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Deutschland führt die Impfpflicht gegen Masern ein

Ab März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Das neue Gesetz betrifft Kinder sowie Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. 

Künftig müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immun sind

Der Bundestag hat am 14. November mit großer Mehrheit einer Impfpflicht gegen Masern zugestimmt. Künftig müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen die Krankheit geimpft sind, um sie bei einer Kita oder Schule anmelden zu können. Kinder, die bereits in einer Einrichtung sind, müssen nachweislich bis zum 31. Juli 2021 geimpft sein, wenn sie die Masern nicht bereits hatten. Eltern, die nicht nachweisen können, dass ihr Kind gegen Masern immun ist, werden zu einem Gespräch geladen. Sollten sie sich weigern, ihr Kind impfen zu lassen, kann ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro fällig werden. Zudem müssen diese Eltern damit rechnen, dass ihr Kind nicht mehr in die Kita darf. Die Impfpflicht gilt auch für Erwachsene, jedoch nur, wenn sie in Kitas, Schulen, medizinischen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten sowie für alle Menschen, die in Einrichtungen für Geflüchtete arbeiten oder leben.

Das Gesetz zur Impfpflicht soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Die Befürworter*innen argumentieren, wenn die Impfung überall durchgeführt werde, könne das Virus ausgerottet werden. Das wäre ein großer Fortschritt, denn die Krankheit ist keineswegs harmlos. Eine Masernerkrankung beschädigt das Immunsystem und kann in seltenen Fällen zu Hirnentzündungen oder anderen langfristigen Komplikationen führen. Mehr als ein Drittel der Fälle, die bisher beim Robert Koch-Institut gemeldet wurden, mussten sogar im Krankenhaus behandelt werden.

Impfgegner*innen gefährden die Gesundheit anderer

Dennoch gibt es Stimmen, die das neue Gesetz kritisch sehen. Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ will juristisch gegen die Impfpflicht vorgehen und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die Begründung: Das Gesetz sei eine Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und ließe sich durch die Anzahl der Masernfälle in Deutschland nicht rechtfertigen. Bei der Abstimmung im Bundestag stimmte zwar einzig die AfD dagegen, jedoch enthielten sich auch Abgeordnete der Linken und Grünen. Kritiker*innen merken an, dass die Impfbereitschaft in Deutschland bereits hoch sei und die Ansätze, Menschen auch ohne Pflicht und entsprechendes Gesetz zum Impfen zu bewegen, noch nicht ausgeschöpft wurden.

Es wird befürchtet, dass Impfgegner*innen sich und ihre Kinder nun isolieren und noch stärker in ihren Positionen verhärten. Tritt die Krankheit in diesen Kreisen aus, besteht jedoch die Gefahr, dass auch weitere Menschen erkranken – insbesondere Kinder, die für eine Impfung noch zu klein sind. Impfgegner*innen führen häufig Nebenwirkungen als Argument gegen eine Impfung an, diese sind jedoch gering und eher selten. Bei einer Erkrankung an Masern hingegen sind Kinder häufig von schwerem Fieber und Hautproblemen betroffen. In den vergangenen zwei Jahren gab es in Deutschland laut Robert-Koch-Institut knapp 1500 Fälle von Masern. Zudem starben laut der Weltgesundheitsorganisation allein in der ersten Jahreshälfte 2018 in Europa 37 Menschen an einer Maserninfektion.

Dass die Meinungen zu Impfungen stark auseinandergehen, musste auch der Regisseur David Sieveking feststellen, mit dem wir vergangenes Jahr über das Thema gesprochen haben. Mit seinem Kinofilm „Eingeimpft“ wollte er zeigen, was passierte, als seine Freundin und er nach der Geburt des ersten Kindes merkten, dass sie bei diesem Thema völlig unterschiedliche Ansichten haben. Damals sagte er uns: „Unter Ärzt*innen und Mediziner*innen schien das auch ein Reizthema zu sein, nicht unumstritten.“ Sein Film sei ein Appell für die Masernimpfung. Das ganze Interview mit David Sieveking findet ihr hier.

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