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Stillstand in der Debatte um Paragraf 219a: Wann tut sich endlich etwas?

Linke, Grüne und FDP fordern eine Überarbeitung des Paragrafen 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen regelt. Am 27. Juni haben Expert*innen im Rechtsausschuss des Bundestages Stellung dazu bezogen. Aber weiter sind wir immer noch nicht. Ein Kommentar.

 

Die Debatte um Paragraf 219a im Bundestag 

Obwohl uns die Debatte um den Paragrafen 219a, also der Paragraf, der das vermeintliche „Werbeverbot”, das de facto ein Informationsverbot von Schwangerschaftsabbrüchen für Ärzt*innen festlegt,  nun schon eine Weile begleitet, hat sich auf politischer Ebene noch immer nichts getan. Dass sich daran so schnell wohl nicht ändern wird, lässt die Anhörung im Rechtsausschusses des Bundestages, die am 27. Juni stattfand, leider vermuten – aber genau dieser Stillstand darf nicht akzeptiert werden. 

Zum Hintergrund: Der Zugang zu Informationen über eine potentielle Abtreibung wird Schwangeren nach wie vor erschwert. Ärzt*innen dürfen nicht für den eigenen „Vermögensvorteil oder in grob anstößiger Weise” für Schwangerschaftsabbrüche „werben”. In der Praxis bedeutet diese Regelung aber vor allem, dass Ärzt*innen in Deutschland nicht sachlich darüber informieren dürfen, dass sie diese medizinische Leistung anbieten. Doch was „grob anstößige Werbung” ist, ist Auslegungssache und wird dadurch von sogenannten Lebensschützer*innen immer wieder dazu genutzt, Ärzt*innen, die über Schwangerschaftsabbrüche auf ihren Webseiten informieren, anzuzeigen.

219a ist ein prägnantes Beipsiel für den Backlash, den unsere Gesellschaft gerade erlebt. Jahrelang war dieser Paragraf in der Praxis kaum relevant, weil es schlicht keine Anzeigen gegen Ärzt*innen gab. Erst in den vergangen Jahren steigen die Zahlen der Anzeigen – es gibt sogar Männer, die stolz öffentlich  verkünden, dass das Anzeigen von Informationsbereitstellung zum Schwangerschaftsabbruch ihr Hobby sei. Der bekannteste Fall der letzten Jahre: die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Ihre Verurteilung im November 2017 erreichte eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit und fand zahlreiche Unterstützer*innen auf Seiten der Ärztin, die die Streichung des Paragrafen forderten. Daraus entwickelte sich die politische Debatte um das Gesetz, das 1933 ursprünglich von den Nazis eingeführt wurde. Grüne, Linke und die FDP haben nun Gesetzesentwürfe eingereicht, über die am 27. Juni im Rechtsausschuss des Bundestages mit Sachverständigen diskutiert wurde. 

Eine kontroverse Debatte 

Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zeigte sich wieder einmal, dass die Debatte um den Paragrafen 219a von sehr kontroversen Meinungen und Lagern diskutiert wird. Während Linke und Grüne Gesetzentwürfe zur Streichung von 219a eingebracht haben, legte die FDP einen Vorschlag zur Anpassung vor. Die anwesenden Sachverständigen, darunter Frauenärzt*innen, Jurist*innen, Schwangerschaftskonfliktberaterinnen und eine Vertreterin der katholischen Kirche, diskutierten über die Konsequenzen einer Abschaffung des Paragrafen 219a. In den anschließenden Fragerunden wurde eins deutlich: eine Einigung liegt in weiter Ferne. Gerade aus dem konservativen Lager der CDU und von den Vertretern der AfD gab es Versuche der Diffamierung der weiblichen Sachverständigen, die für eine Streichung des Paragrafen plädieren. Sie konterten souverän mit ihrem Fachwissen. Dieses Verhalten zeigt, wie vergiftet der Diskurs über den Paragrafen 219a ist und wie immer wieder versucht wird, die Debatte vom eigentlichen Kern wegzulenken: dem Recht auf Information, das Frauen durch den Paragrafen versagt wird und die Kriminalisierung von Ärzt*innen, die ihren Job machen. 

Dazu kam dann noch das absurde Verhalten des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Stephan Brandner von der AfD. Dieser bezeichnete den Stillen Protest von Aktivist*innen auf der Tribühne als „Affenzirkus”, wollte zwischenzeitlich die gesamte Zuschauerschaft der öffentlichen Sitzung rausschmeißen und bezeichnete diese am Ende als „beschränkt”. 

Befürworter des Paragrafen, so war es auch den Aussagen der jeweiligen Sachverständigen in der Sitzung zu entnehmen, befürchten mit der erlaubten Bereitstellung von Informationen ein  „lebensfeindliches“ Klima, durch welches Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch animiert werden könnten. Dieses Argument stellt aber das „Recht des ungeborenen Kindes” über das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und zeigt, wie diffus die ganze Debatte geführt wird. Nicht betroffene Frauen, sondern vor allem ältere männliche Parteipolitiker und  Sachverständige aus rechtspolitischen Reihen gaben dabei viel zu häufig den Ton an. Und dabei fällt viel zu oft die Tatsache unter den Tisch, dass es bei der Debatte ausschließlich um das Recht auf Information von und einen sicheren Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für Frauen geht.

Die Politik ist in der Pflicht 

Die Politik muss Schwangere in dieser Situation unterstützen, ein neues Beratungskonzept schaffen und auch für Ärzt*innen die strukturellen Voraussetzungen schaffen, um über Schwangerschaftsabbrüche auf legalem Wege informieren zu können. Dazu gehören auch eine medizinische Ausbildung, in der Abbrüche wirklich gelehrt werden, festgelegte Standards und klare Richtlinien im Berufsrecht der Ärzt*innen. Aktuell bewegen sie sich in der Schusslinie sogenannter Lebensschützer*innen und sehen sich in einem ständigen Konflikt zwischen dem Strafgesetz und ihrer Pflicht Patientinnen ausreichend zu informieren.

Der Paragraf 219a macht eine sachgemäße Information zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland fast unmöglich. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die außer der betroffenen Frau bzw. der schwangeren Person, niemanden etwas angehen sollte – und die keine Frau leichtfertig trifft. Deshalb müssen wir uns alle klar positionieren und für das Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen für jede Frau einstehen. Das ist der erste Schritt. Das Recht auf Selbstbestimmung dann der nächste. 

Text: Helen Hahne und Alina Hoppe 

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