Foto: Malina Ebert – malinaebert.com

Was du unbedingt über das Ehegattensplitting wissen solltest

Steuerberaterin Reina Becker klagt seit 2008 gegen die gemeinsame Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten – kurz das Ehegattensplitting. Der Grund: Über 7000 Euro zahlt die Mutter von zwei Töchtern im Jahr mehr an Steuern, weil sie nicht verheiratet ist. MAMA BERLIN traf sie zum Interview.

 

Geht es hier nur ums Geld?

Man könnte sagen, es geht Reina Becker ums Geld. Um eine Steuer, die sie zahlen muss, aber nicht will, und die einer Summe von immerhin mehreren tausend Euro im Jahr entspricht.

Falsch ist es nicht. Es geht Reina Becker auch um ihre persönliche finanzielle Freiheit. Ihr Antrieb für den nun schon fast ein Jahrzehnt laufenden Rechtsstreit, den sie aus eigenen Mitteln zahlt ist es aber nicht Geld.

Die Steuer, die sie nicht zahlen will, aber zahlen muss, zahlt sie, weil sie keinen Mann an ihrer Seite hat, an den sie über einen Trauschein rechtlich gebunden ist. Oder um es mit anderen Worten zu sagen: Weil sie als Mutter von zwei Töchter und einer Steuerberaterkanzlei mit zehn Mitarbeitern nicht verheiratet ist.

Reina Becker, die sich nicht getrennt hat oder verlassen wurde, sondern deren Mann verstarb und die seitdem alleine blieb beziehungsweise nicht wieder geheiratet hat, ist dieser Grund schleierhaft. Wie auch viele andere Deutsche fragt sie sich: „Wieso bewertet uns das Finanzministerium anders, sobald wir einen Ehering tragen?“

Der Grund ist das Ehegattensplitting, ein Unikum in Europa. Es subventioniert verheiratete Paar mit bis zu rund 16.000 Euro im Jahr. Kinder sind dabei nicht das Kriterium. Wichtig ist alleine, dass einer gut verdient und der andere wenig bis gar nichts, dann gibt es das fette Plus von Väterchen Staat. Verdienen beide relativ ähnlich, spart das Paar wenig Steuern.

Reina Becker klagt seit 2008 gegen eine ungerechte Besteuerung. Vor allem von etablierten Kräften bekommt sie Gegenwind – Foto: Malina Ebert

Zwischen 19 bis 22 Milliarden Euro kostet der Spaß die Steuerzahler, kein so ganz kleiner Happen bei einem Gesamthaushalt von 316 Milliarden Euro. 93 Prozent der Splitting-Profiteure leben in den alten Bundesländern.

Nicht nur für berufstätige Witwen sind diese Steuerprivilegien bislang unerreichbar, auch unverheiratete Paare oder Paare, bei denen beide in der gleichen Einkommensklasse liegen oder Alleinerziehende und Patchwork-Familie werden schlechter besteuert – obwohl dort Unterstützung vielleicht nötiger wäre.

Sozialneid wird Reina Becker immer mal wieder an den Kopf geworfen. Auch vom Vorsteher des Finanzamtes Leipzig (katholisch, verh., d. Red.) äußerte im Gerichtssaal den Vorwurf „Neidklage“. Die Emotionen kochen schnell hoch. Fast scheint es, als ginge bereits ein Graben durch Deutschland, von Menschen die sagen, das passt nicht mehr in die Zeit und begünstigt die falsche Gruppe und anderen, die sagen: War immer so, hält die Ehen zusammen.

Unter Steuerberatern, so Reina, ist durchaus die Situation bekannt, dass sich Mandaten den Ehegattensplitting-Vorteil ausrechnen lassen und danach großzügig verkünden: „Den bekommt meine Frau als Weihnachtsgeld“. Nochmal: Das Kriterium sind nicht Kinder – sondern eine EHE!

Eben diese Attitüde ist mit das schärfte Argument der Splitting-Gegner, wenn sie vorbringen, das Splitting würde ein traditionelles Rollenverständnis und Abhängigkeitsverhältnisse bestärken – also etwas, das man eigentlich nicht mehr unbedingt fördern möchte in Deutschland 2016. Verena Schulemann von MAMA BERLIN traf Reina zum Gespräch.


Mit Reina Becker in Berlin – Foto: Malina Ebert

Reina, Du kämpfst seit Jahren für eine gerechte Besteuerung. Wer zählt zu Deinen Unterstützern? 

„Neben vielen betroffenen Frauen und Männern viele Familien, ob verheiratet oder auch unverheiratet, die das System ungerecht finden und Verwitwetenverbände. Im Rechtsstreit werde ich von einem ebenfalls verwitweten Steuerberaterkollegen aus Sachsen unterstützt, der das gleiche Verfahren führt. Den Splittingtarif für Verwitwete hat es früher übrigens so lange weitergegeben, wie Kinder zum Haushalt gehörten, mit Wirkung ab 1975 wurde das geändert. Dagegen wurde 2005 der maximale Splittingvorteil nochmal verdoppelt!“

Du bekommst auch böse Kommentare und Anfeindung zu spüren. Aus welchen Reihen kommt die Kritik? 

„Fast nur von Männern, vor allem alten Männern, die, obwohl die Kinder aus dem Haus sind, nach wie vor eine wirtschaftlich von ihnen abhängige Ehefrau haben, die ihnen weiterhin den Haushalt führt und den Rücken freihält. Also aus der Ecke von Besitzstandsbewahrern. Sowohl bei Politikern wie auch bei Richtern ist der Anteil von Männern und tatsächlichen Splittingprofiteuren überdurchschnittlich hoch, da diese Berufsgruppen Einkommen in einer Höhe beziehen, die es überhaupt nur ermöglicht, dass ein Partner zu Hause bleibt. Jeder Versuch das bestehende Recht zu ändern oder auch nur in Frage zu stellen, ruft bei den Begünstigten Widerstand hervor.“

Dir geht es bei der Klage um Gerechtigkeit, aber auch einen eigenen finanziellen Vorteil. 

„Mit einem bestehenden Recht verbinden sich im Laufe der Zeit die Interessen von vielen Individuen, wobei beim Ehegattensplitting hinzukommt, dass viele meinen, sie hätten einen Vorteil, den Sie in Wirklichkeit gar nicht haben oder zumindest nicht in der Höhe, wie sie denken, sie hätten ihn. Und viele werden diesbezüglich gern dumm gehalten.“

Eines der größten Missverständnisse ist, dass das Ehegattensplitting für Familienförderung gehalten wird. Das ist es nicht. Es ist allein eine Förderung einer traditionellen Eheform – Foto: Malina Ebert

Wie meinst du das?

„So hält sich vehement das weitverbreitete Missverständnis, dass das Ehegattensplitting eine Familienförderung sei. Es ist aber keine Familienförderung, sondern ausschließlich eine Eheförderung. Trotzdem ist es sehr schwer, das in die Splittingbewahrer-Köpfe reinzubekommen.“

Wieso ist das so? 

„Das Gesetz ist alt. 1958 wurde es eingeführt zur Beseitigung einer vorher bestehenden Benachteiligung der Hausfrauenehe, es war damals als Familienförderung gedacht und als Anerkennung für die Leistungen der Hausfrau und Mutter, denn damals wurden noch deutlich über 90 Prozent der Kinder ehelich geboren und großgezogen, Frauen durften ohne die Zustimmung ihres Ehemannes überhaupt nicht arbeiten oder auch nur ein eigenes Konto eröffnen, sie waren vom Hausherrn abhängig wie Kinder. 1982 wurde dies noch einmal bestätigt als in einem Grundsatzurteil das Splitting damit gerechtfertigt wurde, es würde überwiegend bei Familien mit Kindern ankommen und sei eben auch eine ,besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter‘. Ob das BVerfG das heute noch so formulieren würde?“

Heute ist die gesellschaftliche Realität allerdings eine ganz andere …

„Ganz genau. Viele Frauen sind berufstätig, finanziell unabhängig, Erziehungsverantwortung wird immer öfter geteilt. Ehen halten in Deutschland im Durchschnitt 14 Jahre und sind schon lange nicht mehr auf Lebenszeit angelegt. Viele möchten daher nicht weiter eine Tradition unterstützen, die längst schon überholt ist. Familie ist heute auch nicht mehr nur Vater, Mutter, Kind und verheiratet, sondern umfasst viel mehr Modelle und Möglichkeiten, unser Leben ist individueller, vielfältiger und gestaltbarer geworden.“

Das ist die inhaltliche Kritik: Ein normatives Gesetz wie das Ehegattensplitting passt nicht in eine demokratische Welt, in der die Freiheit zur individuelle Lebensentfaltung Maxime geworden ist. 

„Daher sollte Förderung dahinfließen, wo sie gebraucht wird, zu den Kindern. Die Ehe ist meist zeitlich begrenzt, aber Eltern bleibt man tatsächlich ein Leben lang.“

Und wie sehen das Deine Kritiker? 

„Ein älterer BFH-Richter hat mir schon ohne Rot zu werden ins Gesicht gesagt, Ehe und Familie sind eben zwei verschiedene Sachverhalte und die dürfen unterschiedlich behandelt werden. Sehr sinnig klang diese Argumentation nun nicht. Es gibt inzwischen ein Urteil, nach dem der Splittingvorteil sogar dann gewährt wird, wenn der Ehegatte schon mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt oder der Partner im Pflegeheim lebt. Würde mein Mann heute noch im Koma liegen, müsste ich 7000 Euro weniger Steuern bezahlen. Aber kann das Sinn eines Gesetzes sein? Es muss einfach anders geregelt werden.“

Seit dem Tod ihres Mannes hat Reina Becker über 60.000 Euro Steuern mehr bezahlt als vorher. Der Grund: Die Mutter von zwei Töchtern ist nicht verheiratet – Foto: Malina Ebert

Dein Rechtsstreit begann 2008. Wo stehst Du bislang? 

„Mein Verfahren hängt seit 2013 beim Bundesfinanzhof (AZ BFH III R 62/13). Bis Ende 2016 soll dort eine Entscheidung fallen – voraussichtlich. Es dauert schon sehr, sehr lange. Der BFH könnte, wenn er den Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot erkennt, selbst schon entscheiden und mir den Splittingtarif zubilligen oder die Klage dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen. Wenn er beides nicht tut, wäre mir der Weg zum BVerfG mit einer Verfassungsbeschwerde möglich, als auch danach noch eine europarechtliche Überprüfung.“

I have a dream … Um mit den berühmten Worten abzuschließen: Wie sehe Dein Traum in Bezug auf eine gerechte Familienbesteuerung aus? 

„Familie ist für mich da, wo Kinder sind und Kinder sollten dem Staat alle gleich viel wert sein. Daher sehe ich beim derzeit diskutierten Familiensplitting den Nachteil, dass die steuerliche Entlastung wieder nur bei Besserverdienenden höher ausfallen würde, wogegen schlechter verdienende Familien gar nichts davon hätten.“

Wie könnte eine Förderung von Ehe, um dem konservativen Klientel gerecht zu werden, aussehen?

Im Steuerrecht hielte ich eine Individualbesteuerung mit bei Eheleuten übertragbarem Grundfreibetrag für eine gute Alternative, die auch die Ehe weiterhin schützt aber eben nicht mehr im Übermaß bevorteilt. Und das Kindergeld sollte FÜR ALLE auf die Höhe der höchstmöglichen Nettoentlastumg durch die Kinderfreibeträge angehoben werden oder sogar auf eine Kindergrundsicherung. Das Geld dafür wäre bei einer Abschmelzung des Splittings da.“

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