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Die EU beschließt 10 Tage Vaterschaftsurlaub für alle – aber stimmt das wirklich?

Die Europäische Kommission will mit einer neu beschlossenen Richtlinie die Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen stärken – am Beispiel „Zehn Tage Vaterschaftsurlaub für alle“ zeigt sich allerdings, dass das in der Realität nicht unbedingt ein großer Wurf ist.

Machen wir es doch kompliziert!

Die Europäische Kommission verkündete es vor einigen Tagen so: „Neue EU-Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschlossen“. Im Frühjahr 2017 hatte die Kommission eine Initiative namens „Ein neuer Start“ vorgeschlagen, mit der erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige dabei unterstützt werden sollten, berufliche und familiäre Pflichten unter einen Hut zu bringen. Nun liegen also erste konkrete Ergebnisse vor. Durch Maßnahmen wie eine europaweit einheitlich festgelegte Mindest-Elternzeit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige will die Europäische Kommission die „soziale Säule“ Europas stärken.

Größter Blickfang bei den Neuerungen: Zehn Tage garantierter Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt ihres Kindes für alle Väter europaweit – aber bevor in Deutschland jemand voreilig „Hurra“ schreit, lieber erstmal das Kleingedruckte lesen: Die Regelung sieht nämlich vor, dass die zehn Tage mit bereits bestehenden Ansprüchen verrechnet werden dürfen – für Deutschland, war zu lesen, ändere sich also nichts. Das muss man erstmal verstehen. In Deutschland ist die Lage nämlich bisher so: Wer als Partner*in einer gebärenden Frau ein Kind kriegt, der hat womöglich einen Anspruch auf einen ganzen Tag Sonderurlaub – vielleicht aber auch nicht, je nachdem, was im Arbeitsvertrag steht. Viele Väter reichen einen längeren Urlaub für die Zeit direkt nach der Geburt ein.

Die neu eingeführten zehn Tage jedenfalls ändern in Deutschland deshalb nichts, weil es ja schon die Möglichkeit der bezahlten Elternzeit für Väter gibt – und diese ja auch direkt ab der Geburt genommen werden könnte. Wer sich also im ersten Moment darüber ärgert, dass deutschen Vätern die ja auch eher mickrige Zahl von zehn Tagen Sonderurlaub nach der Geburt „verwehrt“ wird, der könnte alternativ überlegen, ob das nicht ein guter Anlass wäre, noch stärker auf die Möglichkeit der Elternzeit für Väter zu pochen. Die Zahl der Väter, die Elternzeit nehmen, und dabei häufig nur die „Mindestdauer“ von zwei Monaten, ist immer noch kläglich – und immer wieder hört man Väter darüber philosophieren, die Monate lieber etwas später zu nehmen, „wenn man mit dem Kind schon ein bisschen was anfangen kann.“

Mehr Verantwortung und partnerschaftliche Aufteilung?

Wir haben die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) gefragt, was sie von der erzielten Einigung hält – auch sie hätte sich gewünscht, dass ein Anspruch auf die Zeit mit dem Baby direkt nach der Geburt nicht mit den bestehenden Ansprüchen durch das Elterngeld verrechnet wird: „Sich als zweites Elternteil mindestens zehn Tage ab der Geburt oder Adoption eines Kindes Zeit zu nehmen, ist in Deutschland leider alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Aus deutscher Perspektive war die Einführung der Vaterschaftszeit nach der Geburt daher natürlich eines der Kernziele.“ Sie ist aber trotzdem der Ansicht, dass nun die Gelegenheit da sei, das Instrument Vaterschaftszeit in Deutschland als solches bekannt zu machen: „Denn bisher gibt es kein Recht darauf, an diesen so wichtigen Tagen frei zu nehmen. Viele Väter tun das, manchmal auch unbezahlt, oder rennen in den ersten Tagen, zwischen Büro und Krankenhaus hin und her. Für sie bedeutet das Recht auf Vaterschaftszeit – und sei es nur ein Teil ihrer Elternzeit in diesem wichtigen Moment zu nehmen ­– vor allem eines: die Möglichkeit, in dieser ersten, ganz entscheidenden, Zeit bei ihrer jungen Familie zu sein. Und damit den Grundstein für eine zukünftige partnerschaftliche Aufteilung der Verantwortungen zu legen.“

Da mag sie Recht haben, ein bisschen ernüchternd klingt das aber auch – schließlich gibt es die Elternzeit in ihrer jetzigen Form seit 2007, also schon ein paar Jahre, in denen es ein paar mehr Vätern hätte dämmern können, dass es durchaus ein gesetzliches Instrument gibt, um direkt nach der Geburt länger bei ihrer Familie sein zu können.

Für die neue Regelung hatte es übrigens ursprünglich den Plan gegeben, vier Elternzeit-Monate als nicht übertragbar festzusetzen, um noch mehr Anreize für Väter zu schaffen, sich stärker in die Betreuung ihrer Kinder einzubringen. In den Verhandlungen wurde diese Vorhaben auf zwei Monate geschrumpft, für Deutschland ändert sich also auch hier nichts – die Maximalzeit von 14 Monaten bezahlter Elternzeit können Paare in Deutschland schon jetzt nur in Anspruch nehmen, wenn eine*r der beiden Partner*innen mindestens zwei Monate einreicht.

Auszeit nur bei angemessener Bezahlung

Noichl ist grundsätzlich nicht vollkommen zufrieden mit der neuen Richtlinie, die nicht nur Eltern, sondern auch Pflegende in der gesamten EU entlasten und stärken soll: „Ich hätte mir natürlich ein stärkeres Signal für die Eltern und Pflegenden in der EU gewünscht. Aber die Richtlinie ist kein Misserfolg, vor allem nicht, wenn man zur Beurteilung auf die gesamte EU schaut, und nicht nur auf Deutschland: Das Instrument der Vaterschaftszeit wird in mehr als zehn Mitgliedstaaten eine Verbesserung bringen, die zweimonatige Nicht-Übertragbarkeit von Elternzeit gibt es bisher in zwölf Mitgliedstaaten nicht und die Einführung einer Zeit zur Pflege von Angehörigen wird sechs Mitgliedstaaten betreffen.“

Der Wermutstropfen bleibt für Noichl die Ausgestaltung der Bezahlung: „Ich hätte mir durch die Verpflichtung, diese beruflichen Auszeiten auch angemessen zu entlohnen, ein deutlicheres Zeichen des Einsatzes der Mitgliedstaaten gewünscht. Denn die Höhe der Entlohnung wird durch die Richtlinie nur für die Vaterschaftszeit festgelegt. Für die Eltern- und Pflegezeit wird lediglich vorgeschrieben, dass es eine Entlohnung geben muss. Dabei wissen wir: Gerade Männer nehmen diese beruflichen Auszeiten für ihre Familie nur, wenn sie auch angemessen bezahlt werden. Es besteht also das Risiko, dass, wenn die Mitgliedstaaten dies nicht entsprechen ausgestalten, sich gerade hier nicht viel ändern wird.“

Es gilt also weiterhin und wie so oft in Fragen der Familienpolitik: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.

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