir dann vermutlich für den Schaden aufkommen müssen.“

Der Originaltext von Tessa Högele bei unserem Kooperationspartner ze.tt erschienen. Hier könnt ihr ze.tt auf Facebook folgen.

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