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Wie unser Steuersystem Frauen benachteiligt

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus ist Mitglied im Finanzausschuss. Sie erklärt, was sich ändern muss – für ein feministisches, gendergerechtes Steuersystem. 

Die Corona-Krise hat ein Schlaglicht auf die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern geworfen: Homeschooling und Hausarbeit bleiben überwiegend an den Frauen hängen, Frauen arbeiten in systemrelevanten und trotzdem schlechter bezahlten Berufen. So weit, so ungerecht, so bekannt. Aber warum bekommen Frauen jetzt auch noch weniger Kurzarbeiter*innengeld? Warum bekommt Elif, Logistikerin, 2000 Euro brutto, 289 Euro weniger als ihr Arbeitskollege Florian mit ebenfalls 2000 Euro brutto? Schließlich sind doch beide verheiratet mit einem Kind und zahlen die gleichen Beiträge in die Sozialversicherung ein. Kann es sein, dass unser Steuersystem Frauen vorsätzlich benachteiligt?

Des Rätsels Lösung: Elif hat die Steuerklasse V und Florian die Steuerklasse III. Das wird im Rahmen des Ehegattensplittings gerne von Steuerberater*innen empfohlen: als „Sparmodell für die Ehe“. Was für das Paar vorteilhaft scheint, ist für die Frau als Individuum ein Nachteil: Die Steuerklasse V beschert ihr nicht nur höhere Steuerabzüge, sondern wesentlich geringere Lohnersatzleistungen: also weniger Arbeitslosengeld, weniger Kurzarbeiter*innengeld, weniger Elterngeld. Denn diese Lohnersatzleistungen werden nach dem monatlichen Nettolohn, nach dem sofortigen Abzug der Steuern, berechnet. Das „Ehesparmodell“ geht in rund 90 Prozent der Fälle zu Lasten der Frauen.

Mehre Hundert Euro pro Monat weniger

Besonders ungerecht ist das im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge: Die Klasse-V-Steuerzahlerin zahlt nicht nur genauso viel ein wie der Klasse-III-Steuerzahler – was prozentual wegen der höheren Steuerabzüge bei ihr für eine viel höhere finanzielle Belastung sorgt. Sie bekommt dafür auch noch eine deutlich geringere Leistung, weil sie wegen der Klasse V einen geringeren Nettolohn hat, die Sozialversicherungsbeiträge aber anhand des Bruttolohns berechnet werden. Das kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen und widerspricht fundamental dem Äquivalenzprinzip.

In Krisenzeiten, in denen viele Menschen ihre Jobs verlieren, zeigt sich: Dieses angebliche Ehesparmodell mit Steuerklasse V kann auch schlecht für das gesamte Familienbudget sein. Denn einen Ausgleich am Jahresende, anders als bei der Steuer, gibt es bei Lohnersatzleistungen nicht.  Bei der Steuer wird am Ende des Jahres bei Ehepaaren geschaut, ob sie entsprechend dem ihnen zustehenden Splittingvorteil zu viel oder zu wenig Steuer gezahlt haben – und entsprechend nach- oder zurückbezahlt. Bei Lohnersatzleistungen – wie Kurzarbeitsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld – gibt es diesen Ausgleichs-Mechanismus nicht

Die finanzielle Ungleichheit – zementiert durch das Steuersystem

Und damit sind wir beim Kern des Problems: Unser Steuersystem benachteiligt Lebensrealitäten, in denen sich vor allem Frauen befinden. Und bevorteilt Lebensumstände, die vor allem für Männer gelten. Das Ergebnis ist: Das Steuersystem wirkt sexistisch. Und verstärkt die finanzielle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern noch in die Zukunft hinein.

„Der Kern des Problems: Unser Steuersystem benachteiligt Lebensrealitäten, in denen sich vor allem Frauen befinden. Und bevorteilt Lebensumstände, die vor allem für Männer gelten. Das Ergebnis ist: Unser Steuersystem wirkt sexistisch.“

Die finanzielle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor gewaltig. Das betrifft nicht nur den Gender Pay Gap, der immer noch bei unfassbaren 20 Prozent liegt – womit Deutschland übrigens Europas Schlusslicht bildet. Sie zeigt sich auch bei der Aufteilung von Vermögen zwischen Frauen und Männern.

Seit 2004 hat sich die Vermögensschere zwischen den Geschlechtern nicht verändert: Immer noch besitzen Männer im Durchschnitt ein Drittel mehr. Besonders groß sind die Unterschiede im Betriebsvermögen: 17 Prozent der Männer besitzen solches, aber nur drei Prozent der Frauen. Auch Immobilien und Finanzanlagen liegen deutlich häufiger in der Hand von Männern.Vorteilhaft für sie, dass Vermögen in Deutschland fast gar nicht besteuert wird.

Männer profitieren häufiger von Steuervorteilen

Und auch, dass es mit nur 25 Prozent einen extra niedrigen Steuersatz für ihre Gewinne aus den Finanzanlagen gibt. Zum Vergleich: Auf das Einkommen aus Arbeit, womit Frauen hauptsächlich ihren Lebensunterhalt bestreiten, können bis zu 42 Prozent Steuer anfallen. Weitere Steuervorteile, von den Männer deutlich häufiger profitieren als Frauen, sind steuerfreie Zuschläge für Schicht- und Nachtarbeit oder die doppelte Haushaltsführung.

Das Steuerrecht bestimmt in Deutschland grundlegend, was subventioniert werden soll und was nicht. Natürlich gelten die Regelungen erst einmal für Frauen und Männer gleichermaßen. Aber sie bevorteilen ganz offensichtlich Bereiche, die derzeit mehrheitlich in der Lebenswelt von Männern angesiedelt sind – ein Beispiel sind die Werbungskosten: Männer machen hiervon 26 Milliarden Euro bei ihrer Steuerlast geltend, Frauen nur die Hälfte.

Und es gibt noch viele weitere Beispiele: So wird der Weg zur Arbeitsstelle finanziell gefördert, der Weg zur Kita dagegen nicht. Zinsen auf den Kredit für die vermietete Eigentumswohnung mindern die Steuer. Die Zinsen auf den Kredit, den die alleinerziehende Mutter für die Waschmaschine aufnehmen musste, aber nicht. Das bedeutet zusammengefasst: Das deutsche Steuersystem zementiert die Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern getreu dem Motto „Wer hat, dem wird gegeben”.

Steuergesetze von Männern für Männer

Wie konnte sich das so entwickeln? Nun, ein Teil der Erklärung ist: Gesetze werden nach wie vor überwiegend von Männern gemacht. Und Männer machen Gesetze für Männer. Nicht zwangsläufig absichtlich. Viele Politiker machen Gesetze mit der Brille der männlichen Lebensrealität. Fakt ist aber, dass sich diese von den Lebenswirklichkeiten von Frauen unterscheidet: Diese haben andere Erwerbsbiografien, mit mehr Unterbrechungen und mehr Teilzeitarbeit beispielsweise wegen Elternzeit. Das Steuerrecht berücksichtigt das nur unzureichend. Der Grund für das sexistische Steuersystem ist also, dass viele Politiker die Lebensrealitäten von Frauen entweder nicht kennen oder nicht mitdenken.

Und das, obwohl es die gesetzliche Pflicht gibt, bei jedem Gesetz zu überprüfen, welche konkreten Auswirkungen es auf die Lebensrealitäten von Frauen hat. Leider wird diese Verpflichtung in den seltensten Fällen erfüllt. Oft fehlen auch die empirischen Daten, um aussagekräftige Schlussfolgerungen zu ziehen. Denn Steuerstatistiken werden oft gar nicht erst differenziert nach Frau und Mann erhoben.

Traditionelle Rollen werden staatlich gefördert

Die bekannteste Ursache der Nachteile für Frauen im Steuersystem ist das Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting bevorteilt vor allem Haushalte, bei denen die Differenz der beiden Einkommen eines Paares besonders groß ist. Wenn die beiden Einkommen genau gleich sind, gibt es keinen Zuschuss.

„Das Ehegattensplitting subventioniert, dass eine Person im Haushalt dem Arbeitsmarkt komplett fernbleibt: eine merkwürdige Zielsetzung für eine staatliche Subvention.“

Am größten ist die Subvention dagegen, wenn eine Person viel verdient und die andere ganz zu Hause bleibt: die klassische Alleinverdiener-Hausfrauen-Ehe also. Das Ehegattensplitting subventioniert damit, dass eine Person im Haushalt dem Arbeitsmarkt komplett fernbleibt: eine merkwürdige Zielsetzung für eine staatliche Subvention.

Das Ehegattensplitting funktioniert übrigens auch nicht als Familienförderung, wie oftmals aus dem konservativen Lager behauptet wird: 41 Prozent der geförderten Ehepaare haben gar keine oder bereits erwachsene Kinder, während Alleinerziehende und nicht verheiratete Eltern außen vor bleiben.

Und auch unter einem anderen Aspekt wird die Ungleichheit zementiert: Die Subvention Ehegattensplitting fließt zu 90 Prozent in die alten Bundesländer. Das hängt damit zusammen, dass generell die Einkommen in Ostdeutschland niedriger und Spitzenverdiener*innen seltener sind. Während der Gender Pay Gap in den östlichen Bundesländern 2019 bei 9 Prozent lag, betrug er im westlichen Teil der Republik 21 Prozent.

Krasses Ost-West-Gefälle

Außerdem gibt es im Osten so gut wie nie Einkünfte aus Vermögen, wie Mieteinnahmen aus vererbten Immobilien oder Einkünfte aus Forstwirtschaft oder aus Kapitalvermögen. Der Splittingvorteil gilt nämlich nicht nur für Erwerbsarbeit, sondern für alle Arten von Einkünften. Und da die Erbengeneration fast ausschließlich aus dem Westen stammt werden diese ungleichen Startbedingungen über das Splitting verstärkt.

Es gibt also viele Gründe, die gegen das Ehegattensplitting sprechen: Es ist kein zielgerichtetes Instrument zur Familienförderung, subventioniert überkommene Rollenbilder zum Nachteil vieler Frauen und fördert den Westen der Republik. Warum wurde es dann noch nicht abgeschafft?

Die Sache mit den Steuerklassen

Weil das Ehegattensplitting kurzfristig betrachtet sehr vorteilhaft für das Paar zu sein scheint. Das hängt mit der Wahl der Lohnsteuerklassen zusammen. Ehegattensplitting und Lohnsteuerklassen werden häufig in einen Topf geworfen. An der Stelle möchte ich aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es in der Debatte wichtig ist, zwischen ihnen zu unterscheiden. Denn die Lohnsteuerklassen entscheiden im Wesentlichen darüber, wann der Steuervorteil ausgezahlt wird: sofort oder erst nach der Einkommenssteuererklärung.

Unabhängig vom Ehegattensplitting haben verheiratete Paare durch die Wahl der Steuerklassen unterschiedliche Möglichkeiten, wer von beiden wie viel Lohnsteuer im Monat abführt. Am Ende des Jahres wird dann geschaut, ob insgesamt zu wenig oder zu viel ans Finanzamt gezahlt wurde. Eine beliebte Variante ist: Die Frau nimmt Steuerklasse V mit besonders hohen Abzügen und der Mann nimmt Steuerklasse III mit besonders wenigen Abzügen. Weil die Frau aber weniger verdient als ihr Mann, sind die Abzüge insgesamt geringer.

Für sie persönlich gesehen ist Steuerklasse V allerdings ungünstig. Vom sowieso schon geringen Lohn bleibt noch weniger übrig. Anreize, mehr zu arbeiten, verpuffen. Warum auch, wenn eh so viel abgezogen wird? Doch das hat fatale Auswirkungen auf die eigene Rente. Und wie das Eingangsbeispiel gezeigt hat, auch auf Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter*innengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.

Die Frauen-Verarmungssteuerklasse V

Warum stecken so viele verheiratete Frauen in der für sie unvorteilhaften Steuerklasse V fest? Schließlich gäbe es ja Alternativen zur Wahl von Steuerklasse V und III in einer Ehe. Beide Partner*innen können beispielsweise ganz gleichberechtigt Steuerklasse IV wählen. Wenn sie sich zusätzlich für das sogenannte Faktorverfahren entscheiden würden, hätten sie ebenfalls schon im laufenden Jahr mehr Geld in der Tasche und nicht erst bei Abgabe der Steuererklärung.

Steuerklasse V würde damit überflüssig. Und die Lohnersatzleistungen würden auch gerechter berechnet werden. Denn um es noch einmal ganz klar zu sagen: Mit IV zu IV verzichten Paare nicht auf Geld. Der Unterschied zu V zu III besteht nur im Zeitpunkt der Auszahlung. Unterjährig hat dabei der*die mehr verdienende Partner*in mehr Geld zur Verfügung. Eventuell muss er*sie aber am Ende des Jahres eine Steuerrückzahlung leisten.

Doch weniger als ein Prozent aller verheirateten Paare entscheiden sich aktuell für die gleichberechtigte, doppelte Steuerklasse 4 mit Faktor. Hier fehlt es bis heute an einer breiten Aufklärung. Viel zu häufig ist das Faktorverfahren unbekannt.

Was die Wahl der Steuerklassen angeht, gibt es noch einen weiteren interessanten Aspekt. Heterosexuelle Paare, bei denen Frauen das höhere Einkommen erzielen und damit die Männer von der ungünstigen Steuerklasse V betroffen wären, entscheiden sich häufiger für die Kombination IV/IV. Dass es schlecht ist fürs Selbstbewusstsein, wenn vom eigenen, schon geringeren Lohn durch höhere Steuern noch weniger übrig bleibt, ist also durchaus ein präsenter Gedanke zu sein – wenn es die Männer betrifft.

„In einer Gemeinschaft wie der Familie oder Ehe die individuelle finanzielle Situation vorne anzustellen, gilt leider immer noch als gesellschaftliches Tabu. Insbesondere dann, wenn die Frau diesen Anspruch stellt.“

Familienvorteil gegen individuellen Vorteil?

Die Nachteile der geringeren Lohnersatzleistungen sind vielen Ehepaaren nicht bekannt. Und wenn sie bekannt sind, sind sie trotzdem nicht ausschlaggebend bei der konkreten Finanzplanung. In einer Gemeinschaft, wie der Familie oder Ehe, die individuelle finanzielle Situation vorne anzustellen, gilt leider immer noch als gesellschaftliches Tabu. Insbesondere dann, wenn die Frau diesen Anspruch stellt.

Hier wird in der Debatte aus meiner Sicht der Familienvorteil gegen den individuellen – und aus feministischer Sicht wichtigen – Vorteil ausgespielt. Individuelle Finanzplanung bekommt den schlechten Geschmack des Egoismus. Das ist für mich perfide. Denn es sollte beim Steuersystem nicht darum gehen, das eine dem anderen vorzuziehen. Beides sollte Hand in Hand gehen und miteinander vereinbar sein.

Ein weiterer Grund, warum das Ehegattensplitting weiterhin Bestand hat, liegt vermutlich auch in dem Fakt begründet, dass die Dauer-Regierungspartei CDU/CSU unter ihren Wähler*innen überproportional viele mit dem Lebensmodell „Alleinverdiener-Hausfrau“ hat. Die Alleinerziehenden oder unverheiratet zusammenlebenden Eltern haben tendenziell andere Parteipräferenzen. Der Schritt, das Ehegattensplitting abzuschaffen, wird gerade von traditionellen, älteren Ehepaaren, deren Kinder bereits aus dem Haus und mit ihrer Ausbildung fertig sind, als Angriff auf ihr Lebensmodell verstanden. Und deswegen ist die Neigung der Union gering, dieses für ihre Wählerklientel so heiße Eisen anzupacken. Wir Grünen sprechen uns deshalb mittlerweile dafür aus, das Ehegattensplitting nur für Neuehen abzuschaffen.

Wir müssen jedenfalls endlich aufhören, uns in Sachen Geschlechtergerechtigkeit bei der Symptombekämpfung zu verzetteln. Wir müssen an die Ursachen heran. Und eine der zentralen Ursachen der Geschlechterungleichheit ist unser Steuersystem in seiner gesamten Ausgestaltung. Mit den dicken Brettern wie dem Ehegattensplitting und den Lohnsteuerklassen. Aber auch mit seinen kleinen, weniger sichtbaren Verästelungen wie Steuervergünstigungen, von denen vor allem Männer profitieren.

Blaupause “tampon tax”

Wir brauchen keine Konstruktion, die traditionelle Rollenbilder fördert und Einkommensungleichheiten noch verstärkt – und dabei nicht einmal zuverlässig Kinder absichert. Wir brauchen ein feministisches Steuersystem, das darauf zielt, Gleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern. Die Blaupause dafür war die Tamponsteuer. Mit einer großen Kampagne wurde die „Luxussteuer“ auf weibliche Hygieneprodukte zu Fall gebracht. An diese gebündelte Frauensolidarität müssen wir anknüpfen.

Denn die Zeit ist reif dafür. Das alte, die Ehe zwischen Mann und Frau subventionierende Steuersystem, hat ausgedient. Es ist Zeit, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Es ist Zeit für ein feministisches, gendergerechtes Steuersystem.

    1. Schöne Petition die meiner Familie mehr als 5000 Euro NETTO im Jahr kosten würde. Es geht hier um Paare & Familien, da wird zusammen gearbeitet und verdient. So ein blödsinn hier…
      Die Gleichberechtigung muss innerhalb der eigenen 4 Wände stattfinden, da braucht man keine “schlauen” Politker für.

      Und am Anfang war die Berufswahl und Partnerwahl.

    2. Der Text ist gut, der Vorschlag schlecht, weil er immer noch Symptome bekämpft. Jeder muss für sich verstehen:
      1. das 3/5 oder 4/4 nach der Steuererklärung keinen Unterschied macht
      2. das jährliche zugewinne beim Rentenanspruch pro Erwerbtätigen gedeckt sind

      Wer das weiß und unterhalb der 2-fachen Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann es sich einfach gar nicht leisten das Modell (Alleinverdiener/Hausfrau)zu Leben ohne später in der Altersarmut zu landen. Beide Partner müssen sich um Kind, Haushalt, Einkommen/Rente im gleichen Maß beteiligen. Wer da noch die Motivationsbremse 3/5 freiwillig wählt hat es nicht verstanden oder findet traditionelle Rollenverteilungen für sich persönlich einfach gut. Konservative gibt es ja genug in diesem Land sonst gäbe es nicht so viele Jahr der CDU Regentschaft. Viele sind auf ihren eigene Vorteil gepolt, beim abschaffen des Splittings, werden sich alle nur “bestohlen” fühlen unabhängig davon wie viel/wenig sie individuell von dem Kuchen haben. Lieber den Alleinerziehenden Freibetrag verdreifachen und das Kindergeld ordentlich erhöhen, den Kinderfreibetrag aber nur moderat anpassen, damit Kinder von armen Eltern genau so viel bekommen wie die von reichen und die Günstiger-Prüfung in der Steuererklärung in 95 % immer das Kindergeld hervorbringt.

  1. Artikel greift viiiiiel zu kurz! Als Alternative zum Ehegattnsplitting sollte es ein Familiensplitting geben, das sowohl eigene Kinder als auch Eltern (zu pflegende angehörige eben) einbezieht.
    Was mich richtig ärgert, ist allerdings die Empfehlung für Steuerklasse 4 als Allheilmittel! Ich habe mittlerweile 2 Mal in Steuerklasse 4 gearbeitet, übrigens auf Empfehlung meines Mannes! Hat aber nichts netto mehr gebracht! Für uns beide! Aber das ist doch egal, wenn man eine Ehe führt, dann fließen beide Gehälter in die Familie ein! Nachteilig ist Steuerklasse 4, wenn frau viel pendelt, so wie ich derzeit! Aber probiert es aus, liebe Frauen, man kann ja die Steuerklassen einmal pro Jahr wechseln.
    Was mich derzeit benachteiligt ist, dass ich mich mit einem Teilzeiteinkommen als Angestellte nicht privat krankenversichern kann! Der gesetzliche Beitrag ist so hoch, wie meines frühere PKV, als ich bei meinem Mann mitversichet war. Und was man alles zusätzlich zahlen darf! Das ist dann teurer als privat versichert zu sein! Aber ist ja kein Wunder, wenn man alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern kann! Das kann ja nicht funktionieren!

  2. Sehr guter Beitrag! Das Steuersystem auf unsere aktuelle gesellschaft anzupassen finde ich eine sehr gute Idee. Die Steuerklassen 3 und 5 haben ausgedient, es sollte eine gerechte Steuerklasse 4 vorherschen.
    ABER
    Warum immer dieses Männer Bashing?
    “Wie konnte sich das so entwickeln? Nun, ein Teil der Erklärung ist: Gesetze werden nach wie vor überwiegend von Männern gemacht. Und Männer machen Gesetze für Männer.”
    Das ist eine große Unterstellung, welche einfach im Beitrag nicht begründet und für objektiven Journalismus eine unverschämtheit ist.

  3. Wenn das Gehalt eines Partners oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist die Kombination IV/IV die sichere Variante für ein Paar. Denn für den/die Besserverdiener*in sind nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen begrenzt. Mit der Kombination IV/IV verliert er/sie also keinen Anspruch auf soziale Leistungen, aber der/die Geringerverdiener*in erzielt einen höheren Anspruch.

  4. Ja krass, ich befinde mich in einem Scheidungs- Marathon, und da ist es auch frei nach dem Motto,”wer hat dem wird gegeben!” Bzw. das Gericht kommt nicht zu Potte, da mal eine Entscheidung herbei zu führen, weil der Steuerlich besser gestellte in unserer Gesellschaft, noch seine Finanzen vertuschen muss, sich arm rechnen muss, und sonstige Hintertürchen am finden ist, die es ihm ermöglichen, es zu-mindestens versuchen von der EX- Frau den Zugewinn auszahlen zu lassen. Obwohl er der Besser-verdienende war(und immer noch ist)In der Ehe hat er etwa 7000 € und ich 1400 € verdient, mit der im Artikel erwähnten Steuerbegünstigung!
    Ich glaube, dass überhaupt alle Gesetze, überprüft gehören um sie Gender gerecht zu machen.
    Und die 50/50 Aufteilung der Kinder unter den Eltern geht zu lasten der Kinder. Die sind im Dauerloyalitätskonflikt. Der Vater geht weiter Arbeiten wie vor der Trennung und überlässt die Kinder ihrem Tagesablauf.und dann beschwert er sich noch das er jetzt in der schlechteren Steuerklasse ist! (Da darf man dann in 2) Muss dies aber immer wieder alle 2 Jahre beantragen!In meinem Fall mache ich weiter wie vor der Trennung, Haushalt und Kinder versorgen, weil wenn etwas beim Papa nicht klappt, kommen diese wie immer zu Mama! Nur arbeite ich auch Vollzeit, um mein selbst gewähltes Leben zu finanzieren. Der Vater zahlt nix, muss er ja auch nicht weil er sich ja angeblich 50% um seine Kinder kümmert. Die bei TK-Pizza und Chips vor den nicht zensierten Serien- Konsum, ihre Zeit verbringen. Und Papa ist der Beste, weil er so cool ist und alles erlaubt. ich bin mittlerweile seit 4 1/2 Jahren getrennt, meine Kinder sind 16 und 14. Klar soll man sie loslassen, Flügel entfalten lassen, dennoch ist dies Zeit auch eine Wichtige um Halt zu geben, in den Dialog zu treten, Meinungen abfragen, lernen,aufklären,Entdecker Geist weiter zu beflügeln

  5. Bitte auch das Thema Unterhalt und Alimente beleuchten.
    Inkl. der Summen, und welchen Anteil welches Geschlecht bekommt.

    Ein sehr wichtiges Thema, da es um Milliarden Euro jedes Jahr geht!

  6. hm, bei uns ist es andersherum. Ich (Frau) Hauptverdienerin, mein Mann verdient leider nur ein Zehntel meines Gehaltes. Dafür darf er Elternzeit machen. Ich könnte mir dies nie leisten. Da wären nicht mal meine Fixkosten gedeckt und diese heißen fix, da ich sie nunmal nicht einfach ändern kann (Krankenkasse, Hauskredit – MEIN Haus wohlgemerkt, welches laut Testament meine/ unsere Kinder erben). Viele Jahre achon rede ich auf viele Frauen ein, es mir gleichzutun aber es fehlt tatsächlich allzuoft am Willen. Sehr schade. Ich bin halt so groß geworden, stets unabhägig zu sein und zu bleiben. Und ja, ich wähle CDU 😉 Und ja, die zusätzlich eingesparten Steuern kommen direkt den Kindern zu Gute, zb dem Sohn in Ausbildung als Unterstützung, ohne die er einen zusätzlichen Job ausüben müsste. Staatliche Leistungen Fehlanzeige, denn Mama verdient ja immer zu viel.

  7. Es wird Zeit grundlegend aufzuräumen. Reformiert endlich das Steuersystem und schafft ein bedingungsloses Grundeinkommen! Das wäre wirklich Gleichbehandlung und würden jeden durch solche Krisen tragen, auch wenn der Arbeitsplatz futsch sein sollte.
    Aktuell sorgen die Arbeitnehmer mit ihrer Arbeitskraft für immer mehr Automatisierung und davon profitieren tun nur die Arbeitgeber und Investoren. Nehmt das Geld von dort und verteilt es gerecht an alle!

    Dafür ist die Politik eigentlich da, Volksvertreter, so sollte es sein.

  8. Zitat: “Und es gibt noch viele weitere Beispiele: So wird der Weg zur Arbeitsstelle finanziell gefördert, der Weg zur Kita dagegen nicht. Zinsen auf den Kredit für die vermietete Eigentumswohnung mindern die Steuer. Die Zinsen auf den Kredit, den die alleinerziehende Mutter für die Waschmaschine aufnehmen musste, aber nicht. Das bedeutet zusammengefasst: Das deutsche Steuersystem zementiert die Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern getreu dem Motto „Wer hat, dem wird gegeben”.”

    (Werbungs-)Kosten sind nun einmal nur abzugsfähig im Zusammenhang mit steuerbaren/-pflichtigen Einkünften…inwieweit dies, den weiblichen Teil der Bevölkerung strukturell benachteiligt, erschließt sich mir nicht.

    Hinsichtlich der Wahl der Steuerklasse mangelt es offenbar nur an Aufklärungsarbeit…bei Wahl der Steuerklassen IV/IV entstehen dem geringer verdienenden Teil der Partnerschaft keine Nachteile, wie auch im Artikel ausgeführt. Die Steuerklassenänderung muss von beiden Ehepartnern gemeinsam beantragt werden, es wird niemand gezwungen eine für ihn nachteilige Lohnsteuerklasse zu beantragen.

  9. Vieles ist richtig was Sie schreiben, aber nicht das Ehegattensplitting gehört abgeschafft. Man muß halt für beide Steuerklasse IV und nicht III und V nehmen, denn am Jahresende ist es sowieso egal. Nur in der Familie ist bei Steuerklasse III und V der geringer verdienende benachteiligt.Ich habe schon mehrfach Tabellen zum Ehegattensplitting aufgestellt z.B. gleicher Verdienst Ehepaare und so zusammenlebende Paare. Da sieht man dann, daß man um des Kaisers Bart streitet. Ich sende Ihnen gerne diese Tabellen zum Ehegattensplitting und zur Sozialversicherung, dann sehen Sie das Problem.
    Unser Hauptproblem sind nicht die Steuern, sondern ist die Sozialversicherung und dafür kämpfe ich schon seit 10 Jahren gegen Windmühlen, das zu ändern. Der Haupgrund liegt meines Erachtens an der Unkenntnis vieler sogenannter Experten und am Kopfrechnen, weniger am Willen.
    Wir brauchen eine Reform der Steuer und Sozialversicherung aus einem Guß. Aber es gibt keine Partei, die einen Landes- oder Bundesfachausschuß Steuern und Sozialversicherung hat, sondern nur LFA Arbeit und Soziales oder LFA Finanzen und Haushalt.
    Da braucht man sich nicht zu wundern, daß unser größtes Problem und Ungerechtigkeit für die unteren und mittleren Einkommen nicht gelöst wird.

  10. Wie wäre es denn damit, Lohnersatzleistungen auf Basis des Bruttoeinkommens zu berechnen, wie die Beiträge ja auch, und dann genau so wie Bruttoeinkommen zu besteuern? Das würde das ganze Gezeter in Rauch aufgehen lassen, denn es findet wie beim Lohn/Gehalt ein Ausgleich am Jahresende statt.

  11. Als mein Mann und ich (beide Ingenieure, ich mit ca 25% weniger Bruttoverdienst – Gender Gap plus Alters-/Berufserfahrungsunterschied) geheiratet haben, bestand ich auf getrennter Veranlagung und IV/IV. Da ich in der Gewerkschaft bin, war ich frühzeitig über die fatalen Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen informiert.
    Außerdem: Mein Geld – meine Steuern. Es hat mich immer gefuchst, dass ich steuerlich als Ehefrau zu einem fremdverwalteten Anhängsel meines Mannes degradiert werden sollte. Subjektive Befindlichkeit, aber für mich relevant.

    Ich habe versucht, gerade im Niedriglohnbereich bei den Lagerarbeiterinnen oder Leiharbeiterinnen über den Einfluss der Steuerklasse auf Lohnersatzleistungen aufzuklären, aber die wenigsten haben die Steuerklasse gewechselt. Hinterher, bei Elterngeld und Kurzarbeitergeld gab es große Augen. Die paar Euro am Ende des Jahres waren wichtiger als Gerechtigkeit für sie selber, und oft waren auch die Männer dagegen. Wenn es dieses blöde Ehegattensplitting gar nicht als Option gäbe, und jede/r individuell besteuert würde, wäre vieles einfacher.

  12. Über Details lässt sich immer streiten, im Grundsatz ist dieser Artikel aber definitiv korrekt.
    Seit Jahren frage ich mich, warum es bei diesem Thema keinen #aufschrei gibt und vor allem das Splitting mal in die breite politische Diskussion gestellt wird.

  13. Kleine Ergänzung des Ganzen: Die unterschiedlichen Zahlungen beim Kurzarbeitergeld der beiden Mitarbeiter – Elif und Florian – erfolgt nur deshalb so verschieden, weil beide aus dem NETTOEINKOMMEN berechnet werden. Legte man generell das Brutto – mit entsprechend gleichwertigen Abgaben an – wären das Kurzarbeitergeld bei beiden GLEICH. An dieser Stellschraube müsste also gedreht werden, damit beide gleich dastehen.

    Aber wie schon gesagt: Die eigentliche Entscheidung treffen die beiden Partner bei der Wahl der Steuerklasse SELBST.

    In einem stimme ich allerdings zu: Im Grunde könnten die Steuerklassen selbst abgeschafft werden. In der DDR gab’s jedenfalls nur eine, soweit ich mich erinnern kann. Da gingen alle über einen Kamm. Und die Frauen MUSSTEN arbeiten, um leben zu können. Denn da gab’s – so weit ich weiß – auch keine soziale Unterstützung wie die Sozialhilfe.

    Zu unserer Anfangszeit “im Westen” – als nur ich allein einen Job hatte und meine Frau die Kinder betreute und wir auch noch keine Steuererklärung machen mussten – hatten wir beide noch 5 und 3. Das heißt: Ich wurde mit der 3 versteuert. DADURCH hatte unsere Familie – für uns und unsere drei Kinder – MEHR Geld im Portomonaie, als wenn ich mit der 3 versteuert worden wäre. Aber selbst damals schon war es schließlich vorteilhafter für uns, eine Steuererklärung abzugeben, da bei dieser das NICHTEINKOMMEN meiner Frau das Gesamteinkommen durch ihren Grundfreibetrag entsprechend reduzierte – und damit auch die Steuer insgesamt. Es gab also STETS eine Rückzahlung …

  14. Da braucht man keine Petition. Bei gleichem Gehalt gibt es die Steuerklasse 4 für beide. Das geht günstiger aus, als 3/5. wenn einer der Partner 1000€ mehr verdient als der andere fängt es erst an 3/5 zu splitten. Das ist auchn keine Benachteiligung durch das Steuersystem. Weder systemisch noch sonst irgendwie. Dem Steuersystem ist es nämlich recht egal ob jetzt Mann oder Frau Steuerklasse 3 oder 5 hat.

  15. Als ehemalige Betriebsrätin möchte ich noch einen Aspekt hinzufügen:
    Ein geringeres Elterngeld kurz vor der Entlassung führt bei Frauen oft auch zu geringeren Abfindungen!
    Ich habe leider die erschreckende Erfahrung gemacht, dass Frauen in finanziellen und steuerlichen Dingen oft unwissend und furchtbar naiv sind. Sie erwarten geradezu, dass Staat und Mann alles regeln. Mein Vorschlag: Die Lehrpläne überarbeiten! Der gekonnte Umgang mit Geld und Behörden muss bereits in der Schule vermittelt werden!
    So steckt hinter der Aussage “In einer Gemeinschaft, wie der Familie oder Ehe, die individuelle finanzielle Situation vorne anzustellen, gilt leider immer noch als gesellschaftliches Tabu. Insbesondere dann, wenn die Frau diesen Anspruch stellt.” auch eine zweite Wahrheit: Dieses Tabu steckt meist nur in den Köpfen von Frauen – und wird mit Werten wie Bescheidenheit und Demut in erster Linie von Müttern weitergegeben und hochgehalten.
    Systemkritik geht daher nicht weit genug: Frauen müssen sich (selbst)weiterbilden. Niemand verwehrt es einer Frau, vor Heirat und/oder Schwangerschaft einen kurzen Info-Termin bei Rentenkasse und Finanzamt einzuplanen. Frauen sind nicht nur Opfer, sie können durchaus auch selbst aktiv werden.

  16. Danke für den Artikel! Das Thema beschäftigt mich seit Jahren. Als Arbeitgeberin sehe ich jeden Monat bei der Auszahlung des Gehaltes, was die Steuerklassen anrichten. Den Frauen ist das Thema nicht mal bewusst. Sie wollen z.T. nicht mal sehen, wie Sie sich selbst benachteiligen. Männer wollen von dem Thema nichts hören. Natürlich, warum auch.

  17. Liebe Frau Paus, Ihr ungerechtes System mit den Steuerklassen 3/5 gilt nur für Verheiratete. Somit sollten beide Ehepartner ihre beiden Netto-Lohnsummen für ihren gemeinsamen Lebensunterhalt verwenden. Ungerecht wäre es nur dann, wenn der Mann sich sein überproportionales Netto privat einsteckt. Davon berichten Sie jedoch nichts. Somit ist á priori kein Verlust für die Frau entstanden.
    Im Falle einer späteren Scheidung werden sowohl die Vermögen nivelliert als auch die Renten-Anwartschaften ausgeglichen – damit ist auch hier kein Verlust oder auch keine Benachteiligung der Frau feststellbar.
    Bitte korrekt und vollständig analysieren!

  18. Das Ehegattensplitting sichert die steuerliche Gleichbehandlung gegenüber Unverheirateten, verhindert damit einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung gem. Art. 3 GG. Der richtig beschriebene Nachteil entsteht nicht im Steuersystem, sondern in den Folgen aus Sozialleistungsregelungen, die sich aus der Steuerklassenkombination III/V ergeben. Notwendig und wünschenswert ist deshalb die Anwendung der beschriebenen Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor. Damit würden die Nachteile vermieden werden, die andernfalls entstehen, wenn Sozialleistungen beansprucht werden.

  19. Aus meiner Sicht reicht es, wenn man das in der Tat schädliche und unsinnige Steuerklassen-Wahlrecht abschafft. Das Ehegattensplitting als solches muß als Ausformung der Steuergerechtigkeit beibehalten werden. Viele haben immer noch das Feindbild der Chefarzt- oder Vorstandsvorsitzendengattin vor Augen, die auf der faulen Haut liegt und ihrem Gemahl dadurch Steuern spart. Das ist aber nicht die Lebenswirklichkeit: Ich kenne niemanden, und ich bin sicher Sie auch nicht, der wegen des Ehegattensplittings daheimbleibt. Wer im Normalverdienerbereich kann es sich leisten, auf ein Einkommen zu verzichten? Welche Frau verzichtet freiwillig auf den Erwerb von Rentenansprüchen? Wenn beide arbeiten, glauben Sie ernstlich, der Unterschied in beider Arbeitseinkünften sei freiwillig? Welchen Grund gibt es, Paare mit 100 TEUR gemeinsamen Jahreseinkommen unterschiedlich zu besteuern, je nachdem, wie sich das Einkommen auf die Partner verteilt? Was ist, wenn einer von beiden erwerbsunfähig oder arbeitslos wird oder in Rente geht? Der/die andere bleibt ja selbstverständlich unterhaltspflichtig. Meine Frau war einige Jahre unfreiwillig arbeitslos, nach 50 -70 Bewerbungen hat sie durch Zufall wieder eine Stelle gefunden; da ich gut verdient habe, hat sie selbstverständlich in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen bekommen. Nach Ihrem Verständnis hätte ich weiter als Single versteuert werden sollen? Wenn das das Verständnis der Grünen für Steuergerechtigkeit ist, dann gute Nacht.

  20. Endlich spricht es mal jemand aus der Politik an, dass das Ehegattensplitting die Ungerechtigkeit schafft: wie kann es sein, dass man Steuervorteile erhält, wenn man ungleich verdient? Wäre auch zu schön, wenn beide einen 80%-Job hätten und sich gleichermaßen um das Kind kümmerten.
    …aber das wird ja dann durch die Frauenquote gelöst mit dem netten Nebeneffekt, den manche Frauen in bspw. IT-Jobs dann hören “du wirst doch eh befördert als Frau”. Grundsätzlich sollte man schon überlegen, woran liegt es denn, dass Frauen weniger arbeiten/ weniger verdienen? Und nicht direkt “wie löst man das Problem?” – “durch Quoten und feste Vorgaben”. Anreize wären irgendwie sinnvoller.
    In dem Punkt fühlt man sich dann von der Politik schon etwas an der Nase herumgeführt.

  21. sehr gut argumentierter Artikel, vielen Dank dafür. Es gibt sehr viel zu tun zum Thema Steuergerechtigkeit und ich finde es super, dass sich Menschen selbstbewusst dafür einsetzen!
    Ich möchte auf einen kleinen Fehler hinweisen, der oft gemacht wird im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting.
    Die Einkünfte von Ehegatten werden in der Steuererklärung immer zusammengerechnet. Ein Ehepaar bezahlt auf die Summe seiner Einkünfte immer die selbe Steuer. Egal, wie viel dazu die einzelnen Ehepartner dazu beigetragen haben. Heißt auch, dass das Ehegattensplitting nicht am meisten Vorteile für Ehepaare beschert, in deren Ehen ein(e) Paterner(in) sehr viel und der/die andere Partner(in) wenig oder nichts verdient. Solche Ehepaare bezahlen in der Summe exakt genauso viel Steuern wie andere, in denen beide gleich viel verdienen. Einfach ausgedrückt, auf ein Einkommen von z.B. 60.000 € wird immer dieselbe Steuer bezahlt, egal wer wie dazu beiträgt.

    Trotzdem ist das Splitting nicht zu befürworten, weil Ehepaare GENERELL, egal wie die Verteilung der Einkommen innerhalb der Ehe ist, Vorteile haben gegenüber Alleinstehenden, weil sie zu einem niedrigeren Steuersatz als letztere besteuert werden.
    Zum anderen ist es nicht zu befürworten, weil die Versuchung bis heute in unserer Gesellschaft groß ist, lieber eine Ehe mit einem Vollverdiener (sofern es sich um einen gut bezahlten Job handelt..) und einer Hausfrau als mit zwei Teilverdienern die Ehe zu leben und ersteres Modell aufgrund des Splittings zumindest nicht ungünstiger wird.

  22. Aus meiner Sicht, muss ich hier bei vielen Argumenten widersprechen. Ich kann keinen allgemeinen Sexismus in unserem Steuersystem erkennen.
    Nicht falsch verstehen: Ich finde auch, dass es noch zu viele klassische Rollenbilder in unserer Gesellschaft gibt in denen die Frau benachteiligt wird. Diese Problematik hat aber einen anderen Ursprung und ist nicht im Steuersystem verankert.

    Wo ich zu 100% zustimme ist die Abschaffung des Ehegattensplitting. Hier wird es Zeit für Anpassungen.

  23. Bei “Elif hat die Steuerklasse V und Florian die Steuerklasse III. Das wird im Rahmen des Ehegattensplittings gerne von Steuerberater*innen empfohlen” habe ich aufgehört zu lesen. Also war es eine bewusste Entscheidung der Familie um insgesamt steuerlich weniger Abgaben zu zahlen.

  24. Bevor man anfängt das Ehegattensplitting zu verändern, könnte man es auch einfach abschaffen.. das hat ein symbolischer Ring am Finger bitte mit der finanziellen Situation der Menschen zu tun? Leider kenne ich viele Paare die sich hauptsächlich aufgrund der steuerlichen Vorteile “genötigt” sahen zu heiraten.
    Auch gegenüber der nicht in einer Ehe lebenden Bevölkerung sind steuerliche Vorteile aufgrund einer Ehe nun wirklich nicht zu erklären. Steuerliche Vorteile als Belohnung dafür, dass man dem klassischen Rollenbild entspricht.. das klingt nicht sonderlich zeitgemäß!

  25. Ein toller Artikel, der die Steuerungerechtigkeit von Eheleuten, Männern und Frauen, in Deutschland gut beschreibt und darstellt. Als Frau, geboren in Ostdeutschland, ist es mir sehr wichtig, unabhängig zu sein und nicht vom Geldhahn meines Lebensgefährten abhängig zu sein. Wir Frauen müssen selbst für unser Alter und unsere Bedürfnisse in Punkto Lebensunterhalt sorgen und unsere Partner bei Eltern- und Erziehungszeit auch mehr in die Pflicht nehmen. Ebenso müssen wir die Politik hier viel mehr in die Pflicht nehmen. Genau so, wie Sie es beschrieben haben.

    Ich unterstütze und befürworte Ihre Initiative sehr, allerdings stört mich die Formulierung “Es ist Zeit für ein feministisches, gendergerechtes Steuersystem.” doch sehr. Diese Formulierung wirkt dermaßen abschreckend, dass ich fürchte, dass diese Debatte zu wenig Gehör – vor allem bei Männern und Eheleuten – findet, als sie verdient. Die Idee ist gut und muss verbreitet und öffentlich beworben werden, aber nicht mit dem Titel. Die Feminismus-Keule erstickt diese Idee ja gleich im Keim.

    Ich denke mit “Es ist Zeit für ein auf Lebensrealitäten abgestimmtes und gerechtes Steuersystem!” erreciht man deutlich mehr Gehör in dieser Debatte, bei Frauen, Männer und Eheleuten.

  26. Bei aller Ungerechtigkeit unseres Steuersystems muss allerdings deutlich gesagt werden: das Ehegattensplitting entstand aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils. Vor dem Urteil war es für Frauen noch ungerechter: deren Einkommen wurde zusammen mit dem des Mannes zusammengerechnet und zum höheren Steuersatz der Klasse I versteuert. Damit blieb vom Einkommen der Frau so gut wie nichts übrig und manchmal blieb aufgrund der Steuerprogression sogar ein Minus. Schaffen wir das Ehegattensplitting ab, so landen Frauen wieder in den Zeiten der 50er Jahre. Sicherlich will das niemand.

    Das Ehegattensplittng ist auch eine Frage der Gerechtigkeit: jede/r steht auch mit seinen Einkünften für den/die Partner/in ein: so bekommt niemand Hartz IV, wenn der/die Partner/in ein brauchbares Einkommen hat. Kindergartenbeiträge werden auch aufgrund des gemeinsamen Einkommens festgelegt. Wohngeld wird über das gemeinsame Einkommen berechnet. Die Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Wenn also Leistungen von Staat und Gesellschaft immer über das gemeinsame Einkommen berechnet werden, warum soll dann die Leistung an Staat/Gesellschaft jeweils getrennt berechnet werden? Das wäre absolut ungerecht und unfair. Also ist das Ehegattensplitting an sich eine Sache der Gerechtigkeit und keine Subvention der Ehe.

    Aber die Durchführung hat offensichtlich viele ungerechte Seiten, wie am Beispiel der Lohnersatzleistungen hier dargestellt wird.

    Eine weitere Ungerechtigkeit sind auch bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zu sehen. Diese unterliegen auch nicht dem Splitting, sodass der/die höherverdienende Partner/in aufgrund des Höchstbeitrages prozentual weniger einzahlen als der/die Niedrigverdienende, aber sie bekommen z.B. dieselben Gesundheitsleistungen, dieselbe Pflegeleistung, dieselbe Kur. Auch hier wäre eine gemeinsame Veranlagung zur Sozialversicherung weniger ungerecht.

  27. Also das ist tatsächlich ungerecht und sollte schleunigst beseitigt werden. Hingegen der ebenfalls im Artikel angesprochene “Gender-Pay-Gap” gibt es nicht!

    Zitat
    Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt jedoch auch nicht schrankenlos. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, für gleiche oder gleichwertige Arbeit anhand der in § 1 AGG genannten Kriterien (z. B. zwischen Männern und Frauen) zu differenzieren und unterschiedlich zu entlohnen.

    Es ist also schon illegal. Was außer Gesetze dagegen können wir sonst noch machen? Deswegen wenn Ihnen ein Fall bekannt. Sofort zum Anwalt!

  28. “Natürlich gelten die Regelungen erst einmal für Frauen und Männer gleichermaßen.” – Deswegen sollte man woanders ansetzen, als Sie vorschlagen, denn damit ist nicht das Steuerrecht als solches sexistisch, sondern die Art und Weise, wie es genutzt wird. Als Familie haben wir entschieden, dass wir nicht zwei Karrieren plus 5-Personenhaushalt hinbekommen. Also habe ich als Mann auf unter 50% reduziert. Das kann ich nur dank dem Ehegattensplitting. Sollte dieses aufgehoben werden, ginge es zu Lasten unserer Kinder, die damit zu Schlüsselkindern würden.
    Ja, es gibt Punkte, wo das Steuerrecht/Sozialabgaben ungerecht ist, z.B. bei Alleinerziehenden oder der Begünstigung von Immobilieneigentum oder bei Teilzeitselbständigkeit. Aber sowohl die Steuerklassen, wie das Ehegattensplitting sind neutral und fair, denn jede Familie entscheidet frei und selbst, wie sie es ausfüllen.

  29. Ich sehe den Artikel in 2 Punkten kritisch:

    1. Das Steueraufkommen ist von beiden Ehegatten zusammen zu tragen ODER jeder wird einzeln betrachtet in der Steuererklärung samt Aufteilung der Steuerschuld.

    Man darf nicht beim Lohnsteuerabzug jeden einzeln betrachten, um dann in der Steuererklärung aber beide in einen Topf zu schmeißen. Wenn man die Frau/ den Schlechterverdienenden als Individuum in der Steuer sieht, muss man im gleichem Atemzug auch die Aufteilung der Steuerlast erwähnen, die man sich vom Steuerberater geben lassen kann. Hier wird die tatsächliche Steuerlast des einzelnen in der Steuererklärung errechnet und kann intern ausgleichen.

    In der Praxis läuft es aber so, dass bei den meisten Ehegatten das Geld sowieso zusammenfließt und es hier keine “individuelle” Betrachtung des einzelnen gibt, weil man alles als Gemeinschaftlich betrachtet. Wer also den höheren Steuerabzug unterjährig hat, spielt hier keine Rolle.

    Und wie gesagt, wenn es eben nicht als gemeinschaftlich betrachtet wird, kann man die Steuerlast des einzelnen in der Steuererklärung errechnen lassen (ein Knopfdruck beim Steuerberater) und sich intern den zu hohen Steuerabzug wiedergeben lassen.

    2. Das eigentliche Problem ist doch das Gender Pay Gap. Es macht doch wenig Sinn, die Steuern an ein Gefälle zwischen Mann und Frau anzupassen( und es damit im Grunde als nicht änderbar/gegeben hinzunehmen) als diese Lücke zu schließen.
    So bekämpfen wir doch nur die Symptome und nicht das Problem.
    Denn ohne dieses Gefälle wären die Steuergesetze nicht sexistisch.
    Angriffspunkt muss sein, dieses Gefälle zu schließen.

  30. Niemand zwingt Paare die Steuerklasse 3 / 5 zu wählen. Wer das aber in Anspruch nimmt, muss sich vorher informieren. Und wass soll die immer wieder sinnlose Diskussion über das Ehegattensplitting. In der Ehe nehmen zwei Personen Verantwortung füreinander. Dafür werden sie insoweit belohnt, dass beide Einkommen zusammen gerechnet werden und darauf die Steuer zu entrichten ist, was zu einer finanziellen Entlastung führen kann. In einer Zeit an der viele nur noch an sich denken, wird also hiermit vom Staat der Zusammenhalt in der Familie gefördert. Man muss das Einkommen in eriner Ehe immer im Saldo sehen. Wenn also die Ehefrau weniger Lohnersatzleistungen erhält, bekommt der Ehemann mehr. Im Saldo wird die eheliche Gemeinschaft also mehr Geld haben.

  31. “Sie bekommt dafür auch noch eine deutlich geringere Leistung, weil sie wegen der Klasse V einen geringeren Nettolohn hat, die Sozialversicherungsbeiträge aber anhand des Bruttolohns berechnet werden.”
    Den Satz verstehe ich ohne weitere Erläuterung nicht. Inwieweit fällt die Leistung der folgenden Versicherungen für Steuerpflichtige mit Steuerklasse V geringer aus als für Steuerpflichtigen in einer anderen Steuerklasse mit gleich hohem Bruttoeinkommen?
    -gesetzliche Unfallversicherung
    -GKV
    -Pflegeversicherung
    -Arbeitslosenversicherung
    -Gesetzliche Rentenversicherung

  32. Der Staat hat doch die Möglichkeit die Rahmenbedingungen anders zu setzen wenn er das beschriebene umgestalten will. Die Konsequenz für die Bürger ist aus meiner Sicht immer nur, sich an die staatliche Gängelei von einer oder anderer Seite anzupassen. Für meinen Fall: Ich habe für das Splitting geheiratet. Entfällt das Splitting, entfällt auch der Anreiz für die Ehe als Institution. Momentan habe ich die V und meine Frau die III. Weil sie im öffentlichen Dienst arbeitet, wo Männer schwerer reinkommen.
    Mal ehrlich, Frau Paus: halten Sie die Menschen wirklich für so leicht manipulierbar? Interessant geschriebener Beitrag, allerdings.

  33. Bin auch für eine Petition. Das Steuersystem darf für keinen nachteilig sein, egal welches Geschlecht er/sie/es hat. Ist das überhaupt zulässig in der EU?
    Diejenigen, die eine Alleinverdiener- Hausfrau/-mann-Lebensweise anstreben, sollen das doch (an dieser Stelle meine erschreckende immer wieder kehrende Erfahrung als Akademikerin dass einige meiner männlichen Freunde mit Frauen zusammen sind, die das als Ziel haben!) Stadtdessen müsste das System und die Klassen erweitert, überarbeitet, relaunched werden. MAl emotional gefragt: Wie kann es sein, dass eine Alleinerziehende das Höchste Armutsrisiko hat und Ihre Kinder die schlechteste Chance auf eine gute Zukunft und das nur weil sie nicht in einer Beziehung/Ehe ist? Die Zahlen in Deutschland sprechen für sich.

  34. “Das Ehegattensplitting funktioniert übrigens auch nicht als Familienförderung, wie oftmals aus dem konservativen Lager behauptet wird: 41 Prozent der geförderten Ehepaare haben gar keine oder bereits erwachsene Kinder, während Alleinerziehende und nicht verheiratete Eltern außen vor bleiben.”

    Alleinerziehende bleiben bei fast allen Subventionen außen vor. Elterngeld? 12 Monate maximal. Weil wir ja eben keinen Partner haben der dann die zwei “Pflichtmonate” nur 30 Stunden arbeiten geht und somit “voll für’s Kind” da ist. Aber hey, Mütter trifft’s da ja eh… “Das Mutterschaftsgeld, das Mütter in der Mutterschutzfrist nach der Geburt erhalten (in der Regel zwei Monate nach der Geburt), wird mit dem Elterngeld verrechnet. Da das Mutterschaftsgeld fast immer den Nettobetrag des zuvor erzielten Einkommens erreicht, erhalten Mütter letztlich nur zehn Monate Elterngeld, obwohl sie zwölf beantragt haben. Das ist auch dann der Fall, wenn der Vater die ersten beiden Monate als Partnermonate beantragt. Denn Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wurde, werden immer der Mutter angerechnet. ” (https://www.vaeter-zeit.de/elterngeld/dauer-aufteilung.php)

    Cool, wa? Ich hatte mal eine CDU Dame im Wahlkampf auf der Straße gefragt wie sie zum Elterngeld steht. Sie fand das klasse, auch weil dann “Väter in die Pflicht genommen werden” als ich sie drauf hinwies dass es auch alleinerziehende Mütter gäbe, schaute sie kurz komisch und meinte, das sei ja eine Entscheidung die man selbst treffen würde, da müsse man auch mit den Konsequenzen leben. “Stimmt, ich zum Beispiel wollte mich nicht mehr schlagen lassen. Natürlich verzichte ich da dann auch gerne noch auf Geld.”
    Ich glaube das war ihr unangenehm.

  35. “Aber sie bevorteilen ganz offensichtlich Bereiche, die derzeit mehrheitlich in der Lebenswelt von Männern angesiedelt sind – ein Beispiel sind die Werbungskosten: Männer machen hiervon 26 Milliarden Euro bei ihrer Steuerlast geltend, Frauen nur die Hälfte.”

    Kannst du dazu mehr schreiben?
    Der Satz steht da so prominent wie ein Argument – aber zumindest ich kann mit unter Werbungskosten garnix vorstellen.

    Da Wort hab ich schon immer wieder gehört – ich weiß nur nicht recht, was es bedeutet. Und dann auch nicht, was und wieso das doppelt so viel in Anspruch genommen wird von Männern. Würdest du dazu ein bisschen was erklären?

    Hab gerade zu Faktorverfahren recherchiert – das gibt es seit 2009, kann das stimmen?
    Also noch einigermaßen neu?! Ich hab nicht super viel mit verheirateten Paaren zu tun, hab davon aber noch nie gehört – von Ehegattensplitting aber schon oft genug, dass mir das Wort vertraut ist.
    Du schreibst, dass es kaum jemand kennt – dann lohnt es sich vielleicht verheiratet Paare auch “kalt” darauf anzusprechen. Ehegattensplitting bekommen sie vermutlich von vielen empfohlen, oder? Das scheint sich für viele Paare zu lohnen?!

    Gibt es Befragungen, wie es kommt, dass Paare mit besser-verdienenden Frauen öfter auf das Faktorverfahren kommen als Paar mit besserverdienenden Männern?
    Du suggerierst, dass es doch recht bekannt ist, aber Männer jeweils das für sie angenehmere Modell wählen.

    “Heterosexuelle Paare, bei denen Frauen das höhere Einkommen erzielen und damit die Männer von der ungünstigen Steuerklasse V betroffen wären, entscheiden sich häufiger für die Kombination IV/IV. Dass es schlecht ist fürs Selbstbewusstsein, wenn vom eigenen, schon geringeren Lohn durch höhere Steuern noch weniger übrig bleibt, ist also durchaus ein präsenter Gedanke zu sein – wenn es die Männer betrifft.”

    Gibt es dazu Daten von eingetragenen Lebenspartnerschaften?

  36. Verstehe die Aufregung nicht, der Artikel zeigt doch die Lösung. Wer sich ungerecht behandelt fühlt kann doch einfach in Steuerklasse 4 wechseln, ohne ein Nachteil.

  37. Das Ehegattensplitting ist – auch unabhängig von der feministischen Perspektive – ein anachronistsches und ungerechtes Modell. Es bevorzugt finanziell verheiratete Paare (auch gleichgeschlechtliche) gegenüber nichtverheirateten und Alleinstehenden, völlig unabhängig von dem Vorhandensein von Kindern. Das Modell entspricht einfach nicht mehr unserer Lebenswirklichkeit und sollte unbedingt abgeschafft werden. (Ganz zu Anfang war einer der Hintergründe die Bekämpfung des Phänomens “erst schwängern und dann nicht heiraten”, was die Konservativen stöhrte).

    Dem Vorschlag, das Splitting aber nur für Neuverheiratete abzuschaffen kann ich aber nicht folgen. Ich verstehe, dass es darum geht, auch die ältere Wählerschaft mitzunehmen, der Vorschlag würde aber viele neue Ungerechtigkeiten mit sich bringen. “Alte Paare” wären auf Jahrzehnte steuerlich gegenüber jüngeren und Nichtverheirateten deutlich priviligiert. Das würde den Generationenkonflikt in Deutschland weiter anheizen!
    Besser wäre ein Familiensplitting, in dem Kinder mit eingerechnet werden und das Verheiratetsein keine Rolle mehr spielt. Davon würden auch Alleinerziehende profitieren.
    Das Splitting abzuschaffen ist schwer, weil es immer schwer ist, eine Steuererleichterung abzuschaffen, von der viele profitieren. Unabhängig davon könnte man aber einer der – gerade für Frauen – größten negativen Folgen des Splittings, die geringeren Lohnersatzleistungen, abschaffen, indem man bei der Berechnung der Leistung nicht das ausgezahlte Netto berücksichtigt, sondern das, wie es sich aus der gleichberechtigten IV/IV(b) Steuerklasse ergeben würde. Das wäre eine unkomplizierte und vergleichsweise einfach durchzusetzende Reform, die die verheirateten Beziehenden von Lohnersatzleistungen (die ja nach wie vor mehrheitlich Frauen sind) mit allen anderen gleichstellt.

  38. Danke, Danke, Danke, dass dieses Problem mal thematisiert wird! Wir sind ein Ehepaar um die 40 mit 3 Kindern und 2 gutbezahlten Jobs. Ich habe einen höheren Stundenlohn als mein Mann, arbeite aber nur eine 2/3-Stelle, dadurch ist mein Einkommen insgesamt geringer. Wir haben Steuerklassen IV-IV, weil ich nicht bereit war mir von meinem geringeren Einkommen auch noch mehr abziehen zu lassen und mir die Problematik mit den Lohnersatzleistungen bewusst war.
    Ich finde die Steuerklassen III/IV gehören abgeschafft und durch das Faktorverfahren ersetzt. Außerdem sollten sich Lohnersatzleistungen am Bruttolohn und nicht an der Steuerklasse orientieren.

  39. Liebe Frau Paus,
    ich gehöre einer Generation an (1952), für die es eigentlich “vorgesehen” war zu heiraten und Kinder groß zu ziehen. Dies entsprach aber nicht meinen Vorstellungen. Ich habe immer gearbeitet und bin auch heute noch ehrenamtlich aktiv. Für mich war arbeiten oder besser gesagt mich engagieren immer mein Lebenselexier. Wütend hat mich allerdings die schlechte Bezahlung gemacht, das Stuersystem hat dem immer noch einen drauf gesetzt, was ich an meiner nickrigen Rente deutlich sehe. Wird Zeit, dass sich das ändert.

  40. Es ist schon ein wenig irritierend, wenn man zwar die ERGÄNZUNG zu einem zuvor geschriebenen Kommentar lesen kann – aber nicht den rusprünglichen eigenen Kommentar. Noch verwunderlicher wird das Ganze, wenn man dann auch noch feststellen kann, dass zahlreiche andere Kommentare im Grunde nur genau das formulieren – was man schon selber gesagt hat. Also bitte: WAS war oder ist an den folgenden Zeilen auszusetzen:

    Den Unfug muss man nicht verstehen, denn: NICHT das Steuersystem benachteiligt die Frauen – sondern die Entscheidung, die beide Partner für die Steuereinstufung wählen. Meine Frau und ich haben BEIDE die Steuerklasse 3 gewählt. Bei gleichem Verdienst/Einkommen zahlen wir beide daher auch die GLEICHEN Steuern.

    Und selbstverständlich werden weder Frau noch Mann im Steuersystem wegen ihres Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt. Nein, die Steuer behandelt die Geschlechter im Grunde GLEICH; also neutral.

    Die Empfehlung zur Ungleichbehandlung der EINKOMMEN übrigens, die die Steuerberater geben, würden in dem Fall, dass der Mann das geringere Einkommen hat – genau umgekehrt erfolgen: Dann sollte der Mann die V wählen und die Frau die III. Was aber nur dann Sinn macht, wenn man KEINE Steuererklärung abgibt. Denn für diejenigen, die ohnehin eine jährliche Steuererklärung abgeben, ist es völlig EGAL, welche der Steuerklassen der Einzelne wählt, da hier zum Abschluß eine Korrektur erfolgt, die eventuelle “Bevorzugung” bzw. “Benachteiligung” durch das Ehegattensplitting aufhebt. Das heißt: Entweder gibt es noch Geld zurück – oder es muss nachgezahlt werden.

    Die Ungerechtigkeiten selbst liegen also an ganz anderen Stellen.

    Im Übrigen: Das Ehegattensplitting trägt allein den Verpflichtungen der EHE Rechnung, in der nämlich jeder für den anderen EINZUSTEHEN hat. Das heißt: Ganz gleich, was der einzelne Partner verdient – er teilt sein Einkommen jeweils HÄLFTIG mit dem anderen. Das höhere Einkommen des Mannes oder der Frau geht nämlich im Grunde auf den Partner über; so wie das niedrigere dann eben auch.

    Leider haben viele heute allerdings längst vergessen, was EHELICHE Partnerschaft bedeutet, wo sie nur noch die eigene “Selbstverwirklichung” im Blick haben – und nicht (mehr) die Familie (einschließlich ihrer Kinder!) als GANZES.

    Ich persönlich leide jedenfalls nicht daran, dass meine Frau aktuell (und schon seit längerem) MEHR verdient als ich. Denn für uns als Familie ist es gleichgültig, von wem und woher das Geld kommt. Hauptsache es ist zum Leben ausreichend genug davon da. Der MANGEL desselben hingegen wäre wirklick echt ein Problem …

  41. Im vorstehenden Kommentar muss es selbstverständlich heißen: “meine Frau und ich haben beide die Steuerklasse 4 gewählt” und NICHT “beide die Steuerklasse 3” …

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