Foto: Lena Balk

Alles Prima in Deutschland?

Die Bundeskanzlerin ermahnte den zukünftigen US-Präsidenten Donald Trump, die westlichen Werte und die Rechte von Minderheiten zu beachten. Für viele transsexuelle Menschen in Deutschland sind solche Worte wie ein “Schlag ins Gesicht”.

 

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind wesentliche Grundrechte eines jeden Menschen verankert. So gibt uns Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung unserer Persönlichkeit. Unser Staat hat ein Sozialsystem aufgebaut, das den Menschen soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit gewähren soll. In unserem „System“ sind uns (erwachsenen) Menschen viele Rechte und Eigenverantwortung übertragen worden. Diese Eigenverantwortung entbindet den Staat in gewisser Weise davor, die Menschen vor eigenen Handlungen und Verhalten zu schützen.

In Deutschland darf bzw. kann ich…

• …legale Drogen (Alkohol, Tabak und teilweise Medikamente) konsumieren, obwohl diese nachgewiesen schädlich für uns sein können.

• …meinen Körper durch Tätowierungen, Piercings oder Branding „verzieren“, also einen gesunden Körper absichtlich verletzen.

• …mich bei Risikosportarten nahezu uneingeschränkt allen Gefahren für Leib und Leben aussetzen.

• …einen Schönheitschirurgen damit beauftragen, meinen (gesunden) Körper einem gesellschaftlichen Ideal anzupassen.

• …mich uneingeschränkt – sofern biologisch möglich – fortpflanzen und Kinder in die Welt setzen, obwohl ich vielleicht gar nicht in der Lage dazu bin (weder persönlich noch finanziell), die Verantwortung für meine Kinder zu übernehmen.

• …Beischlaf oder andere geschlechtliche oder sexuelle Handlungen durchführen, auch wenn daraus eine Gefahr für meinen Körper oder meine Gesundheit erwächst.

• …eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen und die ewige Liebe und Treue versprechen, mich aber nicht unbedingt an diese Versprechen halten.

• …legal Waffen und Pyrotechnik erwerben und damit andere verletzen oder töten.

• …ein Unternehmen gründen, nahezu alle Produkte und Dienstleistungen anbieten, auch wenn diese für andere Menschen gefährlich sein können.

• … Menschen beschäftigen oder auch wieder entlassen, wenn ich es für wirtschaftlich erforderlich halte.

• …Kredite aufnehmen um meine persönlichen materiellen „Bedürfnisse“ zu befriedigen, auch wenn ich es mir gar nicht leisten kann und mich damit dem finanziellen Ruin ausliefern.

• …Verträge aller Art abschließen, auch wenn ich die Inhalte nicht verstehe und mir der Konsequenzen daraus nicht bewusst bin.

• …staatlich betriebene Spielbanken und Casinos besuchen und die finanzielle Existenz von mir und meiner Familie „verzocken“ oder im wahrsten Sinne des Wortes „aufs Spiel setzen“.

• …Geld- und Spekulationsgeschäfte – z.B. mit Nahrungs- und Lebensmitteln – betreiben und damit von den Verlusten oder dem Schaden anderer zu profitieren.

• …meine Meinung frei äußern, auch wenn ich damit die Gefühle anderer Menschen verletze.

• …meinen Körper für „sexuelle Dienstleistungen“ anbieten.

• …Veranstaltungen aller Art besuchen, auch wenn auf diesen vorsätzlich gegen unseren Rechtsstaat, unsere Bürger- und Freiheitsrechte vorgegangen wird.

• …auf weiten Teilen der Autobahnen mit uneingeschränkter Geschwindigkeit fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer nötigen oder gefährden.

• …an einen – oder auch keinen – Gott glauben und andere verurteilen, wenn sie meine Lebenseinstellung nicht übernehmen wollen.

• …bestimmen, wer was erhalten soll, wenn ich sterbe.

• …einen Suizid begehen und mich damit jeglicher Verantwortung entziehen.

Die Liste könnte wahrscheinlich noch endlos fortgesetzt werden. Ein erwachsener Mensch kann nahezu alles nach eigenem Ermessen und in freier Entscheidung tun und lassen. Und alles scheint gedeckt von Artikel 2 des Grundgesetzes zu sein.

Aber eine wesentliche Eigenschaft des Mensch-Seins, wird Menschen in Deutschland nicht zugestanden:

Das eigene Geschlecht selbst zu bestimmen

Unser Staat ist der Überzeugung, dass transsexuelle Menschen vor sich selbst geschützt werden müssen. Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) aus dem Jahr 1981 legt noch immer (auf Basis des Wissenstandes bzw. von Annahmen der frühen 1970er Jahre) fest, dass ein Gericht und zwei Psychiater/Psychologen, darüber zu befinden haben, ob eine betroffene Person den Artikel 2 unseres Grundgesetzes in Anspruch nehmen darf oder nicht. Dass bei diesem Verfahren nach dem Transsexuellengesetz der wohl wichtigste Artikel 1 unseres Grundgesetzes, die Würde des Menschen ist unantastbar, vollständig außer Kraft gesetzt wird, zeigt, dass Deutschland noch sehr weit davon entfernt ist, die Rechte aus dem Grundgesetzt wirklich allen Menschen uneingeschränkt zuteilwerden zu lassen. Solange die Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts in Deutschland nicht durch das Individuum selbst definiert werden kann und darf, ist es eine Farce, wenn deutsche Politiker anderen Ländern die Nichtbeachtung von Menschenrechten vorwerfen. Die Kritik an Anderen ist erst dann glaubwürdig, wenn man endlich damit beginnt vor der eigenen Haustüre zu kehren und führende Politiker nicht mehr nur “ihrem Bauchgefühl” folgen. Es wird niemandem etwas genommen, wenn allen dieselben Rechte zugestanden werden.
Lena Balk

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