Foto: schermaafbeeding

THE PINK ELEPHANT IN THE ROOM…

Was die Bundesliga mit der Rechtsbranche gemein hat

 

„Wer, wenn nicht wir…“, so RA Schellenberg, der Präsident des Berufsverbandes der deutschen Anwaltschaft, auf der Mitgliederversammlung und Vorstandswahl in Essen.

„Wer, wenn nicht wir, setzen uns für Recht und Gerechtigkeit ein –  jeden Tag.“ Zustimmendes Nicken im Berufsverband DAV.

Die deutsche Anwaltschaft ist in der Zukunft angekommen. 

Nein, hier geht es nicht um Legal Tech – wie auf dem soeben eröffneten Anwaltstag in Essen. Es geht um das Genderverhältnis im Berufsstand – das viel zitierte „Anwältinnenproblem“ (siehe dazu auch meinen Beitrag „Justitia wir haben ein Problem…“)

Mit knapp 45 % Anwältinnen und über 55 % Jurastudentinnen ist der Trend eindeutig und unumkehrbar. Angeblich prognostizierte die Zukunftsstudie der Prognos AG, die der DAV beauftragt hatte, schon vor knapp 5 Jahren der Anwaltszunft einen überdurchschnittlich hohen Zuwachs an weiblichen Berufsträgern. Tatsächlich hatte man aber lediglich die Überschrift gelesen „Die Zukunft der Anwaltschaft ist weiblich“. Gemeint war jedoch mehr als ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Legal Branche. Wer die Zukunftsstudie tatsächlich gelesen hatte, den erwartete eine Überraschung: ging es doch darum, dass sich nicht die Branche, sondern der Markt verändern wird: dass nämlich der Markt der juristischen Rechtsberatung (bzw. der juristischen Dienstleistung im allgemeinen) zukünftig von den Anwälten mehr von den Qualitäten einfordern würde, die gemeinhin als „typisch weiblich“ eingestuft werden. Ein Schlag ins Gesicht und eine rote Warnlampe für die deutsche Rechtsbranche, die sowohl im Branchenvergleich innerhalb Deutschlands als auch im internationalen Vergleich der Legal Branche traditionell Geld, Macht und Entscheidungen in die Hände weißer Männer jenseits der fünfzig legt.

Das „Anwaltsblatt“ des Berufsverbandes DAV greift dieses bereits auf der Jahrestagung des Berliner Institut für Anwaltsrecht (11/2016) diskutierte Anwaltsmarktthema in seiner aktuellen Ausgabe 05/2017 zum Deutschen Anwaltstag auf (siehe beispielsweise den Beitrag von Prof. em. Dr. Koch, HumboldtUni Berlin, der gleich mehrfach Bezug auf unsere Beiträge und Workshops zu diesem Thema aus 2013 und 2014 nimmt).

Dem ausgewogenen Genderverhältnis stehen das GenderPayGap von knapp 30% (GELD), der weibliche Partneranteil in Kanzleien von nur 10 % (MACHT) und die minimale weibliche Postenquote bei Berufsverbänden und Kammern (ENTSCHEIDUNGEN) gegenüber. Gerade feierte der DAV die Erhöhung der Referentinnenquote in den Verbandsveranstaltungen in den letzten 5 Jahren auf 31 % – trotz Referentinnenpool. Präsidentinnen gab es in den Vertretungen noch nie. Ebenso wie weibliche Preisträgerinnen bei den jährlich 5 zu vergebenden DAV-Preisen. Immerhin weißt die Kandidatenliste 2017 für den Vorstand ein ausgewogenes Verhältnis auf – wenn auch nicht der Vorstand dann schlussendlich selbst.

Vom Einsatz weiblicher Stärken und Qualitäten ist der Berufsstand weit entfernt. Und das vorhandene Potenzial wird gezielt unterdrückt.

Ist das bloß das gesellschaftliche Abbild in unserem Berufsstand? Oder waren Anwältinnen schlicht nicht qualifiziert genug? – wie Schellenberg sowohl im Beitrag des Anwaltsblattes als auch auf dem Anwältinnenkongress auf dem DAT 2017 in Essen meint? Zwar zitiert er das Beispiel der ersten deutschen Bundes-Liga-Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus und ihren steinigen Weg in dieser Männerdomäne – hält es jedoch 2 Sätze weiter eher für Zufall, dass auch 2017 auf der Eröffnungsveranstaltung des DAT Frauen und Anwältinnen nur als Blumenmädchen für die ausschließlich männlichen Referenten, Preisträger und Keynotespeaker (Juristen, Politiker und andere) aufs Podium kommen. „Es war“-  so Schellenberg – „ihm gar nicht aufgefallen…“. Ist die deutsche Rechtsbranche und allen voran der Deutsche Anwaltsverein also noch gestriger als die Männerdomäne Fußball? Cool wäre gewesen, Bibiana Steinhaus nicht nur gegenüber den Anwältinnen zu zitieren, um sich dort „gut Wetter“ zu erkaufen, sondern sie auf die Bühne als Referentin zu stellen. So kann denn auch der kulturelle Schlusspunkt des DAT 2017 mit „Rigoletto“ in der Essener Oper nicht als Zufallswahl interpretiert werden: eine Inszenierung, die Frauen als gruselige Zombie-Huren oder unschuldig-einfältige Opfer männlicher Lust in einer Männerwelt darstellt (Stichwort: Ist das Kunst oder kann das weg). Kolleginnen wie Kollegen hat dieser Abend verstört.

Wie glaubwürdig ist ein Berufsstand, der für den „Kampf um Gerechtigkeit“ wie kein anderer stehen will – und selbst bei der Entlohnungsungerechtigkeit ganz vorn dabei ist? Wie glaubwürdig ist ein Berufsstand, der für Diversity eintritt und Zukunft gestalten will und doch alle Macht klassisch-konservativ besetzt?

Es ist wie mit dem vielzitierten „Pink Elephant in the room“:

Indem diese Themen zu Gender Themen, zu Themen des Generation Shift gemacht werden, entledigt man sich der Verantwortung.

Die Quittung kommt prompt:

Der Berufsverband hat im letzten Jahr von 163.000 Mitgliedern 10.000 verloren. Kein Gender Problem.

Kanzleien finden keinen Nachwuchs. Verzweifelt kämpfen Sie um Generation Y ( Millennials und Digital Natives), die sich einfach nicht in die klaren Strukturen einer Aufstiegsleiter vom Associate zum Partner mit maximalem Zeitaufwand eingliedern wollen (hierzu der Artikel „Fix the firm…“ von Hartung und Ziercke im Anwaltsblatt). Auch das kein Gender Thema.

„Wer, wenn nicht wir, setzen uns für Recht und Gerechtigkeit ein –  jeden Tag.“

Ein Berufsstand, der für Recht und Gerechtigkeit eintritt und damit sein täglich Brot verdient, sollte sich schämen, dass Schlusslicht bei „gleiches Recht für alle“ zu sein.

Veränderung ist nicht einfach. Und definitiv jenseits der Komfortzone. Doch es ist unsere verdammte Pflicht, wenn wir als Juristen professionell sein wollen.

Das Gender Pay Gap ist kein Problem der Anwältinnen. Es ist ein Problem der Legal Branche. 

The Pink Elephant in the room.

In diesem Sinne –

Herzlichst,

Ihre Dr. Geertje Tutschka, ACC

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