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Feminismus-Check zur Bundestagswahl: Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht. Aber wie viel Feminismus enthält er eigentlich?

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen soll geschlossen, Paragraf 291a abgeschafft und Beratungsstellen gegen Diskriminierung ausgebaut werden. Das sind nur einige der Vorhaben, die die SPD, die Grünen und die FDP mit dem Koalitionsvertrag am 24. November veröffentlicht haben.

Wir haben zuvor die Parteiprogramme der sechs großen Parteien im Bundestag genauer unter die Lupe genommen – mit Fokus auf die Themen Care-Arbeit, Ehegattensplitting, Schwangerschaftsabbruch, Gender Pay Gap, Schutz vor Gewalt, Antidiskriminierung und Inklusion. Zeit ein Resümee zu ziehen und zu schauen, welche Forderungen und Ziele nun auch im Koalitionsvertrag stehen.

Wir haben eine Auswahl der Koalitionsvorhaben zusammengestellt – den ganzen Koalitonsvertrag könnt ihr hier lesen.

Care-Arbeit

Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Hilfe in der Nachbarschaft, Hausarbeit, Ehrenamt: Care-Arbeit, auch Sorgearbeit oder personenbezogene Arbeit genannt, gehört zum Alltag jedes Menschen. Und ist ein Indikator für Gleichstellung in unserer Gesellschaft. Denn immer noch sind es überwiegend Frauen, die diese unbezahlte Arbeit verrichten.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Das Elterngeld soll vereinfacht, digitalisiert und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt werden.

Kinderkrankentage sollen pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöht werden.

Die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Erwerbsbeteiligung von Ehe- und Lebenspartner*innen verbessern und mehr sozialversicherte Arbeitsplätze schaffen.

Die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze sollen weiterentwickelt werden.

Durch Lohnersatzleistungen sollen pflegenden Angehörigen Auszeiten ermöglicht werden.

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil für verheiratete Paare – und zwar für solche, bei denen eine Person mehr verdient als die andere. Die Kritik daran: Dieser steuerliche Vorteil kann Frauen daran hindern, stärker in die bezahlte Erwerbsarbeit einzusteigen und sie so in die Altersarmut führen. Moderne Familienpolitik, sagen Kritikerinnen, sieht anders aus. Befürworterinnen des Ehegattensplitting wiederum sehen es als eine Möglichkeit der steuerlichen und damit finanziellen Entlastung für Ehepartner*innen, die in anderen Lebenssituationen finanziell für ihren Ehepartner*in verantwortlich sind.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Die Familienbesteuerung soll so weiterentwickelt werden, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.

Die Kombination aus den Steuerklassen III und V soll in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar sein und mehr Fairness schaffen soll.

Der Koalitionsvertrag enthält keinen konkreten Vorschlag zur Reform des Ehegattensplittings.

Schwangerschaftsabbrüche

Nach Paragraf 218 ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bis zur zwölften Woche nach einer sogenannten verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung zwar straffrei, jedoch immer noch rechtswidrig – das ist vielen Menschen gar nicht wirklich bewusst. Außerdem besteht ein sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Paragraf 219a StGB wird gestrichen – Ärzt*innen sollen öffentliche Informationen zu Abbrüchen bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.

Kostenfreie Schwangerschaftsabbrüche sollen zur Gesundheitsversorgung gehören.

Die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden.

Gender Pay Gap

2018 belegte Deutschland im EU-Vergleich den vorletzten Platz in Sachen Gender Pay Gap. Mittlerweile ist der unbereinigte Gender Pay Gap zwar von 21 Prozent auf 18 Prozent gesunken, doch auch diese Zahl ist immer noch viel zu hoch. Konkret bedeutet es nämlich, dass Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer verdienten.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll geschlossen werden.

Das Entgelttransparenzgesetz soll weiterentwickelt und die Durchsetzung gestärkt werden, indem Arbeitnehmer*innen ermöglicht wird, ihre individuellen Rechte durch Verbände geltend machen zu lassen.

Der gesetzliche Mindestlohn soll auf zwölf Euro pro Stunde angehoben werden.

Schutz vor Gewalt

Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind 14 Millionen Menschen. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten. Die Zahlen zeigen klar: Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Und auch die Anzahl von Gewalttaten gegen Personen aus der LGBTQIA+-Community steigt Jahr für Jahr.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Gegen Gewalt soll eine ressortübergreifende Strategie entwickelt werden.

Die Istanbul-Konvention soll auch im digitalen Raum umgesetzt werden.

Eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern soll sichergestellt werden.

Präventive Täterarbeit soll ausgebaut werden.

Beweissicherung soll umgesetzt werden.

Regelfinanzierungen wie bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume sollen ausgebaut werden.

Antidiskriminierung

Gewaltverbrechen gegen Schwarze Menschen und People of Color, die tägliche Herausforderung für Millionen von Menschen in unserem Land, den Alltagsrassismus im eigenen Leben zu ertragen, strukturelle Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe oder eines nicht deutsch klingenden Nachnamens, die Diskriminierung von Kindern aus wirtschaftlich schwachen Familien, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität … diese Liste könnte noch lange fortgeführt werden.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Die Unabhänigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll sichergestellt werden.

Beratungsstellen gegen Diskriminierung sollen flächendeckend ausgebaut werden.

Das Gleichbehandlungsgesetz soll evaluiert werden.

Studien zu Diskriminierung in staatlichen Institutionen sollen gefördert werden.

Diskriminierungsfreie Kultur- und Medienpolitik wird angestrebt.

Inklusion

2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Nur drei Prozent der Behinderungen von Menschen in Deutschland sind angeboren. 97 Prozent der Menschen bekommen ihre Behinderung erst im Laufe des Lebens. Klar ist: Inklusion betrifft die gesamte Bevölkerung. Doch was bedeutet Inklusion konkret? Es geht bei dem Konzept der Inklusion um die Teilhabe für alle in einer Gesellschaft. Es geht darum, Busse und Bahnen, den Arbeitsmarkt, das Gesundheitssystem, die Schulen und alle anderen Bereiche der Gesellschaft barrierefrei zu gestalten.

Die Ziele im Koalitionsvertrag:

Deutschland soll in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden.

Private Anbieter*innen sollen dazu verpflichtet werden innerhalb einer Frist Barrieren abzubauen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz soll überarbeitet werden.

Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung soll gefördert werden.

Es soll ein transparentes, nachhaltiges Entgeltsystem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung entwickelt werden.

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