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Die Vorsorgevollmacht – Wem vertrauen Sie blind?

Was eine Vorsorgevollmacht genau.

 

Eine Vorsorgevollmacht kann vieles im Bedarfsfall erleichtern, ist jedoch auch mit einigen Besonderheiten behaftet.

Erfahren Sie hier was eine Vorsorgevollmacht genau ist und was es zu beachten gilt.

In diesem Artikel erfahren Sie:

1. Was genau ist eine Vorsorgevollmacht?

2. Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht besitze?

3. Welche Besonderheiten Vorsorgevollmacht sind zu beachten?

1. Was genau ist eine Vorsorgevollmacht?

Sollten Sie jemals nicht mehr entscheidungsfähig sein, sei es aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls, können Sie zur Wahrung Ihrer Interessen und Wünsche im Vorfeld einen Vorsorgebevollmächtigten ernennen.

Mit der Vorsorgevollmacht erstellen Sie ein rechtsgültiges Dokument, dass ab dem Zeitpunkt der Erstellung rechtskräftig ist. Sie ernennen darin Ihren Bevollmächtigten als ihren „persönlichen Stellvertreter“ und diese Entscheidung wird keiner weiteren Prüfung zu Ihrem Wohle unterzogen. Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, dass Sie solch eine Vorsorgevollmacht nur dann erteilen, wenn Sie der betreffenden Person absolutes Vertrauen entgegenbringen.

Sie können zudem festlegen, in welchen Lebensbereichen Ihr Stellvertreter bevollmächtigt ist, an Ihrer statt tätig zu werden. Sollten Sie wünschen, dass die Person in finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen für Sie fällen soll, so können Sie dies genau angeben.

Bitte beachten Sie: Im Bedarfsfall ergeht keine automatische Berechtigung an nähere Angehörige, Sie zu vertreten.

2. Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht besitze?

Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben und im Bedarfsfall nicht entscheidungsfähig sein, wird ein Betreuungsgericht zur Wahrung Ihrer Interessen einen Betreuer bestellen. Sollten Sie hierzu keine Betreuungsverfügung ausgestellt haben, kann das Gericht keinen Bezug auf Ihre Wünsche nehmen und nach eigenem Ermessen eine geeignete Person für Sie ernennen.

In der Regel wird das Gericht bemüht sein, Ihnen eine vertraute Person zuzuweisen, es ist jedoch keine garantierte Vorgehensweise. Je nach Ihren persönlichen Umständen kann es auch vorkommen, dass eine fremde Person für Sie bestimmt wird.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie der Fremdbestimmung über eine Ihnen zuzuteilende Betreuung entgegenwirken.

3. Welche Besonderheiten einer Vorsorgevollmacht sind zu beachten?

Eine Vorsorgevollmacht beinhaltet keinerlei Schutz vor einer etwaigen, missbräuchlichen Verwendung.

Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung ist dieses Dokument direkt nach Ausstellung rechtsgültig. Was eigentlich ein Vorteil bedeutet, kann bei unlauteren Absichten zu einem Nachteil mit großer Tragweite werden, da es die betreffende Person umgehend bevollmächtigt, in Ihrem Namen rechtskräftige Geschäfte auszuführen.

Es findet bei dieser Vollmacht keine Prüfung Ihres aktuellen, gesundheitlichen Zustands statt. Da zumeist alle wichtigen Lebensbereiche Bestandteil der Vollmacht sind, könnten theoretisch direkt nach Ausstellung auch In finanziellen Angelegenheiten, ohne Ihre Wissen, wichtige Entscheidungen getroffen werden, selbst wenn Sie noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein sollten.

Es wird aus diesen Gründen daher angeraten, besonders vorsichtig zu sein und nur bei vollstem Vertrauen eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Sollten Zweifel bestehen, wäre eine Betreuungsverfügung immer vorzuziehen, da hier keine Entscheidungen für Sie, ohne Kontrolle und Zustimmung des Gerichts, getroffen werden können.

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