Foto: andreawilla – flickr – CC BY 2.0

Selbstständig! So bekommt ihr den Gründungszuschuss

Wie kommt man eigentlich an den Gründungszuschuss? Laura hat für euch die wichtigsten Infos zusammengestellt, damit ihr euch im Behördendschungel gut zurecht findet und den Zuschuss erfolgreich beantragen könnt.

 

Gründungszuschuss Schritt für Schritt

Es ist gar nicht so einfach, einen Überblick zum Gründungszuschuss zu bekommen. Die Informationen im Netz schwanken zwischen verklausuliertem Behördendeutsch und eher weniger hilfreichen Clickbait-Texten.

Anstatt zu spekulieren, woran es liegt, will ich lieber ganz pragmatisch diese Lücke schließen – und kann dann auf die nächste „Du weißt das doch …“ -Anfrage mit einem Link antworten.

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Leistung der Agentur für Arbeit (immer noch besser bekannt als Arbeitsamt). Ihr Ziel ist, arbeitslose Menschen, die keine Festanstellung finden, dabei zu unterstützen, sich selbstständig zu machen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Zuschuss entspricht dem Betrag, den man als Arbeitslosengeld I erhalten würde. Zusätzlich gibt es einen kleineren Betrag für Versicherungen, da man sich als Gründerin selbst kranken- und gegebenenfalls gegen Unfälle versichern muss. Der Gründungszuschuss wird für sechs Monate gewährt.

Wer kriegt Grüdungszuschuss? 

Um den Antrag für den Zuschuss stellen zu können, müssen im Wesentlichen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Anspruch auf Arbeitslosengeld I
2. Schwierige Vermittelbarkeit in Festanstellung
3. Überzeugendes Gründungsvorhaben

Der Gründungszuschuss ist allerdings eine Ermessensleistung, das heißt, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Auch wer alle drei Bedingungen erfüllt, kann leer ausgehen.

Wie beantragt man den Gründungszuschuss?

Alle notwendigen Unterlagen und Formulare erhält man bei der Agentur für Arbeit, in der Regel vom Sachbearbeiter, mit dem man das Beratungsgespräch zur Arbeitssuche führt.

Wie sehen die Bedingungen genau aus?

1. Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Gründungszuschuss kann nur beantragen, wer arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat. Das heißt in der Regel, dass man in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist. Also einen festen Job hatte.

Wer selbst kündigt, ist für drei Monate „gesperrt“, in dieser Zeit kann man kein Arbeitslosengeld beziehen und damit auch keinen Gründungszuschuss beantragen. Läuft hingegen ein befristeter Vertrag aus, ist man berechtigt Arbeitslosengeld zu beziehen.

Um den Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen, muss der ALG-I-Anspruch noch mindestens 150 Tage lang sein. Wer wie lange Anspruch auf ALG I hat, zeigt diese Tabelle.

2. Schwierige Vermittelbarkeit in Festanstellung

Primäres Ziel der Agentur für Arbeit ist, Menschen in
sozialversicherungspflichtige Jobs, also Angestelltenverhältnisse, zu vermitteln. Wer sich derzeit in München als Erzieher arbeitslos meldet oder in Berlin als Web-Entwicklerin, wird schlechte Chancen beim
Gründungszuschuss haben, da es genug offene Stellen gibt, die du sofort antreten könntest. Es gibt hier aber durchaus Handlungsspielraum, mehr dazu gleich.

3. Überzeugendes Gründungsvorhaben

Der Antrag auf Gründungszuschuss ist immer mit einem konkreten Gründungsvorhaben verbunden. Damit die Sachbearbeiter des Arbeitsamts dieses als „tragfähig“ beurteilen kann, muss die Antragstellerin nachweisen,
dass sie ausreichend betriebswirtschaftliche Kenntnisse hat und einen durchdachten Plan für ihre Gründung vorlegen. Letzteres ist der Businessplan, der das Vorhaben detailliert darstellt, Markt und Zielgruppen skizziert und vor allem die Kosten und Erlöse für mindestens zwei Jahre prognostiziert. Der Businessplan muss für den Antrag von einer „qualifizierten Stelle“ abgesegnet sein, dazu kann man sich an Steuerberater, Gründungstrainerinnen oder die örtliche IHK wenden. Diese füllen ein Formular aus und erstellen ein formloses Gutachten. Um zu belegen, dass du es ernst meinst, musst du dem Antrag zusätzlich die Gewerbeanmeldung (beim Bezirksamt / Rathaus) beilegen.

Tipps & Tricks

Der wichtigste Rat für alle, die gründen möchten und auch den Zuschuss wollen,  ist wohl: Lass dich nicht von Papierkram abschrecken. Erstens, weil es wirklich machbar ist und die Sachbearbeiter des Arbeitsamts weiterhelfen, wenn es mal hakt. Und zweitens, weil man als Selbstständige
sich regelmäßig mit so manchen Formularen und Behörden beschäftigen muss. Wenn dir der Gründungszuschussantrag schon zuviel Bürokratie ist, dann solltest du dir gut überlegen, ob du wirklich gründen willst.

Es gibt zwar keine Garantie für den Erhalt des Zuschusses, aber was mit Sicherheit nicht schaden kann, ist ein gutes Verhältnis zum Sachbearbeiter. Letztendlich enscheidet der nämlich über den Antrag. Jedes Bundesland hat da wohl seine eigenen Richtlinien, aber die Entscheidung trifft ein einzelner Mensch. Bereite die Termine gut vor, zeige, dass und wie du versuchst, an einen festen Job zu kommen. Wenn du ein paar erfolglose Bewerbungen geschrieben hast, versteht der Sachbearbeiter besser, warum du den Gründungszuschuss brauchst, als wenn du im ersten Termin sofort danach verlangst.

Überhaupt: die Vermittelbarkeit. Hier gilt es, ein bisschen zu balancieren. Einerseits willst du ja als vertrauenswürdige und kompetente Gründerin wahrgenommen werden, andererseits soll das Arbeitsamt verstehen, dass du im regulären Arbeitsmarkt „schwierig zu vermitteln“ bist. Es empfiehlt sich also, die eigenen Fähigkeiten und gerade die letzte ausgeübte Tätigkeit sehr eng zu beschreiben, um die Anzahl der passenden Angebote klein zu halten und gleichzeitig die eigene Expertise zu verdeutlichen.

Hier gilt ausnahmsweise: Keine Scheu vor leicht euphemistischen englischen Jobbezeichnungen. Social-CRM-Implementation-Manager? Habe ich bei der Agentur für Arbeit noch nicht am schwarzen Brett gesehen.

Beim Business Plan gilt dann wiederum eher das Gegenteil: Weniger ist mehr. Du musst damit (noch) nicht amerikanische VCs überzeugen, sondern eine deutsche Behörde. Es gibt online viele Beispiele, an denen man sich orientieren kann, für den Gründungszuschuss reichen die knapperen. Mehr
als 20 Seiten sind selten notwendig, um eine Idee plausibel darzustellen.

Du überprüfst deinen eigenen Plan

Am wichtigsten ist der Agentur für Arbeit der Finanzteil. Daraus muss einerseits hervorgehen, dass deine Gründung profitabel sein wird, du also längerfristig davon leben kannst. Andererseits muss deutlich werden, dass du den Zuschuss wirklich brauchst, um die Startphase durchzustehen. Nutze den Businessplan vor allem auch für dich selbst, um zu prüfen, ob dein Gründungsvorhaben wirklich Hand und Fuß hat.

Wenn dem so ist, dann steht deinem Antrag nichts mehr im Weg und du kannst Deine Unterlagen (auf Papier natürlich!) bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die Bearbeitung kann je nach Zuständigem sehr schnell gehen, schon innerhalb einer Woche nach Einreichung kann es sein, dass du die Bewilligung für den Gründungszuschuss bekommst.

Viel Erfolg beim Gründungszuschuss und natürlich erst recht beim Gründen!

Mehr bei EDITION F

4 Fragen, die sich Gründer stellen, bevor sie ein Startup gründen – und unsere Antworten. Weiterlesen

Der perfekte Mitgründer: Das Team ist in jedem Unternehmen zentral. Das trifft auf die Gründer ganz besonders zu. Gegenpole oder Zwillinge? Was macht Gründerduos aus? Weiterlesen

Die große Angst vor dem Versagen. Jeden Gründer treibt eines wohl immer mal wieder um: Die Angst, zu versagen. In unserer Gründerkolumne schreibt Nora, wieso wir EDITION F gewagt haben.Weiterlesen

Jeden Tag aufs Neue: Antrieb und Freiheit. Die eigenen Maßstäbe und Ansprüche sind hoch. Und manchmal werden sie zum Fallstrick und verstellen den Blick auf das, was unsere Leidenschaft weckt. Weiterlesen

Anzeige